Surprise, surprise: Das GEG in der Verbändeanhörung

Aller guten Dinge sind drei. Aber ob der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beim nunmehr dritten Versuch wirklich gut wird, steht in den Sternen. Ein erster Entwurf, relativ ambitioniert, war, wir erinnern uns, im März 2017 gescheitert. Ende 2018 lag ein neuer Entwurf auf dem Tisch, der es jedoch nicht von der Ressortabstimmung in die Verbände Anhörung geschafft hat. Seit heute liegt den Verbänden ein Folgeentwurf vor.

Überraschung: Das bedeutet nicht (wie sonst), dass die in diesem Fall ausgesprochen mühsame Ressortabstimmung erfolgreich abgeschlossen wäre. Zwischen den beteiligten Häusern, insbesondere dem federführenden Wirtschaftsministerium (BMWi) und dem Umweltministerium (BMU) ist immer noch ein bunter Strauß Themen offen. Aber offenbar wollte das BMWi dem BMU, das mit dem Klimaschutzgesetz vorgeprescht war, auch einmal zeigen, wie es sich anfühlt, wenn andere sich nicht an unausgesprochene Spielregeln halten. Das bedeutet: Ob der Entwurf so in Kraft tritt, steht ebenso in den Sternen wie letzte Woche. Denn nach wie vor stört die Umweltseite, dass der vom GEG-Entwurf vorgesehene “Niedrigstenergiestandard” nicht über das aktuell geltende Niveau der EnEV hinausgeht. Selbst bei öffentlichen Gebäuden bliebe damit alles beim Alten.

Auch in sonstiger Hinsicht sind die wenigen Änderungen am Entwurf nichts, was das BMU zum Einlenken bewegen könnte. Der Entwurf steht in vielfacher Hinsicht für ein “Weiter so”, das gerade nach der Europawahl vom letzten Sonntag in den SPD regierten Häusern noch weniger populär sein dürfte als letzte Woche.

Damit ist weiter offen, wie die Bundesrepublik die überfällige Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU ausgestalten will. Problem: Mit dieser Umsetzung ist Deutschland sowieso reichlich spät dran. Und ob das, was das BMWi aktuell plant, sich inhaltlich als ausreichende Umsetzung sehen lassen kann, steht ohnehin in den Sternen. 

2019-05-29T15:34:49+02:0029. Mai 2019|Energiepolitik, Wärme|

Die Energieeffizienzrichtlinie wird novelliert

Bei den Diskussionen um die Energiewende fällt oft unter den Tisch, dass Klimaschutz nicht nur eine Sache der Großkraftwerke und der Industrie ist. Im Gegenteil: Wenn jeder einzelne Verbraucher weniger Energie für seinen Alltag benötigt, muss weniger erzeugt werden. Die Emissionen sinken dann (fast) ganz automatisch. Das betrifft auch nicht nur Strom. Sondern auch und vor allem Wärme. Nicht zu vergessen: Das betrifft auch den Verkehr.

Doch allein auf Appelle an den guten Willen kann und will sich niemand verlassen. Immerhin ist Klimaschutz keine freiwillige Kirsche auf der Sahnetorte wirtschaftlichen Wachstums. Die Verringerung der Emissionen bis 2030 bzw. 2050 ist eine harte gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren Verletzung im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens Strafzahlungen in Milliardenhöhe auslösen kann.

Diese Minderungen sollen auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Der Emissionshandel soll die Emissionen großer Feuerungsanlagen reduzieren. Die Förderung Erneuerbarer Energien soll die Emissionen der Stomerzeugung insgesamt verringern. Und die Förderung der Energieeffizienz soll dazu führen, dass für denselben Output weniger Input geleistet werden muss. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Maßnahmen. Viele richten sich auf den Gebäudebereich, wo es nach wie vor erhebliche Potentiale gibt. Mit anderen Worten ist also bisher bemerkenswert wenig passiert. Aber auch Energieaudits, Information und Beratung gehören zu den Maßnahmen, mit denen Letztverbraucher dazu gebracht werden sollen, zB effizienter zu heizen.

Doch die Energieeffizienzrichtlinie aus 2012 hat nicht den erhofften Durchbruch gebracht. Auf der Seite der KOM kann man sehen, wie weit die Mitgliedstaaten von dem 20%-Ziel für 2020 noch entfernt sind. Die Hoffnungen ruhen deswegen auf der laufenden Überarbeitung der Richtlinie für die Zukunft.

Hier immerhin haben die Organe der EU – also Parlament, Rat und Kommission – letzte Woche eine Einigung erzielt. Bis 2030 soll die Energieeffizienz nun auf 32,5% gesteigert werden. Das ist ein Kompromisswert, der unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das in Deutschland federführende Wirtschaftsministerium sich gegen weitergehende Ziele zur Wehr gesetzt hat. Umweltverbände haben bereits moniert, dass es unter diesen Bedingungen schwierig würde, die vereinbarten Einsparziele für Treibhausgase einzuhalten. Wobei dieser Zusammenhang nicht zwingend ist. Wenn die Erneuerbaren Energien stark zunehmen, könnte auch weniger Effizienz dazu führen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt. Doch ob das eintreten wird, wenn gleichzeitig die angekündigten Sonderausschreibungen für EE-Strom nicht stattfinden?

Nicht übersehen werden darf zudem, dass die Mitgliedstaaten auch in Zukunft erhebliche Spielräume haben werden. Die Bundesrepublik hat aber bisher vor ordnungsrechtlichen, alos zwingenden Maßnahmen insbesondere für Gebäude und Verkehr immer zurückgeschreckt. Das dürfte sich kaum geändert haben. Während in der Industrie schon viel passiert ist, müsste die Bundesregierung nun den Bürgern Vorgaben für ihre Heizung und Isolierung auch im Bestand machen, was angesichts der bisherigen Äußerungen des neuen Wirtschaftsministers als wenig wahrscheinlich gelten dürfte. Insofern ist es zu befürchten, dass die harten Schnitte einmal mehr auf die Zukunft verschoben würden. Aber ob ein Tätigwerden in der nächsten Legislaturperiode noch reicht, um die 2030 drohenden Strafen zu vermeiden? Die Bundesregierung spielt hier ein riskantes Spiel.

2018-06-26T23:13:50+02:0026. Juni 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|