Ab wann gibt’s Geld im EEG?

Einen interessanten Schiedsspruch über den Beginn der Vergütungsfähigkeit der Stromproduktion einer EEG-Anlage hat die Clearingstelle EEG|KWKG am 8. Februar 2022 gefällt:

Im Schiedsverfahren ging es um eine Photovoltaik-Anlage. Diese wurde im Juni 2019 vom Elektriker in Betrieb gesetzt und direkt ans Netz angeschlossen. Zuvor hatte der Betreiber den Netzbetreiber über sein Anschlussbegehren informiert, eine Anschlusszusage erhalten und sollte die Inbetriebnahme innerhalb von fünf Werktagen anzeigen. Diese Anzeige erfolgte dann auch, aber erst am 9. Juli 2019. Dass auch schon Strom eingespeist wurde, wurde aber erst drei oder vier Wochen nach Inbetriebnahme, also Ende Juli 2019, telefonisch mitgeteilt. Ein korrekter Zähler wurde am 23. August 2019 eingebaut.

Solar, Landschaft, Energie, Photovoltaik, Solarenergie

Der Netzbetreiber wollte nun die Vergütung erst ab dem 23. August 2019 auszahlen. Der Anlagenbetreiber verlangte Vergütung direkt ab der ersten eingespeisten kWh. Die Clearingstelle sprach dem Betreiber Vergütung ab dem 25. Juli 2019 zu, dem nach dem Parteivorbringen spätesten Zeitpunkt der Kenntnis des Netzebetreibers über die Einspeisung. Denn eine “Abnahme” im Rechtssinne, die zu einem Vergütungsanspruch führt, sei ohne Kenntnis gar nicht möglich. Dies ergebe sich aus Wortlaut, Systematik, Genese und auch Historie v. a. des § 11 EEG 2017. Ein abgestimmtes Messkonzept und die Einhaltung der technischen Anforderungen nach § 10 Abs. 2 EEG 2017 sei hingegen nicht erforderlich. Damit war der Anlagenbetreiber teilweise erfolgreich.

Wir meinen: Der Schiedsspruch ist rechtlich gut vertretbar, aber im Einzelfall führt das Abstellen auf schiere Kenntnis (hier ein Telefonat) zu komplexen Beweisllagen. Besser deswegen auch bei kleinen Anlagen – wie hier – Formalia wie Meldeobliegenheiten, Protokolle etc. sehr ernst nehmen (Miriam Vollmer).

2022-04-19T23:50:42+02:0019. April 2022|Erneuerbare Energien|

Es geht los: Das EEG-Osterpaket im Entwurf

Das Wirtschaftsministerium (BMWK) liefert: Zu Ostern war die EEG-Novelle angekündigt, die Kabinettsberatung ist nun sogar schon für den 6. April geplant. Diese Woche liegt der Entwurf auf dem Tisch.

Während in den letzten Jahren im Vordergrund stand, Wirtschaft und Verbraucher nicht durch eine stetig steigende EEG-Umlage zu überfordern, gibt das neue BMWK nun (Bio-)Gas: Schon 2035 soll die Stromerzeugung in Deutschland so gut wie klimaneutral sein. Schon 2030 – also in nur acht Jahren – soll 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Um den Ausbau so rapide zu fördern, wird auf ein Bündel an Maßnahmen gesetzt. Dabei bleibt die Marktprämie vorerst der Regelfall.

Der Zubau soll kräftig ausfallen: Ein neuer § 4 formuliert einen ehrgeizigen Ausbaupfad über das Jahr 2035 hinaus. 2030 sollen 110 GW Wind onshore stehen, 2040 sind 160 GW geplant. Solar soll 2030 stattliche 200 GW aufweisen, 2045 soll sich diese Leistung verdoppelt haben. Ausgeschrieben wird also deutlich mehr. Zudem werden die nicht bezuschlagten Ausschreibungsmengen ab 2024 ins Folgejahr mitgenommen, so dass das Gesamtziel stehen bleibt, auch wenn es zu Verzögerungen kommt.

Für Bürgerwindparks soll erst ab 18 MW die Ausschreibungspflicht greifen, für Bürgersolarparks ab 6 MW. Die Ausschreibungsgrenzen für die PV werden laut Entwurf von aktuell 750 kW Freifläche und 300 kW Dachanlage auf 1 MW angehoben, um die Attraktivität zu steigern und so Bauherren zu einer optimalen Ausnutzung von Flächen zu motivieren. Zusätzlich steigt laut Entwurf die PV-Einspeisevergütung. Vorgesehen ist zudem für PV für 2022 keine und ab 2023 eine Degression der Vergütung nur noch halbjährlich. Der “atmende Deckel” soll entfallen.

Die Vergütung für die 100% Netzeinspeisung für die Aufdach-PV wird erhöht, um Dächer besser zu nutzen. Eigenerzeugungsmodelle, aber auch Speicher und Wärmepumpen, sollen separat, aber noch dieses Jahr, durch Wegfall anderer Umlagen in einem Energie-Umlagen-Gesetz gefördert werden. Über das Wind-SeeG wird auch Offshore zugebaut, vorgesehen sind 30.000 MW bis 2030. Hemmnisse gerade für Wind an Land im Natur- und Artenschutzrecht sollen beseitigt werden, das Genehmigungsrecht wird, so verspricht das Ministerium, separat verschlankt und so beschleunigt.

Windenergie, Windrad, Windkraft, Windräder, Energie

Auch für die Bioenergie sind Neuerungen vorgesehen: Sie können eine wichtige Rolle als Spitzenlastkraftwerke spielen und so teilweise Erdgas ersetzen. Dass mehr EE auch mehr Reservekraftwerke brauchen, wird im Entwurf durch die Förderung von Hybrid-Anlagen, die EE und Wasserstoff kombinieren, mitgedacht. Hierzu soll eine Verordnung folgen.

Die Bundesregierung plant ein Gesetz noch im Sommer 2022. Da die Kommission notifzieren muss, kann Berlin das Tempo aber nicht alleine setzen (Miriam Vollmer).

2022-03-04T23:26:16+01:004. März 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Das Sondierungspapier der Ampel: Energie

Es scheint schneller zu gehen, als vielfach befürchtet: Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP liegt auf dem Tisch. Schauen wir uns also an, was die wahrscheinlich nächste Regierung im Bereich Energie mit uns vorhat:

Ziel: 1,5% C

Erster Eindruck: Bei der Energiewende haben sich die Grünen weitgehend, aber nicht voll durchgesetzt. Das 1,5° C-Ziel wird prominent verankert, aber gleichzeitig auch begrenzt: Deutschland wird nicht mehr mindern, als Bundesverfassungsgericht (hier zum Klimabeschluss) und EU vorgeben. Aber ob sich Deutschland widerwillig zur Kirmes mitschleifen lässt oder selbst mit einem robusten Überprüfungsmechanismus treibt und zieht, macht dann doch einen auch in Brüssel möglicherweise spürbaren Unterschied.

Ausbau der Erneuerbaren

Praktisch wird es in den folgenden Absätzen: Die Aufdach-PV wird teilweise verbindlich. Gewerbeimmobilien müssen, Private sollen verfügbare Dachflächen für PV nutzen. Hier sind wir gespannt auf die Ausgestaltung. PV auf schattige Dächer zu legen, ist Geldverschwendung, aber die Lasten müssen zwischen denen, die einen Platz an der Sonne haben, und allen anderen fair verteilt werden. Was hoffentlich im Koalitionsvertrag noch nachgeliefert wird: Die Mieterstromregelungen sind unpraktisch, viel zu bürokratisch (hier und hier haben wir erklärt, was nicht gut läuft). Hier diskutiert man ergebnislos seit Jahren, die neue Regierung sollte schnell Möglichkeiten schaffen, um auch Mieter unkompliziert mit Solarstrom vom Dach zu versorgen.

Ampel, Signal, Der Verkehr, Straße, Unterzeichnen

Erwartungsgemäß finden wir ein klares Bekenntnis zur Windkraft: 2% der Landesfläche sollen für WEA ausgewiesen werden. Kommunen sollen künftig mehr profitieren. Wird aus dem § 6 EEG 2021, der freiwillige Zahlungen an Gemeinden erlaubt, wo WEA oder Freiflächen-PV betrieben werden, damit eine verpflichtende Regelung? Dass Offshore-Wind ausgebaut werden soll, war ebenso zu erwarten.

Kohleausstieg

Der Zeitpunkt des Kohleausstiegs hat angesichts der Budgetierung der verfügbaren Emissionsrechte durch den EU-Emissionshandel für den Klimaschutz eher symbolische Bedeutung, doch das Ziel eines im Idealfall auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs ist ein wichtiges Signal für die Energiemärkte und Investoren. Mindestens ärgerlich: Bekanntlich wurde im Februar diesen Jahres ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern abgeschlossen (hier erläutert), der den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 gegen Milliardenzahlungen fixiert. Allein RWE soll 2,6 Mrd. EUR erhalten, die LEAG 1,75 Mrd. EUR. Dieser Vertrag enthält zwar eine Option, den Kohleausstieg um drei Jahre ohne weitere Entschädigungen vorzuziehen, aber ein acht Jahre früherer Ausstieg könnte noch teurer werden.

Neue Gaskraftwerke

Um Versorgungssicherheit auch in einer durch volatile EE-Anlagen geprägten Struktur zu gewährleisten, will die Ampel Gaskraftwerke bauen, die später auf klimaneutrale Gase umgerüstet werden können. Diese Forderung ist unter Umweltverbänden unpopulär. Gleichzeitig ist sie nahezu alternativlos, wenn Deutschland nicht alles auf die Karte nicht erneuerbarer Stromimporte setzen will. Zudem: Läuft alles gut, werden diese Kraftwerke zunehmend weniger gebraucht und verdienen ihr Geld mit dem Produkt “Versorgungssicherheit” in möglicherweise wenigen Stunden im Jahr. Uns fehlt hier ein klares Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, aber ein Sondierungspapier ist ja noch nicht aller Tage Abend.

Wie erwartet, will die wohl nächste Bundesregierung das EEG-Umlagesystem abschaffen. Dies lag seit Jahren in der Luft, die Teilfinanzierung seit Beginn dieses Jahres durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis hat zudem einen entscheidenden Vorteil aufgehoben: Die frühere EEG-Umlage war keine Beihilfe, Berlin durfte allein gestalten. Jetzt sitzt Brüssel ohnehin stets mit am Tisch (hier erläutern wir ausführlicher). Vorteil: Je nach Gestaltung ist es möglich, Strom je nach Erzeugungstechnologie unterschiedlich zur Finanzierung heranzuziehen und auch die Unternehmen zu beteiligen, die nicht der Industrie, sondern dem Dienstleistungssektor angehören.

Strommarkt

Nur mit einem einzigen Satz ist erwähnt, dass im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren ein neues Strommarktdesign eingeführt werden soll. Hier kann man nur abwarten, wie sich die künftigen Koalitionäre dieses vorstellen.

Was ist davon zu halten?

Es gehört zu den unschönen Tendenzen der letzten Jahre, den, der nicht grundsätzlich unzufrieden ist, als dummes Schlafschaf zu betrachten. In diesem Sinne: Von uns ein herzhaftes “mäh!”: Wir sind nicht unzufrieden. Dass die Erneuerbaren ausgebaut werden, die EEG-Umlage anderen Verteilungsmechanismen weichen soll, dass Gas die Versorgung sichern soll, erscheint uns sinnvoll und realistisch. Den vorzeitigen Kohleausstieg nicht allzu hoch zu hängen, finden wir ebenfalls klug. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird dies schon der steigende CO2-Preis regeln. In diesem Fall muss man den Braunkohlemühlen im Rheinland und in der Lausitz nicht noch mehr Steuerzahlergeld nachwerfen als im Vertrag mit den Betreibern schon geschehen.

Was uns noch fehlt, sind konkrete Ideen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Ausbau von Nullemissionswärmenetzen, wir fragen uns auch, wie eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare angesichts der gemeinschaftsrechtlichen Bindungen aussehen soll. Wir sind insofern gespannt auf den Koalitionsvertrag, wohl wissend, dass auch die Regierung Merkel am Ende ganz anders abgeliefert als geplant hat (Miriam Vollmer).

2021-10-19T11:34:29+02:0019. Oktober 2021|Allgemein, Energiepolitik|