Ein bekanntes Problem: Der Mieter zieht aus und kündigt den Stromliefervertrag. Bis ein neuer Mieter einzieht und einen neuen Stromliefervertrag abschließt, vergeht einige Zeit. Wer kommt aber während des Leerstands für die entstehenden Stromkosten auf?
Diese Stromkosten betragen auch ohne Mieter nicht null. Wenn der Vermieter potentiellen neuen Mieter die Wohnung zeigt, schaltet er das Licht ein, zeigt, wie die elektrischen Jalousien funktionieren, und außerdem liegt bereits in der schieren Verfügbarkeit von Strom inklusive des Stromzählers, der im Regelfall (nicht immer) dem Versorger gehört, eine Leistung.
Bis zum 2. Juli 2014 waren sich die meisten Energieversorger sicher: Der Vermieter als derjenige, der faktisch die Hand auf der Wohnung hat, ist Entnahmekunde. Hierbei handelt es sich gemäß § 2 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) um jemanden, der Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt, ohne einen ausdrücklichen Vertrag abgeschlossen zu haben. So wird ein unerwünschter vertragsloser Zustand vermieden.
Der BGH hat dies zwar 2014 im Grundsatz bejaht (VIII ZR 316/13). Er stellte aber damals klar, dass der Energieversorger nicht automatisch auf den Eigentümer zugreifen darf, sondern sich an denjenigen halten muss, der faktisch die Verfügungsgewalt über die Immobilie besitzt, selbst wenn im Moment der Stromentnahme der Energieversorger davon gar nichts weiß. Und er ist darüber hinaus zu der Ansicht gelangt, dass eine Entnahme von Strom in geringem Umfang durch den Eigentümer diesen nicht zum Grundversorgungskunden macht. Derartige kurzfristige und geringfügige Energieentnahmen, so der BGH, seien zu vernachlässigen.
Diese Entscheidung bereitet Energieversorgern bis heute Schwierigkeiten. Dogmatisch ist die Entscheidung nicht recht nachvollziehbar. Entweder liegt in der erstmaligen Entnahme von Strom die Annahme eines Angebots des Energieversorger, Strom zu liefern. Die derjenige dann annimmt, der diesen Strom bezieht. Oder dem ist nicht so. Eine Relevanzschwelle sieht die StromGVV eigentlich nicht vor.
Doch abseits dieser juristischen Schwierigkeiten stellt sich die Frage, wie pragmatisch mit der Situation umzugehen ist. Gerade, wenn es um längere Zeiträume geht, ist es nicht endlos und in endlos vielen Fällen wirtschaftlich vertretbar, auf den Fixkosten sitzen zu bleiben. Den Zähler aber einfach auszubauen, verursacht ebenfalls kostenträchtigen Aufwand. Zwar hat für den Wiedereinbau des Zählers dann der neue Mieter als Stromkunde aufzukommen. Doch auf den Kosten für den Ausbau bleibt der Versorger sitzen.
Uns wurde kürzlich berichtet, dass zumindest einzelne Unternehmen nach auszugsbedingter Kündigung von Mietern dem Vermieter das Angebot einer Zählermiete zuschicken, die zumindest die Fixkosten des Anschlusses deckt. Der Rücklauf sei verhältnismäßig gut, denn die mit dem ansonsten ja zumindest möglichen Ausbau des Zählers verbundenen Aufwände scheut nicht nur der Versorger, sondern auch der Vermieter, der den Zugang zum Zähler eröffnen – also die Wohnung aufschließen und ggfls. putzen – muss. Und dem neuen Mieter dazu auch erst einmal mitzuteilen hat, dass er vor dem Einzug sich um einen neuen Stromzähler kümmern muss. Auch diese Praxis wird aber als unglücklich empfunden.
Hier steht zu hoffen, dass der BGH früher oder später zu einer den Bedürfnissen der Praxis mehr entsprechenden Rechtsprechung gelangt.
Ich bin Besitzer einer leerstehenden Eigentumswohnung und würde liebend gern den Strom abschalten lassen. Denn der Stromlieferant (Süwag) will trotz Leerstand den vollen Abschlag.
Das war schon beim Vorgänger der Süwag (Immergrün) so. Vermutlich deshalb, weil die beiden das gleiche Subunternehmen beschäftigen. Kann man einen Stromvertrag, den man nicht mehr benötigt, denn nicht kündigen?
Ein Stromversorger kann unter gewissen Voraussetzungen die Stromzufuhr unterbrechen bis geregelte Verhältnisse eintreten. Dafür braucht der Zähler nicht ausgebaut werden, sondern die Hauptsicherung wird entfernt und plombiert. Dasselbe sollte auch in anderen Fällen kostengünstig sein.
Ich bin im August 2019 in eine Wohnung eingezogen bei der ich keinen freien Zugang zum Stromzähler hatte. Der Vermieter hat mir eine Zählernummer mitgeteilt welche leider von keinem Anbieter angenommen wurde.
So kam ich erst 11.2019 nach mehrmaliger Nachfragen an den Vermieter zur korrekten Nummer und zum 02.2020 zum Vertragsabschluss mit meinem Stromanbieter.
In der Nebenkostenabrechnung wurde mir dann Stromrechnung für den Leerstand berechnet mit einem Betrag der laut Zählerstand überhaupt nicht stimmen könnte.
Seitdem kann diese Sache irgendwie nicht geklärt werden.
Was kann ich tun?
Da wir nicht mehr vermieten, EFH, haben wir 2 Stromzähler privat von einem Elektriker zusammenlegen lassen. Der ausgebaute Zähler wurde vom Stromversorger im Rahmen der Ablesung mitgenommen.
Der ausgebaute Stromzähler war von der vermieteten Wohnung und dieser Anschluss wurde an unseren Stromzähler geklemmt, so dass das ganze Haus wieder über nur einen Zähler läuft.
Nun bekomme ich eine Jahresverbrauchsabrechnung über genau diesen ausgebauten Stromzähler mit einem geschätzten Stromverbrauch.
Die Aussage vom Stromversorger ist, solange keine Fertigstellungsanzeige vorliegt, wird geschätzt.
Ich bezahle ja gerne die monatliche Grundgebühr, solange dieses Formular nicht beim Stromversorger (TWL) vorliegt, aber Strom?
Sollte ich nicht zahlen, werden rechtliche Schritte eingeleitet und irgendwann dann der komplette Hausstrom abgestellt, so wurde mir telefonisch mitgeteilt.
Was kann ich tun?
Hallo,
Ich bin bereits im Mai 2020 in meine jetzige Wohnung gezogen, meine. Nachbarin ist verstorben und die Söhne haben sie beim Grundversorger nicht abgemeldet. Leider ging bei meiner Anmeldung der Wohnung zu einem neuen Stromanbieter etwas schief so das ich jetzt erst nach einem Jahr merkte das ich komplett auf dem falschen Zähler gelaufen bin, ich wollte das jetzt ändern, hat auf soweit geklappt leider weigert sich mein Grundversorger mich anstatt der verstorbenen Nachbarin auf dem Zähler anzumelden.
Wir haben im Februar 2021 nach einem Brief vom Grundversorger an meine verstorbene Nachbarin schriftlich gemeldet das ich in der Wohnung wohne und meine Nachbarin verstorben ist, dann letzten Donnerstag noch einmal telefonisch und gestern noch einmal per Mail (mit Kopie vom Mietvertrag und zusätzlicher Bestätigung von meinem Vermieter das ich in der Wohnung wohne). Aber nach einem Telefonat mit meinem Stromanbieter erfuhr ich das sich der Grundversorger immer noch quer stellt und mich nicht annimmt auf dem Zähler.
Was kann ich noch machen, ich bin langsam echt verzweifelt.
Ich habe leider exakt das gleiche Problem. In meinem Haus habe ich eine Leerstehende Wohnung, die ich zurzeit aber nicht vermieten kann, da sie nach dem Hochwasser noch saniert werden muss. Die Belkaw verlangt aber trotzdem den vollen Abschlag.
Hallo, bisher habe ich für mein unbewohntes Haus vom Energieversorger immer Guthaben zurück erstattet bekommen, aber jetzt soll ich innerhalb 1 Jahres über 9000 kWh verbraucht haben und muss über 500,00€ nachzahlen. Es handelt sich um Wärmestrom, aber alle Heizkörper laufen im Gegensatz zum Vorwinter nur auf der niedrigsten Stufe. Wie kann das sein???
Ich Grüße sie und habe ein Anliegen. Mein Haus steht seit diesem Jahr 2024 im Leerstand und somit kein Stromverbrauch.
Der Stromanbieter Stadtwerke Garbsen will weiterhin den Abschlagsbetrag von 196,00 Euro haben.
Da ich nun in diesem Jahr in Erwerbsrente gehen musste und nicht mehr im Berufsleben stehe ist dieser Abschlagsbetrag, gewaltig für mich ihn aufzubringen, da ich im Monat nur für mich einen Lebensbetrag von 426,90 Euro im Monat zum Leben übrig habe.
Ich Danke ihnen für ihre Mühe für hilfreiche Information die mich weiter bringen
Mit freundlichen Gruß Helma
Danke für Ihren Kommentar. Sprechen Sie doch die Stadtwerke an und bitten sie unter Darstellung der Situation um eine Abschlagsreduzierung.
Wir bewohnten eine Eigentumswohnung. Der Eigentümer wohnt im Haus und besitzt im Haus noch 2 weitere Wohnungen. Laut Notarvertrag ist er Verwalter. Es wurde der Allgemeinstrom und dessen Wohnung der Strom abgestellt. Die EWE verweigert uns Auskunft über Rückstand und Abschlag. Ohne Allgemeinstrom keine Klingel, Heizung, Fernsehen. Aus Datenschutzgründen keine Auskunft.Wir würden Notfalls ohne Zahlung der Rückstände den Zähler auf uns umschreiben lassen.