Von der Unzulänglichkeit menschlichen Planens, heute: Der Verkehr

Mit Planern und Planungsbüros arbeiten wir gern zusammen und haben einen großen Respekt vor ihrer Tätigkeit. Anders als sagen wir die korrekte Buchhaltung bringt das Planen aber auch regelmäßig Risiken mit sich. Man muss deswegen jetzt nicht gleich metaphysisch werden und etwa sagen, dass jedem Plan die Möglichkeit seines Scheiterns bereits eingeschrieben sei. Es reicht vielmehr die Dreigroschen-Weisheit von Bert Brecht, der den Bettlerkönig Peachum holprig singen lässt: “Du mach nur einen Plan / komm sei ein großes Licht / und mach dann noch ‘nen and’ren Plan / geh’n tun sie beide nicht”.

Wenn Pläne im Verkehrsverwaltungsrecht rechtlich nicht gehen, dann können Verkehrsplaner da häufig wenig dafür. Denn das liegt dann meist an der deutschen Straßenverkehrsordnung. Die ist in ihrem Kern geradezu planfeindlich und soll das planvolle Vermeiden von Gefahren verhindern. Nach diversen Reformen, die den Schilderwald lichten sollten, sollen nämlich planvolle, vorausschauende Regelungen möglichst vermieden werden. Gefahren sollen vielmehr nur dann durch Anordnungen verhindert, wenn sie sich bereits mehrfach und statistisch signifikant realisiert haben oder mit überdurchschnittlich hoher Wahrscheinlichkeit kurz bevor stehen. Insofern wäre es Planern (oder Kommunen) durchaus anzuraten, sich rechtzeitig Rechtsrat einzuholen. Denn ansonsten können Planungsbemühungen von Jahren am Ende an der Aufsichtsbehörde scheitern – oder an Verkehrsteilnehmern, die gegen eine Regelung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Das führt zu Frustrationen beim Personal und zu unschönen Löchern im Gemeindehaushalt, obwohl doch, so der Plan, die Kosten für den Rechtsrat eingespart werden sollten.

Radweg durch Parkanlage mit Zebrastreifen und Straßenbahn im Hintergrund

Dann gibt es noch die Pläne, die fachlich und rechtlich einwandfrei sind – aber dennoch in Aktenschränken oder im Reisswolf verschwinden. Auch hier wieder Frustrationen über Frustrationen. Aktuell ist dies der Fall in Berlin, wo eigentlich ein sternförmiges System von Radschnellwegen die Magistralen der Stadt vom Kfz-Verkehr entlasten sollte. Nun hat die CDU-geführte Regierung beschlossen, dass dies angesichts der Haushaltslage zu teuer würde. Ökonomisch ist das ein ähnlich sinnvoller Beschluss, wie bei eine Siedlung mit Wohnblocks für den sozialen Wohnungsbau, die bereits zur Hälfte steht wieder abzureißen, weil das Aufsetzen der Dächer zu teuer ist. Denn mal ehrlich, was ist der Bau eines Radwegs gegen die jahrelange Planung eines Radwegs? Genau, die Spitze des Eisbergs. Sehr sichtbar für die Bürger dieser Stadt, aber im Vergleich zur Planung von den Kosten her zu vernachlässigen.

Insofern ein Apell an alle Politiker und alle Wähler, bitte unterschätzt die Arbeit der Planenden nicht (und die Kosten die damit einhergehen) und geht nicht leichtfertig mit Plänen um, die mit Sorgfalt erstellt wurden. (Olaf Dilling)

2024-08-06T18:03:42+02:006. August 2024|Kommentar, Verkehr|

“Ankerverbot”: Hausboote auf der Spree

In Berlin tobt gerade ein Streit um Hausboote und Floße, die auf der Spree und insbesondere mit ihr zusammenhängenden Gewässern, z.B. dem Rummelsberger See und den Nebenarmen rund um die Insel der Jugend, die Insel der Liebe usw ankern. Denn auf Betreiben der Berliner Politik wurde ab 01. Juni 2024 das Ankern auf den meisten Berliner Gewässern stark eingeschränkt.

Hausboot auf einem Gewässer bei Berlin

Die Namen der Orte, für die besondere Regelungen bestehen, zeigen schon, wo einige der Konfliktlinien liegen. Denn mit diesen Gewässern sind für viele Berliner romantische Vorstellungen verknüpft. Sie sind daher gleichermaßen für Ausflügler, für Wassersportler wie auch für Wohnungssuchende beliebt, die in teure Wohnungen am Ufer ziehen. 

An sonnigen Wochenenden und Feiertagen oder einfach nur lauen Sommerabenden zieht es viele Berliner an die Spree. Die Geruhsamkeit in der Natur weicht dann oft einem ziemlichen Rummel, vor allem wenn sich auch Party People unters Volk mischen. Die Angebote am und auf dem Wasser sind vielfältig, bis hin zur schwimmenden Disko und Sauna. Daraus resultieren unter anderem Müll- und Lärmprobleme, die unter anderem für die Anwohner mehr als nur ein Wermutstropfen in die Romantik mischen.

Um das Treiben zumindest auf dem Wasser etwas zu mäßigen, denkt die Berliner Politik schon seit längerem über ein Ankerverbot nach. Allerdings ist das rechtlich gar nicht so einfach. Die Spree und die Havel sind nämlich Bundeswasserstraßen, unterliegen der Binnenschifffahrts-Ordnung und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Spree-Havel, einem Teil der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Der Berliner Innensenator hatte sich daher  vor drei Jahren an den Bundesverkehrsminister gewandt, um die Pläne von Berlin verwirklichen zu können. Und inzwischen hat er damit Erfolg gehabt. In der Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV), die inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht ist und zum 01. Juni 2024 in Kraft tritt, findet sich zu den Berliner Gewässern eine Regelung.

Das “Stillliegen”, wie das Ankern im Jargon des Schifffahrtsrechts heißt, ist nun im Bereich Berlin auf Spree und Havel außerhalb gekennzeichneter oder genehmigter Liegemöglichkeiten grundsätzlich verboten. Für die Bereiche Rummelsberger See und einige andere oben genannte Stellen, gibt es allerdings eine Gegenausnahme. Hier ist das Stillliegen nur dann erlaubt, wenn sich eine beaufsichtigende Person an Bord aufhält. Sie muss in der Lage sein, Gefahren abzuwenden, die von dem Boot ausgehen.

Für die Verfechter von Hausbooten und Partyflößen ist das ein Angriff auf ihren Lifestyle oder gar “alternative Lebensentwürfe”, die auf dem Wasser möglich seien. Denn schließlich sei “Wasser für Alle da”. Da haben sie in gewisser Weise auch rechtlich einen Punkt: Denn es gibt, ebenso wie für die Straße auch für Wasserflächen einen Gemeingebrauch. Allerdings endet der dort, wo Umwelt oder Natur beeinträchtigt oder andere Nutzer in ihren Nutzungsansprüchen beschränkt werden. Auf einer viel befahrenen, städtischen Binnenschifffahrtsstraße liegen zudem Gefahren durch eine große Zahl von vor Anker liegende Flöße oder Hausboote auf der Hand, wenn sie bei Unwettern abtreiben. Daher hat die Verkehrsverwaltung hier einen ausgewogenen Kompromiss geschaffen, dass nur Fahrzeuge, die bewacht werden, ankern dürfen. (Olaf Dilling)

2024-05-22T14:19:35+02:0022. Mai 2024|Umwelt, Verkehr|

Angebote statt Verbote? Der neue Koalitionsvertrag in Berlin

Der neue Berliner Koalitionsvertrag “Das Beste für Berlin” scheint zum Thema Mobilität größtenteils an die Arbeit von Rot-Grün anzuknüpfen, bietet an entscheidenden Punkten aber doch Sprengstoff.  Grundsätzlich soll es weiter gehen mit mehr Klimaschutz und nachhaltigem Verkehr, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Verbesserungen für Fußgänger, insbesondere, was die Verkehrssicherheit angeht. Aber an entscheidenden Stellen gibt es doch Unterschiede. Diese betreffen zum einen die Programmatik: So taucht an verschiedenen Stellen im Text auf, es solle um ein Miteinander, nicht um ein Gegeneinander im Verkehr gehen, um Angebote, nicht um Verbote. Das klingt ers einmal sehr liberal und tolerant, aber läuft letztlich darauf hinaus, dass bestehende Strukturen und Privilegien erhalten bleiben.

Das wird insbesondere an den Punkten deutlich, an denen es konkret wird, wenn etwa das Mobilitätsgesetz daraufhin überprüft werden soll, ob die Mindestbreiten im Radverkehrswegeplan erforderlich sind. Oder wenn Straßenbahnplanungen der M10 sowie die Verlängerung der M2 nach Blankenburger Süden in Frage gestellt werden.

Hintergrund des Streits um die Radwegbreite ist, dass neue Radwege in Berlin auf 2,30 m geplant werden, um ausreichend Platz auch zum Überholen von Lastenrädern oder Spezialfahrrädern für behinderte Menschen zu bieten. Im Bestand ist das oft nicht gegeben. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, für den Radverkehr primär den Bestand zu erneuern.

Was die Straßenbahnen angeht geht es ebenfalls um einen Konflikt um Flächennutzung: Weil Kfz-Fahrspuren geopfert werden müssten, wird der Neuba von Straßenbahnen in Frage gestellt.

Letztlich geht es in beiden Fällen nicht um ein echtes Miteinander, sondern der “Status Quo” der Flächennutzung durch Kraftfahrzeuge soll verteidigt werden. Auch die Entgegensetzung von Angeboten und Verboten wird der Komplexität von Verkehrsplanung nicht gerecht: Immerhin sind mit dem Ausbau der A100, der im 16. Bauabschnitt auch weitergeführt wird, auch viele Enteignungen und neue Verbote verbunden, selbst wenn für den Kraftfahrzeugverkehr dadurch ein neues Angebot entsteht. (Olaf Dilling)

2023-04-04T08:40:13+02:004. April 2023|Kommentar, Verkehr|