Neue Grenzwerte für große Anlagen: Der Kabinettsbeschluss zur 13. BImSchV

2017 hat die EU-Kommission mit dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 und dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 neue Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) nach der Großfeuerungsrichtlinie getroffen. Weniger vornehm ausgedrückt: Brüssel hat neue Grenzwerte für Großkraftwerke, Gasturbinen und Verbrennungsmotoren mit mehr als 50 MW FWL, insbesondere sind scharfe Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Quecksilber und Feinstaub vorgesehen.

Diese neuen Vorgaben muss die Bundesrepublik an sich innerhalb eines Jahres umsetzen, wie sich aus § 7 Abs. 1a Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ergibt. Doch die Anpassung der 13. und der 17. BImSchV hat nicht fristgerecht funktioniert: Statt 2018 wird nun wohl erst 2021 das deutsche Recht angepasst. Nach vier Jahren wären ansonsten die neuen Grenzwerte auch so umzusetzen gewesen. Grund für die Verzögerung war angeblich die Kohlekommission.

Nun aber liegt nach einem umstrittenen Referentenentwurf aus dem Sommer immerhin der Kabinettsbeschluss vor. Dieser enthält eine Vielzahl neuer Detailregelungen, die sich teilweise aus einer veränderten Systematik auch in Hinblick auf den Kreis der erfassten Anlagen ergeben. Neben diesen Regelungen, die viel Aufmerksamkeit im Detail erfordern, bilden die novellierten Grenzwerte für Stickoxide, Methan, Staub, CO, Formaldehyd und Schwefeldioxid das Herzstück der Neuregelung.

Gegenüber dem Entwurf vom Sommer gibt es auch inhaltlich noch Änderungen. Bei Methan wurden die Regelungen noch einmal angepasst und entlang der technischen Gegebenheiten bei Motoranlagen differenziert und zum Teil angehoben. Die verbreitete Kritik, die neuen Werte seien nur im Volllastbetrieb realistisch, wurde aufgenommen und ausdrücklich klargestellt, dass der Wert auch nur in Volllast gilt. Anspruchsvoll, aber mit dem Kohleaustsiegspfad harmonisiert, sind nun die Neuerungen beim Quecksilber: Der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen wird von 30 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro m3 im Abgasstrom sinken, auch weitere Anpassungen an den Stand der Technik werden von den Betreibern verlangt. Nun muss noch der Bundesrat und der Bundestag zustimmen (Miriam Vollmer).

NRW stellt seine Wasserstoff-Roadmap vor

Das Thema Wasserstoff lässt uns nicht los. Wir hatten bereits über die nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und die Studie der Aurora Energy Research zur künftigen Entwicklung der Wasserstoffnachfrage in Europa berichtet. Nun hat auch das Land NRW mit einer Wasserstoff Roadmap seine ehrgeizigen Pläne zur künftigen Wasserstoffnutzung vorgestellt. NRW verfolgt das Ziel die industriellen Prozesse im Land bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten, was nur durch den Einsatz von Wasserstoff erreicht werden könne.

Wasserstoff habe das Potenzial in allen Sektoren zum Einsatz zu kommen. Ziel ist der Aufbau eines leistungsfähigen Wasserstofftransportnetzes – das bereits gegenwärtig eine Länge von 240 km aufweist – eingebettet in eine künftige deutschlandweite Netzstruktur. Bereits jetzt wird Wasserstoff in NRW intensiv genutzt, denn ungefähr 1/3 des gesamten deutschen industriellen Verbrauchs erfolgt hier. Die Roadmap beschreibt ambitionierte Ziele für die Bereiche Industrie, Mobilität, Energie & Infrastruktur. Beim Verkehr wird dabei auf den Einsatz von Brennstoffzellen gesetzt. Im Zuge der Umsetzung der Roadmap könnten bis zu 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Angestrebt werde der Beitritt zur europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff (European Clean Hydrogen Alliance). (Christian Dümke)

2020-11-10T18:47:19+01:0010. November 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|

Neue Studie zur künftigen Entwicklung der Wasserstoffnachfrage in Europa

Die britischen Analysten von Aurora Energy Research haben eine neue Studie zum Thema Wasserstoff vorgestellt. Aurora Energy Research ist ein unabhängiges Energiemarktmodellierungs- und -analytikunternehmen, das 2013 von Ökonomen der Universität Oxford gegründet wurde. In der nun vorliegenden Studie „Hydrogen in the Northwest European energy system“ wird für Europa ein steigender Wasserstoffbedarf prognostiziert. Die Nachfrage werde bis 2050 auf 2500 TWh pro Jahr steigen. Das entspricht dem achtfachen des heutigen Bedarfes. Allein der industrielle Bedarf werde sich mehr als verdoppeln. Eine solcherart verstärkte Nachfrage könnte gleichzeitig langfristig zur Verdoppelung der Preise führen.

Die Studie unterscheidet dabei zwischen „blauem Wasserstoff“ der aus Erdgas gewonnen wird und „grünem Wasserstoff“ hergestellt durch Elektrolyse von Wasser. Bei der Wasser-Elektrolyse liegt die Effizienz derzeit bei rund 60 Prozent. Eine Tonne Wasserstoff enthält eine Energiemenge von ca 33.330 kWh, die chemische Energie kann jedoch nicht zu 100 Prozent in nutzbare Energie umgewandelt werden. Wasserstoff gilt als wichtiger Faktor zur Erreichung des Ziels der CO2 Netto-Null-Emissionen. In Deutschland hat die Bundesregierung dazu die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen (wir berichteten).

Die Studie kommt aber auch zu dem Ergebnis, dass grüner Wasserstoff politische Unterstützung braucht, um zum blauem Wasserstoff schneller konkurrenzfähig zu werden. Derzeit ist seine Erzeugung rund 50 % teurer. Ohne politische Förderung wäre grüner Wasserstoff laut Studie erst nach 2040 wettbewerbsfähig. In einem von der Aurora Energy Research im Rahmen der Studie aufgestellten Ranking steht Deutschland derzeit auf Platz 1 der attraktivsten Märkte für die Wasserstoffentwicklung. Danach folgen die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Norwegen.(Christian Dümke)

2020-11-04T18:24:13+01:004. November 2020|Allgemein, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie|