Völkerrecht – jetzt erst recht!

Das zwischenstaatliche Recht wird aktuell auf extreme Weise herausgefordert. Man mag darüber streiten, wie viele von seinen Wahlversprechen der US-Präsident Trump wirklich erfolgreich umsetzen kann. Eins ist sicher… er hat schon in wenigen Tagen seiner Amtszeit maximal Porzellan in den internationalen Beziehungen zerschlagen. Um nur drei Beispiele zu nennen:

  • Wer hätte vor Kurzem gedacht, dass Fragen der territorialen Integrität von NATO-Partnern Teil der Verhandlungsmasse zwischen den USA und dem Rest der Welt werden? 
  • Seit Jahrzehnten wurde eine Welthandelsordnung auf- und ausgebaut, die auf der Beseitigung von Handelshemmnissen beruht. Das war oft umstritten, gerade bezüglich nicht-tarifärer Hemmnisse, aber bezüglich der tarifären Handelshemmnisse, der Zölle, bestand weitgehend Konsens. Im Rahmen der WTO, in Freihandelsabkommen wie NAFTA (jetzt CUSMA) und innerhalb des EU Binnenmarkts wurden sie abgebaut. Durch Trumps Drohung mit Strafzöllen, erleben Zölle wieder eine Renaissance – und führen zu Abschottung von Märkten.
  • Klar ist nun auch, dass sich die USA an das Pariser Abkommen weder gebunden fühlen, noch überhaupt menschengemachte Klimaveränderung als ein relevantes Thema ansehen: Informationen darüber wurden inzwischen von Regierungswebseiten entfernt.

Diese Herausforderung stellt damit viele Selbstverständlichkeiten in Frage, die uns in den letzten knapp 80 Jahren gewiss schienen: Verknüpft mit dem Völker- und Europarecht war zumindest im sogenannten globalen “Westen”, in West- und Nordeuropa, in Nord- und Teilen Südamerikas, in Australien und Neuseeland, nicht nur eine lange Periode relativen Friedens. Auch das Versprechen eines prosperierenden Welthandels, der Entwicklungszusammenarbeit bei der Armutsbekämpfung, der Bildung, der Gesundheit und in technischen Dingen, des Schutzes von Menschenrechten und der Umwelt waren Ziele des Völkerrechts.

Dass kein simpler Zusammenhang zwischen den Verheißungen in völkerrechtlichen Verträgen und dem tatsächlichen Verhalten der Staaten besteht, war dabei stets klar. Denn weder im EU-Recht und schon gar nicht auf völkerrechtlicher, globaler Ebene gibt es eine zentralisierte Staatsgewalt, die das Recht im Zweifel durchsetzen könnte. Das Völkerrecht und übrigens auch das EU-Recht sind also stets darauf angewiesen, dass sich die Staaten daran halten und bereits sind, gemeinsam Verstöße sanktionieren. Dafür müssen sie eigene Kosten in Kauf nehmen.

Solange diese Bereitschaft, sich nach Völkerrecht zu richten und Verstöße zu sanktionieren, grundsätzlich existiert, kann es Geltung für sich beanspruchen. Angesichts dieser Bereitschaft verliert das Recht durch einzelne Verstöße, selbst wenn sie unsanktioniert bleiben, nicht an Geltung. So ist es im Übrigen auch in nationalen Rechtsordnungen. Auch hier wird Recht nicht immer konsequent umgesetzt und trotzdem fühlen wir uns in aller Regel daran gebunden.

Was sich aber in den letzten Wochen seit Trumps Amtsantritt geändert hat, ist die offensichtliche Missachtung des Völkerrechts durch mächtigste Land der Welt. Die USA haben lange für sich in Anspruch genommen, als Garant einer liberalen Weltordnung für Demokratie, Marktwirtschaft und Menschenrechte zu stehen. Das spätestens seit der Wiederwahl von Trump Vergangenheit.

Heißt das, dass man das Völkerrecht, und damit das Pariser Abkommen, die WTO nun vergessen kann? Nun, wenn die USA nicht mehr die Rolle übernimmt, die Weltordnung aufrecht zu erhalten, dann wird das Völkerrecht umso wichtiger. Allerdings ist es natürlich zutreffend, dass Recht, um wirksam zu sein, durchgesetzt werden muss. Daher müssen die Staaten kollektiv Gegenmacht organisieren, um das Verstöße gegen das Völkerrecht sanktionieren zu können. Es stimmt schon, “might makes right”. Aber man sollte nicht unterschätzen, dass die Betroffenheit durch Rechtsverstöße Allianzen mobilisieren kann, die sich dann machtvoll selbstbehaupten können.

Diese Empörung führt zunächst einemal zu neuen Konfliktlinien und birgt ihrerseits Gefahren für den Weltfrieden. Wenn die betroffenen Staaten zusammenhalten, sich solidarisch verhalten und etablierte Strukturen wie die UN (oder innerhalb Europas die EU) nutzen, um ihre Konflikte zu lösen, kann verhindert werden, dass sich der Konflikt zu einem Flächenbrand ausweitet. Organisationen wie die United Nations mit dem UN Environmental Programme sowie IPCC, aber auch die WTO und bezogen auf europäische Konflikte die EU werden daher in den nächsten Jahren wichtiger denn je, um Frieden zu garantieren. (Olaf Dilling)

 

2025-02-05T16:46:27+01:005. Februar 2025|Allgemein, Kommentar, Umwelt|

Thru.de. Kraftvoll zum gläsernen Anlagenbetreiber

Kennen Sie eigentlich Thru.de? So heißt das Schadstoffemissionsregister, also das PRTR „Pollutant Release and Transfer Register“ inzwischen. Zugegeben, so griffig ist der Name nicht. Geht es um „truth“ oder „true“ oder tatsächlich thru (also „durch“)? Spricht man das tee-aitch aus? Erst auf den zweiten Blick erkennt man, dass es sich um Thrude handeln soll. Laut den eigenen FAQs steht der Name Thru.de nämlich für „Klarheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit“. So war Thrude in der nordischen Mythologie die Göttin der Bäume und Blumen; der Name bedeutet „Kraft“. Das Internet-Portal informiert daher verlässlich, transparent und „kraftvoll“ mit glaubwürdigen Daten über Emissionen von Schadstoffen in die Umwelt – und geht mittlerweile weit über PRTR hinaus.

Bereits seit 2007 werden auf der Plattform jährlich aktualisierte Daten zu Emissionen von Industriebetrieben in Luft, Wasser und Boden, ins Abwasser sowie deren entsorgte Abfallmengen veröffentlicht. Es handelt sich dabei um einen wesentlichen Baustein für Transparenz über die industriellen Anlagen in Deutschland dar, die der IED unterliegen und die somit auch im europäischen Stammdatenregister industrieller Anlagen, dem sogenannten EU Registry, geführt werden. Darüber hinaus findet man hier ausgewählte Daten zu Emissionen aus diffusen Quellen, also bspw. aus dem Verkehr oder Haushalten.

Die Plattform bietet der Öffentlichkeit, aber auch der Industrie und den Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft, Versicherungsgesellschaften und vielen anderen die Möglichkeit, transparente Vergleiche und Entscheidungen in Umweltfragen vornehmen zu können. Es ist also auch ein wesentlicher Baustein hin zum „Gläsernen Anlagenbetreiber“. Im Sinne eines „naming & shaming“, weil die Unternehmensdaten öffentlich sind und jeder (also die interessierte Öffentlichkeit aber auch der Mitbewerber) diese einsehen kann, soll diese Plattform dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Umweltleistungen verbessern. Anhand der Thru.de-Daten können auch Trends und Fortschritte bei der Verringerung von Umweltbelastungen von einzelnen oder mehreren Unternehmen abgeleitet, verfolgt, vergleichen und bewerten werden, sowie eigene Auswertungen zu Schadstofffreisetzungen und Abfallverbringungen aus industriellen Tätigkeiten erstellen.

Auf thru.de können Sie die Daten des Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters, auch PRTR genannt, einsehen. Es enthält Daten zu Industriebetrieben, zu kommunalen Kläranlagen und auch zu Emissionen aus diffusen Quellen, etwa des Verkehrs, der Haushalte und der Landwirtschaft.

Falls Sie sich beteiligen mögen: Bis zum 31. Januar 2025 läuft noch eine Nutzerumfrage zum Portal, siehe Link (hier).

(Dirk Buchsteiner)

2025-01-17T16:01:32+01:0017. Januar 2025|Immissionsschutzrecht, Industrie, Naturschutz, Umwelt|

re|Adventskalender Türchen 12: Aus der Praxis des Anlagenbetriebs

Wo gehobelt wird, da fallen Späne, sagt der Volksmund. Ob diese Späne Abfall darstellen oder gegebenenfalls ein Nebenprodukt sind, ist eine Frage des Rechts und mitunter des Einzelfalls. Im übertragenen Sinne bedeutet dieser Spruch jedoch auch, dass im Rahmen von Verfahren und Prozessen Dinge passieren können. Diese haben mitunter (auch rechtliche) Konsequenzen. Hierfür braucht es dann auch mal einen Anwalt, der sich mit Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des materiellen Umweltrechts und mit dem Haftungsrecht auskennt. „Die Haftung lauert überall“, ist ein geflügelter – und von mir oft verwendeter – Ausdruck. Doch oftmals stimmt es: Die Probleme, die sich in und mit dem Anlagenbetrieb ergeben können, sind vielseitig und die Lösungen hierfür stets individuell.

Dies beginnt schon im Vorfeld bei der Frage, „wohin mit einer Anlage?“. Das Planungsrecht spielt hierbei eine entscheidende Rolle. So kann es passieren, dass für ein geplantes Vorhaben erst die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen (umständlich und zeitintensiv) geschaffen werden müssen. Die Rahmenbedingungen können sich auch vermehrt – sogar mal zum Guten! – ändern. Dies sieht man gerade im Bereich der Beratungspraxis beim Ausbau von Windenergieanlagen und im Themenfeld der Solarenergie. Doch selbst wenn planungsrechtlich alles passt, heißt dies nicht, dass es dem Umfeld auch passt. Schutzwürdige Interessen, Immissionsorte und Nachbarn, die meinen „überall – nur nicht hier“ („not in my backyard“) gilt es abzuarbeiten. So kommt es, dass individuell auf Partikularinteressen eingegangen werden muss. Dies gestaltet sich mitunter gar nicht so einfach. Öffentlichkeitsbeteiligung verlangt ein hartes Fell und Durchhaltevermögen.

Wichtig ist auch, als prospektiver Anlagenbetreiber selbst zu wissen, wo die Reise hingehen soll. Es sind schon Genehmigungsverfahren daran gescheitert, dass man der Behörde nicht erklären konnte, was in der Anlage eigentlich passieren soll. Mitunter kann es aber auch sein, dass sie es einfach nicht verstehen will, weil der technische Sachverstand fehlt. Dann ist es geboten, dezidiert und auf den Punkt rechtlich nachzulegen. Zwar ist das Ziel das Ziel, doch darf man den Weg dahin nicht unterschätzen. Hat man dann mal die Genehmigung in Händen, kann es dann endlich losgehen – doch auch nicht immer (siehe oben: Nachbar). Vielleicht gilt es dann auch noch mal näher zu schauen, wer eigentlich noch Nachbar ist und wer (zum Glück des Anlagenbetreibers) dann doch weit genug weg wohnt, dass ihn z.B. der LKW-Verkehr zur und von der Anlage von Rechtswegen nicht mehr betrifft. Apropos LKW: Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Lenk- und Ruhezeiten – ich weise aus gegebenem Anlass darauf hin.

Im Anlagenprozess selbst ist zu bedenken, dass Abweichungen und Veränderungen im Anlagenbetrieb dann auch rechtlich Probleme machen können – insbesondere dann, wenn man vergessen haben sollte, die Behörden mitzunehmen. Was nun eine Änderung ist und wann diese tatsächlich wesentlich sein sollte, sind Fragen, die rechtlich ergründet werden müssen. Auch Anzeigen können mehr Aufwand machen, als man meinen mag. Manchmal drohen auch die fiesen Fristen des Immissionsschutzrechts. Genehmigungen sind schließlich nichts, was es auf Vorrat gibt, könnte es auch noch so schön sein. Mitunter gilt es daher Fristen zu verlängern, sofern man wichtige Gründe findet. Manchmal kommt es auf die letzten Tage des Jahres an, um ein Erlöschen einer Genehmigung zu verhindern. Dann trifft man sich noch kurz vor Weihnachten auf der Anlage und schaut (gemeinsam mit der Behörde), ob dann die Anlage tatsächlich läuft. Manchmal gibt es dann auch ein kleines Weihnachtswunder. Nach anfänglichen Kinderkrankheiten springt die Anlage dann doch an – spät zwar, aber noch rechtzeitig. Wussten Sie, dass die EU etwas gegen eingebaute Obsoleszenzen tut? Sie kennen es doch? Geräte, die nur zwei Jahre halten, oder? Auch mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest heißt es, Augen auf beim Gerätekauf.

Nicht immer lässt es sich verhindern, dass auch andere Dinge schieflaufen. Eine leichte Überlagerung oder nicht angezeigte Änderung mögen da noch nicht so ins Gewicht fallen. Schlimmstenfalls droht jedoch Zwang und Stilllegung und das Ende eines Anlagenbetriebs. Hier gilt es mit aller Kraft und allen Regeln der Kunst zu kämpfen. Mitunter droht Ungemach sogar aus unerwarteter Ecke. Das Umweltstrafrecht hat durchaus einige Überraschungen parat. Das reicht vom Abfallverbringungsrecht, dem illegalen Anlagenbetrieb hin zu Themen wie Verstößen gegen die F-Gas-Verordnung oder der Vorwurf der Sachbeschädigung, weil man Bäume gefällt hat, die auf das Anlagengrundstück zu fallen drohten. Ein Glück das es Anwälte gibt. In diesem schönsten aller Berufe war auch in diesem Jahr allerhand los. Es gibt es dann doch viel zu tun. Und das sind doch auch mal gute Nachrichten für den Jahresausklang. (Dirk Buchsteiner)