Die Energieeffizienzrichtlinie wird novelliert

Bei den Diskussionen um die Energiewende fällt oft unter den Tisch, dass Klimaschutz nicht nur eine Sache der Großkraftwerke und der Industrie ist. Im Gegenteil: Wenn jeder einzelne Verbraucher weniger Energie für seinen Alltag benötigt, muss weniger erzeugt werden. Die Emissionen sinken dann (fast) ganz automatisch. Das betrifft auch nicht nur Strom. Sondern auch und vor allem Wärme. Nicht zu vergessen: Das betrifft auch den Verkehr.

Doch allein auf Appelle an den guten Willen kann und will sich niemand verlassen. Immerhin ist Klimaschutz keine freiwillige Kirsche auf der Sahnetorte wirtschaftlichen Wachstums. Die Verringerung der Emissionen bis 2030 bzw. 2050 ist eine harte gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren Verletzung im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens Strafzahlungen in Milliardenhöhe auslösen kann.

Diese Minderungen sollen auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Der Emissionshandel soll die Emissionen großer Feuerungsanlagen reduzieren. Die Förderung Erneuerbarer Energien soll die Emissionen der Stomerzeugung insgesamt verringern. Und die Förderung der Energieeffizienz soll dazu führen, dass für denselben Output weniger Input geleistet werden muss. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Maßnahmen. Viele richten sich auf den Gebäudebereich, wo es nach wie vor erhebliche Potentiale gibt. Mit anderen Worten ist also bisher bemerkenswert wenig passiert. Aber auch Energieaudits, Information und Beratung gehören zu den Maßnahmen, mit denen Letztverbraucher dazu gebracht werden sollen, zB effizienter zu heizen.

Doch die Energieeffizienzrichtlinie aus 2012 hat nicht den erhofften Durchbruch gebracht. Auf der Seite der KOM kann man sehen, wie weit die Mitgliedstaaten von dem 20%-Ziel für 2020 noch entfernt sind. Die Hoffnungen ruhen deswegen auf der laufenden Überarbeitung der Richtlinie für die Zukunft.

Hier immerhin haben die Organe der EU – also Parlament, Rat und Kommission – letzte Woche eine Einigung erzielt. Bis 2030 soll die Energieeffizienz nun auf 32,5% gesteigert werden. Das ist ein Kompromisswert, der unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass das in Deutschland federführende Wirtschaftsministerium sich gegen weitergehende Ziele zur Wehr gesetzt hat. Umweltverbände haben bereits moniert, dass es unter diesen Bedingungen schwierig würde, die vereinbarten Einsparziele für Treibhausgase einzuhalten. Wobei dieser Zusammenhang nicht zwingend ist. Wenn die Erneuerbaren Energien stark zunehmen, könnte auch weniger Effizienz dazu führen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt. Doch ob das eintreten wird, wenn gleichzeitig die angekündigten Sonderausschreibungen für EE-Strom nicht stattfinden?

Nicht übersehen werden darf zudem, dass die Mitgliedstaaten auch in Zukunft erhebliche Spielräume haben werden. Die Bundesrepublik hat aber bisher vor ordnungsrechtlichen, alos zwingenden Maßnahmen insbesondere für Gebäude und Verkehr immer zurückgeschreckt. Das dürfte sich kaum geändert haben. Während in der Industrie schon viel passiert ist, müsste die Bundesregierung nun den Bürgern Vorgaben für ihre Heizung und Isolierung auch im Bestand machen, was angesichts der bisherigen Äußerungen des neuen Wirtschaftsministers als wenig wahrscheinlich gelten dürfte. Insofern ist es zu befürchten, dass die harten Schnitte einmal mehr auf die Zukunft verschoben würden. Aber ob ein Tätigwerden in der nächsten Legislaturperiode noch reicht, um die 2030 drohenden Strafen zu vermeiden? Die Bundesregierung spielt hier ein riskantes Spiel.

2018-06-26T23:13:50+02:0026. Juni 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|

Grundkurs Energie: Worüber wir reden, wenn wir über Redispatch reden

Haben Sie bestimmt auch in der Zeitung gelesen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die Zahlen zu Redispatch und Einspeisemanagement für 2017 vorgelegt. 1,4 Mrd. EUR wurden 2017 ausgegeben, um über diese Maßnahmen das Stromnetz zu entlasten, wovon rund 400 Mio. auf Redispatch entfielen. Diese Gelder gehören zu den Netzkosten, weil sie dazu dienen, das Stromnetz zu stabilisieren, und werden deswegen über die Netzentgelte auf die Letztverbraucher umgelegt. Insgesamt geht es um 18.455 GWh. Im Vorjahr 2016 reichten noch 11.475 GWh.

Aber was ist Redispatch eigentlich? Und warum wird es immer teurer?

Das Stromnetz ist eine physikalische Struktur. Vereinfacht handelt es sich um dicke Seile aus Kupfer, die im Boden vergraben werden oder ummantelt mit isolierendem Kunststoff an Masten hängen. Kupfer leitet Strom sehr gut. Man kann sich das so ein bisschen wie eine große Rutsche vorstellen: Am Kraftwerk springen lauter kleine Elektronen in das Kabel, also mitten zwischen die Kupferatome, und wenn das ganze Kupferkabel voller Elektronen ist, drängen sie an der anderen Seite wieder heraus. Da ist dann beispielsweise dieser Computer angeschlossen, an dem ich sitze.

Wenn zu wenig Elektronen ins Netz drängeln, kommt hinten kein Strom. Dann bricht das Netz zusammen. Der Strom fällt aus. Das bedeutet, dass immer gleich viel Strom im Netz sein muss. Es muss also in jedem Moment von allen Erzeugungsanlagen genau so viel Strom in die Kabel gedrückt werden, wie auf der Verbraucherseite entnommen wird. Nun ist das Netz aber ein Netz und nicht ein riesiger unterirdischer Kupferteich (auch wenn man bildlich oft vom “Stromsee” spricht). Das Netz ist nicht überall gleich dick, es gibt unterschiedliche Spannungsebenen und die Struktur ist für eine relativ ortsnahe Belieferung konzipiert und Transport über lange Strecken ist deswegen nur für relativ geringe Mengen möglich. Plakativ gesagt: Die Kabel sind einfach nicht dick genug.

Nun sind Erzeugungsanlagen nicht gleichmäßig verteilt. Im Norden drängt mehr Windkraft ins Netz. Im Süden stehen eher Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke. Und auch die Verbraucher sind natürlich nicht immer dort, wo gerade viel erzeugt wird. Sofern gerade Strom fehlt, um die Netze aufrechtzuerhalten, beschaffen die Netzbetreiber Reservestrom, also Regelenergie. Aber wenn es darum geht, dass der Strom gerade woanders eingespeist wird, als dort, wo man ihn braucht, greift das Redispatch. Unter Redispatch versteht man Maßnahmen, bei denen einem Kraftwerk aufgegeben wird, mehr zu produzieren, als sein Betreiber eigentlich vorhatte. Und dafür ein anderes Kraftwerk weniger erzeugt als – wie üblich – vom Betreiber am Vortag angemeldet.

Die Kraftwerke in Deutschland produzieren nämlich nicht alle gleichzeitig und immer. Ihre Betreiber sind Unternehmen, sie erzeugen Strom nur dann, wenn es sich finanziell lohnt. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Strompreisen. Sind die Erzeugungskosten eines Kraftwerks höher als der Strompreis, wird es nicht angefahren. Davon ausgenommen sind vor allem Erneuerbare Energien: Sie genießen den sogenannten Einspeisevorrang und erhalten feste Preise bzw. werden direktvermarktet und bekommen einen Zuschlag.

Aus diesem Mechanismus ergeben sich die angefallenen Kosten: Denn natürlich hatten die Kraftwerksbetreiber gute, wirtschaftliche Gründe, wieso ihre Kraftwerke laufen bzw. nicht laufen sollten. Wenn ein Kraftwerk eigentlich nicht wirtschaftlich produziert hätte, kann man den Betreiber schlecht auf seinem Verlust sitzen lassen, wenn er gezwungen wird, die Anlage nun doch laufen zu lassen. Er erhält also eine Art Auslagenersatz. Leider umfasst dieser nur im Wesentlichen Brennstoffkosten, Anfahrtkosten und die Glattstellung des Bilanzkreises für den, der nicht laufen darf, aber weitere, wichtige Kostenpositionen sind nicht abgedeckt. Ein gutes Geschäft ist das für die Betroffenen damit nicht.

Dieser Mechanismus allein erklärt aber noch nicht, wieso diese Kosten in den letzten Jahren steigen. Generell vermutet man, dass die Verlagerung und die stärker schwankenden Strommengen wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Norden hier die tragende Rolle spielen. Denn deswegen wächst die Entfernung von Erzeugung und Verbrauch, was wegen der unzureichenden Übertragungskapazitäten, also der allzu dünnen Kabel, Eingriffe erforderlich macht. Außerdem verschwinden mit den Kernkraftwerken erhebliche Erzeugungskapazitäten aus dem Markt vor allem im Süden. Zumindest für 2017 ist die Antwort aber wohl deutlich differenzierter. Offenbar sind im ersten Quartal 2017 in Frankreich konventionelle Kraftwerke ausgefallen, so dass viel deutscher Strom importiert wurde. Gleichzeitig gab es wenig Wind und Sonne. Wird im Norden wenig eingespeist, im Süden mehr entnommen, strapaziert das das Stromnetz erheblich. Zusammen mit den genannten Effekten führte das zu den Zuwächsen.

Wie man diese Kosten wieder reduziert? Die Übertragungsnetze müssten kräftig ausgebaut werden. Je dicker die Kupferkabel sind, um so mehr Elektronen können von Norden nach Süden reisen. Und damit sind Eingriffe wie Redispatch künftig nicht mehr so oft nötig.

 

 

Die besondere Ausgleichsregelung: Was ist das eigentlich und wann bekommt man sie?

Die Erneuerbaren sollen es richten. Der Ausstieg aus der Atomenergie und die gleichzeitige Senkung der CO2-Emissionen ist nur möglich, wenn die Erneuerbaren Energien drastisch ausgebaut werden. Geplant sind 40% bis 45% bis zum Jahr 2025. Heute beträgt der Anteil 36% Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch.

Doch der Weg in eine grüne Zukunft kostet viel Geld. Zwar benötigen die meisten Erneuerbaren Energien keinen Brennstoff. Es ist auch absehbar, dass die Erzeugungslosten in Zukunft weiter sinken. Doch heute wären die Erneuerbaren ohne Förderung noch nicht im nötigen Maße konkurrenzfähig. Deswegen erhalten die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Quellen entweder über eine Garantievergütung oder einen Zuschlag auf die im Rahmen der Direktvermarktung erlösten Preise mehr Geld, als für Strom an der Börse bezahlt wird.

Doch diese Zahlungen stellen vor allem die Industrie vor Probleme. Viele Branchen stehen im internationalen Wettbewerb. Gerade bei Produkten, die weltweit zu einheitlichen Preisen gehandelt werden, stellen die im internationalen Vergleich hohen hiesigen Energiekosten ein Problem dar.  Deswegen enthalten einige Gesetze, die sich mit Strom beschäftigen, Sonderregelungen für Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen. Diese Unternehmen zahlen unter anderem nicht die volle EEG-Umlage, die 2018 6,792 Cent pro kWh beträgt. Sie können stattdessen einen Antrag nach den § 63ff. EEG 2017 stellen. Wenn sie dessen Voraussetzungen erfüllen, sinkt die EEG-Umlage für die privilegierten Mengen drastisch.

Von dieser Möglichkeit kann aber nicht jedes Unternehmen Gebrauch machen. Mit wenigen Ausnahmen für Sonderfälle können nur Unternehmen, die den in Anlage 4 zum EEG 2017 aufgeführten Branchen angehören, dürfen einen Antrag stellen. Und für einen Sockel von einem GWh zahlen auch diese Unternehmen so viel wie der normale Letztverbraucher. Weiter muss es sich bei den begünstigten Unternehmen um besonders stromintensive Unternehmen handeln. Also Unternehmen, mit einem Verhältnis von Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von mindestens 14% für Unternehmen der Liste 1 und mindestens 20% für Unternehmen der Liste 2. Es sollen also nur Unternehmen in den Genuss der Erleichterung kommen, bei denen Strom einen besonders hohen Kostenfaktor darstellt. Darüber hinaus müssen Unternehmen ein zertifiziertes Energie – oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS verwenden, außer sie verbrauchen weniger als 5 GWh. Dann können sie auch auf alternative Nachweise ausweichen.

Die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen muss ihnen einen Wirtschaftsprüfer testieren. Natürlich gibt es im Detail eine Vielzahl von zum Teil offenen Fragen. So können etwa nicht nur ganze Unternehmen, sondern auch selbständige Unternehmensteile einen Antrag stellen. Diese und andere Abgrenzungen sind im Einzelfall schwierig. Und nicht zuletzt: Für die Antragstellung gilt eine Frist. Noch bis zum 30. Juni können Unternehmen Anträge fürs laufende Jahr stellen. Das für die Antragsbearbeitung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt hierfür ein Formular zur Verfügung.

Gerade für Unternehmen die erstmals Anträge stellen, hätte es sich gelohnt, noch früher auf die Behörde zuzugehen, denn dann nimmt die Behörde eine Vorprüfung vor, die es den Unternehmen erlaubt, ihren Antrag noch nachzubessern, falls etwas fehlt oder nach Ansicht der Behörde nicht richtig dargestellt ist.

Und wenn am Ende der Bescheid nicht den Vorstellungen des Antragstellers entspricht, so ist es möglich, hiergegen Widerspruch einzulegen und sich gegebenenfalls vorm Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt mit der Behörde zu streiten.

2018-06-14T22:01:06+02:0014. Juni 2018|Erneuerbare Energien, Industrie, Strom|