Der britische Emissionshandel

Mit dem Austritt aus der EU hat Großbritannien auch das europäische Emissionshandelssystem verlassen. Doch wer gehofft hatte, mit der ungeliebten EU auch den Emissionshandel ganz abzuschütteln, dürfte sich enttäuscht zeigen: Großbritannien hat nun einen neuen, eigenen Emissionshandel auf Basis des Greenhouse Gas Emissions Trading Scheme Order 2020. Der neue Emissionshandel in UK ist zwar viel kleiner als der der EU, setzt aber auf die bekannten Strukturen von Cap and Trade auf. Schließlich will UK bis 2050 klimaneutral sein, bis 2035 ist eine Minderung von 78% angepeilt.

Der neue Emissionshandel sieht dem alten täuschend ähnlich. Auch im UK ETS sind Anlagen ab 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) emissionshandelspflichtig, daneben Flüge, die UK berühren. Nur die nordirischen Stromerzeuger bleiben im EU-System. Die neuen Emissionsgenehmigungen für die Briten setzen aber auf die bisherigen EU-Genehmigungen auf. Auch das Register und die Kontenkategorien orientieren sich am bisherigen Status Quo.

Wie die EU-Betreiber werden auch die UK-Betreiber eine kostenlose Zuteilung erhalten, Grundlage hierfür ist The Greenhouse Gas Emissions Trading Scheme (Amendment) Order 2020. Für die Benchmarks greift UK auf die EU-Benchmarks zurück. Regelallokation ist aber auch in UK die Versteigerung. Am ersten Handelstag im Mai 2021 ergaben sich Preise zwischen 45 £ und 50 £.

UK hatte auch schon in der Vergangenheit einen CO2-Mindestpreis. Diesen nimmt UK in sein eigenes System mit. Er beträgt 22 £ pro Tonne. Doch UK will nicht nur einen Preisverfall vermeiden, der das Instrument entwerten würde. Ein Cost Containment Mechanism soll Preisspitzen oberhalb des Doppelten eines zweijährigen Preismittels verhindern und erlaubt es, Auktionsmengen zeitlich zu verlagern oder Zusatzmengen freizugeben.

Brexit, Ausstieg, Großbritannien, England

Bis jetzt gibt es noch keine Kompatibilität von UK-ETS und EU-ETS, trotz dringender Appelle britischer Marktteilnehmer. Auch eine Umtauschbarkeit der Zertifikate gibt es nicht. Für den kleinen UK-ETS ist dies trotz aller Sicherungsmaßnahmen keine gute Nachricht. Kleine Märkte können schon durch verhältnismäßig geringe Handelsmengen verzerrt werden. Erklärtes Ziel der britischen Industrieverbände ist daher eine Verbindung der Systeme. Doch die politische Lage spricht eher gegen eine solche schnelle, pragmatische Lösung. Es bleibt mithin abzuwarten, ob Großbritannien in den nächsten Jahren zumindest in dieser Hinsicht wieder Anschluss an den Kontinent findet (Miriam Vollmer).

2021-06-11T23:02:33+02:0011. Juni 2021|Emissionshandel, Energiewende weltweit, Umwelt|

Emissionshandel und Brexit: Was plant die KOM, was können Sie tun?

Nachdem das britische Unterhaus das Verhandlungsergebnis der Regierung May nicht annehmen wollte, steigt das Risiko, dass Großbritannien am 30.03.2019 ungeordnet die Europäische Union verlässt. Während auch führende britische Politiker noch immer meinen, dies sei unproblematisch möglich, sind die britischen Wirtschaftsverbände nicht so optimistisch. Um zumindest den völligen Zusammenbruch des Zusammenspiels über den Ärmelkanal hinweg zu verhindern, hat die Europäische Kommission nun immerhin einen Notfallplan vorgelegt. Dieser umfasst auch Regelungen für den Emissionshandel.

Dies ist auch bitte nötig. Denn das Austrittsdatum am 30.03.2019 birgt Sprengstoff. Der Mechanismus des Emissionshandels sieht es nämlich vor, dass am 28.02.2019 alle Anlagenbetreiber der EU (außer Stromerzeugern) ihre kostenlosen Zuteilungen bekommen. Und am 30.04.2019 alle abgeben. Da zum Ausschüttungszeitpunkt die Briten noch Mitgliedstaat der EU sind, die also ihre Berechtigungen bekämen, zum Abgabezeitpunkt aber nicht mehr abgeben müssten, weil mit der Mitgliedschaft der Briten im Club der dann nicht mehr 27 naturgemäß auch die Teilnahme am europäischen Emissionshandel endet, würde sonst eine komplette Jahrestranche frei. Bekanntlich sind Emissionsberechtigungen handelbar. Der Preisverfall durch Überangebot – nur teilweise kompensiert durch die Marktstabilitätsreserve – wäre vorprogrammiert.

Die einfachste Lösung wäre es, an die Briten einfach schon im Februar nichts mehr zuzuteilen. Doch da sind sie noch Mitglied. Und überdies hofft wohl ganz Europa, dass sich im letzten Moment doch noch eine bessere Lösung als ein No-deal ergibt. Deswegen plant die Kommission nun eine Zuteilung. Die Zertifikate, die in Großbritannien zugeteilt oder umgetauscht oder auktioniert werden, werden aber markiert.

Nun existieren Zertifikate nur noch elektronisch. Ein “roter Punkt” verbietet sich also. Ein elektronischer Punkt muss her. Zertifikate, die diesen “Punkt” aufweisen, könnten dann nicht mehr zur Abgabe genutzt werden. Charme an der Sache: Wenn die Briten doch in der EU, oder zumindest im Emissionshandel blieben, könnte die Maßnahme umgehend suspendiert werden, so dass das ETS weiterliefe wie bisher. Auch, wenn die Briten die Abgabe schlicht (was wohl diskutiert wird) um einige Wochen vorziehen, wäre dies denkbar.

Wie die Markierung ausgestaltet werden soll, ist noch nicht bekannt. Doch auch wenn erkennbar ist, wie britische unverwertbare Zertifikate aussehen, sind die Anlagenbetreiber in den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten nicht sicher. Denn bis jetzt gibt es keine technische Möglichkeit, beim Kauf von Zertifikaten einzelne Berechtigungen an- oder abzuwählen. Dann nützt es natürlich auch nichts, wenn man die “faulen Eier” erkennt.

Es ist anzunehmen, dass die Kommission für dieses Problem eine Lösung suchen und hoffentlich auch finden wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass letztlich nicht zur Abgabe verwertbare Berechtigungen an gutgläubige Dritte verkauft werden. Angesichts der Kürze der Zeit, die nur noch für belastbare technische Lösungen zu Verfügung steht, sollten Anlagenbetreiber sich über das Vertrauen in die Funktionalität des Systems hinaus absichern. Und bei Kaufverträgen, die nach dem 28.02.2019 zu erfüllen sind, ausdrücklich regeln, dass das Risiko, britische nicht zur Abgabe geeignete Zertifikate zu erhalten, nicht ihnen zur Last fällt.

2018-12-21T00:13:12+01:0021. Dezember 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt, Wärme|

Brexit oder Brücke?

Es ist fast ein bisschen mitleiderregend, zurzeit nach Westminster zu schauen. Wenn von der BBC spätabends politische Diskussionen übertragen werden, sind vor allem ratlose, wütende und verzagte Gesichter zu sehen. Es ist wohl nicht wirklich die Stimmung, die sich die Verfechter einer souveränen Insel-Nation erwartet hatten. Diejenigen, die sich vom Brexit einen klaren Schnitt von der EU erwartet hatten, dürften spätestens jetzt eingesehen haben, dass die Klarheit und Einfachheit dieses Schnitts eine Illusion war.

Klar ist derzeit nur, dass es zur Zeit der Entscheidung über den Brexit noch vollkommen unklar war, was auf Großbritannien zukommen würde. Und der Brexit hat in dem Moment aufgehört einfach zu sein, als deutlich wurde, dass der scheinbar einfache Pfad, der mit der Entscheidung zum Austritt aus der EU eingeschlagen wurde, sich in unendlich viele Verzweigungen und Sackgassen verläuft. Von diesen Verzweigungen sind, wie sich nun selbst viele Befürworter des Austritts eingestehen müssen, die allermeisten gangbaren ganz eindeutig keine Verbesserung gegenüber der Mitgliedschaft in der EU.

Vor allem führt die aktuelle politische Unsicherheit auch für Unternehmen zu einer unerträglichen, weiterhin andauernden Rechtsunsicherheit. Bis jetzt ist nicht klar, welche Regeln ab März 2019 gelten werden: Die von der Regierung May tatsächlich ausgehandelten, Neuverhandlungen auf der Basis einseitiger Wunschvorstellungen, gar keine Vereinbarungen im Sinne eines harten Brexit – oder doch eine Rückkehr zur Vollmitgliedschaft? Dass der geordnete Rückzug vom Brexit gestern durch den Europäische Gerichtshof noch als rechtlich möglicher Weg ergänzt wurde, hat in Westminster offenbar so für Verwirrung gesorgt, dass Theresa May die für heute geplante Abstimmung über ihre Vereinbarung mit der EU im Unterhaus auf unbestimmte Zeit verschoben hat.

Es handelt sich im Kontext des Brexits sicherlich nicht um das brennendste Problem, aber selbst in der Energiewirtschaft würde sich Etliches zum Schlechteren wenden; jedenfalls dann, wenn nach dem aktuellen Stimmungsbild im Unterhaus zwar am Brexit festgehalten, aber Theresa Mays Vereinbarungen nicht unterstützt werden. Großbritannien wird dann nicht nur aus dem Euratom-Vertrag und der gemeinsamen Forschung über die Kernfusion aussteigen. Auch der gemeinsame Energiebinnenmarkt würde wieder separiert werden. Steigende Energiepreise und eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit wären die wahrscheinliche Konsequenz. Zudem könnte Großbritannien dann auch umwelt- und klimapolitisch ausscheren und den Ausbau der erneuerbaren Energien vernachlässigen. Jedenfalls gibt es im Land selbst nun Befürchtungen, dass es wieder, wie in den 1980er Jahren, zum „dirty man of Europe“ werden könnte.

Die Moral, die sich Populisten und ihre Anhänger hinter die Ohren schreiben sollten: wenn über Jahre Zusammengewachsenes plötzlich nicht mehr zusammen gehören soll, dann ist heillose Verwirrung und Paralyse die Folge, auch wenn ein klarer Schnitt und souveräne Freiheit intendiert war. England, you could and you can do better, denken wir uns und zitieren zum Beweis John Donnes prophetische Meditation von 1623 über die Vernetzung des Menschen in einem großen Ganzen:

„No man is an island entire of itself; every man / is a piece of the continent, a part of the main / if a clod be washed away by the sea, Europe / is the less…”

Vielleicht, so hoffen wir, lässt sich die Insel Albion ja doch wieder mit dem Kontinent verbinden. Der Europäische Gerichthof hat eine Brücke gebaut. Die Briten brauchen sie nur noch zu beschreiten.

2018-12-11T08:55:30+01:0011. Dezember 2018|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|