Klimaanpassung: Auch eine Herausforderung für Kommunen

Eine mobile Barriere mit Verbotsschild und Hinweis auf Hochwasser neben einer Autobahnbrücke

Hochwasserereignisse dürften sich aufgrund des Klimawandels trotz der Zunahme von Dürren in Deutschland häufen (Foto: Markus Distelrath – Pixabay).

Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt hatte für heute Vormittag eingeladen. Anlass war die Veröffentlichung einer neuen UBA-Studie über die Risiken und Anpassungserfordernisse, die der Klimawandel in Deutschland bringen wird.

Der Präsident des Umweltbundesamts Professor Dirk Messmer machte gleich von Anfang an klar: Wenn wir nichts tun, droht alles instabil zu werden und die Kosten des Klimawandels werden langfristig untragbar. Das gilt sowohl für die Vermeidung der schlimmsten Verläufe als auch für die Maßnahmen zur Anpassung, die schon jetzt notwendig werden. Ein Beispiel sind “Schwammstädte”, die so konstruiert und geplant sind, dass sie Extremwetter abfedern: große Hitze und Starkregen. Oder eine klimaresistente Landwirtschaft, die trotz Trockenheit ertragreich wirtschaftet.

Denn bis die Maßnahmen greifen, dauert es einige Zeit. Mag sein, dass in Zukunft der Wein auch an Eider und Weser wächst, aber bis ein Weinstock reichlich trägt, können schon mal 15 bis 20 Jahre vergehen. Das Problem bei dieser langfristigen Planung ist, so Walter Kahlenborn von Adelphi, einem Berliner umweltpolitischen ThinkTank, dass die Prognosen bisher im Detail oft noch unsicher sind. Das ist gerade für die Forstwirtschaft mit ihren langen Wachstums- und Preiszyklen schwierig.

Klar ist allerdings bereits jetzt, dass es Herausforderungen in unterschiedlichen Branchen und Lebensbereichen gibt, die sich in ihren Auswirkungen zum Teil potenzieren könnten: Betroffen sind sicher vor allem die naturnutzenden Wirtschaftszweige wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Wasserwirtschaft. Küstenschutz, Gesundheitssektor und Städtebau.

Letzterem war auch eigens eine der parallelen Sitzungen gewidmet: Vor allem Stadtplaner und Vertreterinnen von Kommunen haben dort in Form einer Podiumsdiskussion darüber debattiert, was für Herausforderungen das Management von Hochwasser und Klimaerwärmung in Städten und Gemeinden mit sich bringt. Mitunter ging es dabei um altbekannte Forderungen, dass es mehr Grün in den Städten geben sollte und dass zu viel Beton für ein ungünstiges Mikroklima sorgt. Daran schließen sich jedoch oft auch ganz konkrete rechtliche oder rechtspolitische Fragen an: Was genau gehört in Bebauungspläne, wie lassen sich Frischluftschneisen freihalten, welche Hebel bietet das Bauplanungs- und das Wasserrecht, um Bodenversiegelung entgegenzuwirken und innerstädtische Gewässer naturnäher und resilienter zu gestalten. Auf die Kommunen kommen auch bei der Klimaanpassung eine Menge neuer Hausaufgaben hinzu. Eine Abstimmung unter den Teilnehmer ergab aber, dass die Mehrheit der Gemeinden das Problem zumindest erkannt haben soll (Olaf Dilling).

 

2021-06-14T22:13:05+02:0014. Juni 2021|Allgemein, Umwelt|

BMU veröffentlicht Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie

Der Klimawandel bringt es mit sich, dass auch für Deutschland das Thema Sicherstellung der Wasserversorgung an Bedeutung gewonnen hat. Deutschland hat 3 Trockenjahre hinter sich und die Folgen waren und sind für Forst- und Landwirtschaft, sowie die Binnenschiffahrt spürbar. Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat vor diesem Hintergrund nun den Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie vorgestellt – und wir haben ihn uns einmal angeschaut.

Mit der Nationalen Wasserstrategie soll die Erreichung folgender Ziele sichergestellt werden:

• dass auch in 30 Jahren jederzeit und überall in Deutschland ausreichend qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zur Verfügung steht,

• dass unser Grundwasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse sauberer werden,
• dass eine weitere Übernutzung und Überlastung der Wasserressourcen vermieden wird,
• dass die Abwasserentsorgung weiterhin hervorragend funktioniert und die Kosten dafür verursacher- und sozial gerecht verteilt werden,
• und dass die Wasserwirtschaft sich an die Folgen des Klimawandels und die Veränderungen der Demographie anpasst.


Hierfür werden 4 strategische Schwerpunkte formuliert:

• Schwerpunkt I: Wasserknappheit vorbeugen, Nutzungskonflikte vermeiden
• Schwerpunkt II: Wasserinfrastruktur an den Klimawandel anpassen
• Schwerpunkt III: Gewässer sauberer und gesünder machen
• Schwerpunkt IV: Finanzierung für den Umbau der Wasserwirtschaft auf eine breite Basis stellen

Jeder dieser Schwerpunkte ist mit einzelnen Maßnahmen hinterlegt. Viele dieser Maßnahmen dienen im ersten Schritt der Erfassung und Analyse des bestehenden Zustands.

Die dabei einkalkulierten Szenarien klingen teilweise besorgniserregend, etwa wenn es heißt:

„Anreize schaffen, um die Nutzung von Wasser an dessen Verfügbarkeit anzupassen: Wasser wird regional und zeitlich nicht mehr so verfügbar sein, wie wir es gewohnt sind. Das bedeutet, dass insgesamt weniger Wasser verbraucht und die Wassernutzung gezielt gesteuert werden muss.“

Als entsprechende Anreize werden „smarte Wassertarife“ genannt. Was letztendlich auch bedeutet: bei Trockenheit kann Wasser teurer werden. Einiges erscheint aus der Stromwirtschat vertraut, etwa wenn es heißt:

„So könnten beispielsweise Anreize geschaffen werden, den Garten spät abends zu wässern oder die Waschmaschine so programmieren, dass sie nachts läuft. Dazu startet das BMU gemeinsam mit Partnern einen Modellversuch mit Privathaushalten. Perspektivisch könnten solche smarten Tarife auch in der Industrie zum Einsatz kommen.“

Die Rede ist dabei auch von „Wassernutzungshierarchien“ die für den Konfliktfall „Wassermangel“ erarbeitet werden sollen.

2021-06-10T17:59:30+02:009. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Wasser|

Die Luxemburger Klimaklagen und der Emissionshandel

Während die Bundesregierung die Einsetzung der Kohlekommission noch einmal vertagt hat, versuchen einige Privatleute unterstützt von Umweltverbänden auf dem Gerichtswege mehr Klimaschutz in der Europäischen Union durchzusetzen. Unter anderem das Climate Action Network Europe (CAN-E), Protect the Planet und Germanwatch finanzieren und unterstützen Kläger, die vom Klimawandel besonders betroffen sind. Auch eine deutsche Familie ist dabei, die auf einer Nordseeinsel lebt, die durch einen Anstieg des Meeresspiegels gefährdet wäre.

Handelt es sich, so wurde ich gestern gefragt, bei diesen Klagen aber eigentlich wirklich um richtige Klagen mit Aussicht oder zumindest Hoffnungen auf Erfolg? Oder geht es mehr um einen öffentlichkeitswirksamen Coup, die Belange des Klimaschutzes im Gespräch zu halten, während im Berliner Betrieb der Ausstieg aus der Kohle inzwischen vorwiegend unter sozialen Aspekten diskutiert wird?

Um die Öffentlichkeit geht es sicherlich auch. Jedoch ist nicht zu übersehen: In den letzten Jahren zeichnet sich ein Muster ab, in das auch diese Verfahren passen. Zuerst werden von der Politik mit großem Aplomb umweltpolitische Ziele ausgerufen. Diese werden sodann verbindlich verabschiedet, entweder als Gesetz oder durch einen internationalen Vertrag. Wohlgemerkt, bis zu diesem Punkt hat die Politik die Bevölkerung durchaus auf ihrer Seite. Wer wäre denn auch gegen weniger Feinstaub oder würde ernsthaft wollen, dass die Halligen vor der deutschen Nordseeküste im Meer versinken?

Im nächsten Schritt wird es heikel. Wer ein Ziel hat, braucht auch Instrumente. Instrumente könnten Verbote sein. Oder höhere Steuern. Oder sonstige Einschränkungen, die der Bürger garantiert nicht honoriert. An diesem Punkt tut die Politik sich also schwer.

Nun schlägt die Stunde der Gerichte. Die Zielbestimmungen – wenig Schadstoffe, mehr Klimaschutz – sind ja nicht vom Himmel ins Amtsblatt gefallen. Viele Bürger erwarten, dass die Politik die Maßnahmen liefert, um verbindliche Ziele umzusetzen. Deswegen ziehen sie vor Gericht. Und kommen zB mit Fahrverboten zurück. Oder bringen Kraftwerke zu Fall.

Ein solches verbindliches Ziel existiert auch in Hinblick auf die Klimaklage, die nun in Luxemburg eingegangen ist: Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 40% der 1990 emittierten Emissionen einzusparen. 2050 soll die Einsparung dann sogar 80% bis 95% betragen. Das sind große Ziele. Und ob die Regelungen, auf die sich die Union bisher einigen konnte, geeignet sind, dies wirklich zu erreichen, ist alles andere als klar. Das Umweltbundesamt (UBA) ist etwa zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisher geplanten Maßnahmen nur 32% bis 35% Einsparung brächten.

Diese Diskrepanz wird von den Klägern nun thematisiert. Sie wenden sich gegen drei Rechtsakte, unter anderem die im Frühjahr neu verabschiedete Emissionshandelsrichtlinie, die Klimaschutz-Verordnung (vormals Lastenteilung, Effort Sharing Regulation) und die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Kommen die Richter wie das UBA zu dem Ergebnis, dass diese gemeinsam mit anderen Maßnahmen nicht ausreicht, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie die Richtlinie teilweise aufheben und die Organe noch einmal nacharbeiten müssen.

Doch können eine Handvoll europäischer und nicht-europäischer Bürger einfach so die europäische Klimapolitik zu Fall bringen und strengere Regeln durchsetzen? Hierfür bedarf es eines Kunstgriffs, der wohl auch die erste, große Klippe der Verfahren darstellt. Bürger als sogenannte “nicht privilegierte” Kläger müssen nämlich auch in Luxemburg ihre unmittelbare Betroffenheit darlegen. Hierfür haben die Verbände offenbar sorgfältig ausgewählte Kläger gefunden, die wirklich nachweisen können, dass sie Schaden nehmen, wenn der Klimawandel fortschreitet. Diese Schäden dürfen der EU auch nicht egal sein, denn jeder EU-Bürger (und, sofern von EU-Akten betroffen, auch jeder Nicht-Bürger) besitzt Grundrechte, die nicht nur eine abwehrrechtliche Funktion besitzen. Sondern aus denen er Schutzpflichten herleiten kann. Die EU muss also etwas für ihn tun und kann nicht einfach abwarten, bis von seinen grundrechtlich geschützten Positionen nichts übrig bleibt.

Doch wird das EuG (das ist bei solchen Klagen von Bürgern die erste Instanz vorm EuGH) sich davon überzeugen lassen? Sieht das EuG mit diesen Argumenten die Klage als zulässig an, ist eine Welle von Klagen zu erwarten. Zudem stellt sich die Frage, ob nicht schon der weite Ermessensspielraum des Gesetzgebers einer solchen Klage entgegensteht. Doch ganz so abwegig, wie manche meinen, ist die Sache durchaus nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach dem langen Weg zu den Eckpfeilern der nächsten Handelsperiode des Emissionshandels die nächsten Schritte ganz anders ausfallen als gedacht. Und aus einer jetzt schon absehbaren Verzögerung eine noch größere Verzögerung würde, an deren Ende die zu erwartenden Zertifikate noch einmal deutlich magerer ausfallen würden als bisher gedacht.

2018-06-01T08:32:13+02:0031. Mai 2018|Emissionshandel, Umwelt|