Klimaschutz zahlt sich aus – ökonomisch, rechtlich, global

„Nicht Klimaschutz gefährdet unseren Wohlstand, sondern zu wenig Klimaschutz.“ Dieses klare wirtschaftspolitische Signal sendet Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, anlässlich der internationalen Konferenz zu nationalen Klimazielen („NDC-Konferenz“) in Berlin (siehe Pressemitteilung des BMUKN vom 11.06.2025). Die Konferenz, organisiert unter anderem von der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI), der OECD, dem UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) sowie der GIZ, bringt rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Staaten zusammen – mit dem Ziel, ambitionierte Klimapolitik messbar voranzubringen.

Im Zentrum der Konferenz steht eine neue Studie von OECD und UNDP. Sie vergleicht zwei Zukunftsszenarien: eines mit stagnierender Klimapolitik und eines mit umfassenden Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das Ergebnis ist eindeutig: Ambitionierter Klimaschutz führt langfristig zu mehr Wirtschaftswachstum, stabileren Investitionsbedingungen und geringeren Schäden durch die Folgen der Klimakrise. Besonders bemerkenswert: Investitionen in saubere Technologien könnten bereits bis 2030 ein Volumen von rund 3,1 Billionen US-Dollar erreichen. In Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen wären die wirtschaftlichen Vorteile besonders ausgeprägt. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt könnte im Klimaschutzszenario bis 2050 um bis zu drei Prozent über dem Niveau des Business-as-usual-Szenarios liegen.

Ein wichtiger Aspekt der Studie: Unklare oder unstete klimapolitische Rahmenbedingungen bremsen Investitionen. Die Studie quantifiziert die möglichen ökonomischen Verluste auf bis zu 0,75 Prozent des globalen BIP bis 2030. Für Unternehmen, die sich in einem transformativen Marktumfeld bewegen, ist Rechtssicherheit also ein zentraler Faktor für Planung und Investitionen – ein Punkt, der auch rechtlich immer mehr an Bedeutung gewinnt.

2025 markiert das zehnjährige Bestehen des Pariser Klimaabkommens – und die nächste entscheidende Etappe: Alle Vertragsstaaten sind aufgerufen, neue und ambitionierte Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorzulegen, die bis 2035 reichen. Was in Berlin vorbereitet wird, mündet in globale Entscheidungen auf der COP30 im brasilianischen Belém im November. Die Konferenz ist deshalb mehr als nur ein Austausch: Sie ist ein diplomatisch und juristisch bedeutsames Format, das gezielt Schwellen- und Entwicklungsländer in den Blick nimmt und zugleich Investitionssicherheit für internationale Projekte fördern will.

Die Entwicklungen auf der NDC-Konferenz zeigen, dass Umweltrecht und Klimapolitik nicht mehr nur regulatorische Rahmenbedingungen schaffen – sie sind ein strategisches Spielfeld für Investitionen, Projektentwicklung und internationale Kooperation. Gerade für Unternehmen und Institutionen mit globaler Ausrichtung oder Engagement in Emerging Markets lohnt sich der Blick auf die neuen NDCs, auf Finanzierungsmöglichkeiten über multilaterale Fonds und auf Partnerschaften im Rahmen internationaler Programme.

Ambitionierter Klimaschutz ist kein wirtschaftliches Risiko, sondern eine Investition in Zukunft, Stabilität und Resilienz. Rechtssicherheit und gute Governance sind dabei entscheidende Hebel. Wir unterstützen Sie gern, diese Chancen aktiv zu nutzen. Als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im Energie- und Umweltrecht begleiten wir unsere Mandantschaft bei diesen Transformationsprozessen – sei es bei der rechtssicheren Projektentwicklung, bei Due-Diligence-Prozessen und der Anlagenzulassung. (Dirk Buchsteiner)

Batteriespeicher im Außenbereich

Nachdem die letzte Bundesregierung den Fokus auf den Ausbau der Erneuerbaren gelegt hat, steht nun die Anpassung der Infrastruktur an die neue Erzeugungslandschaft im Vordergrund: Die Kraftwerksstrategie, die auf schnell regelbare Gaskraftwerke abzielt, war schon 2024 vorgestellt und mit der Kommission verhandelt worden (und wird nun möglicherweise noch einmal neugefasst. Neben den neuen Gaskraftwerken sollen auch Batteriespeicher künftig die Netze entlasten, in dem sie Erzeugung und Verbrauch zeitlich entkoppeln und so Spitzen glätten und dunkle, windstille Zeiten überbrücken.

Vor allem in den letzten Jahren massiv gefallenen Preise haben einen so vor wenigen Jahren noch nicht erwarteten Boom von Batteriespeichersystemen ausgelöst. Der Gesetzgeber könnte den Aufbau der Speicherlandschaft aber noch weiter beschleunigen, wenn er bürokratische Hürden und Unklarheiten im Gesetz beseitigen würde.

Ob auch für Batteriespeicher Baukostenzuschüsse erhoben werden dürfen, wird demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Das System der Netzanschlussbegehren muss sich ohnehin neu justieren, wenn immer mehr große Verbraucher auf die Netze zugreifen. Doch in einem Punkt kann der Gesetzgeber schnell Sicherheit schaffen: Die baurechtliche Zulässigkeit von Batteriespeichersystemen im Außenbereich, also dort, wo es keine zusammenhängende Bebauung gibt und auch keinen Bebauungsplan.

An sich will der Gesetzgeber nicht, dass der Außenbereich zugebaut wird. Deswegen gibt es nur wenige Bebauungen, die im Außenbereich überhaupt zulässig sein sollen. Sie sind in § 35 BauGB aufgezählt, der in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auch Vorhaben nennt, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen. Das trifft auf Batteriespeicher unproblematisch zu.

Doch dies allein reicht nicht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fordert für Vorhaben im Außenbereich schon seit den Siebziger Jahren die “Ortsgebundenheit” des Vorhabens, also dass es nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ausschließlich an der fraglichen Stelle betrieben werden kann und an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde. Ob dies für Batteriespeicher gilt, ist heftig umstritten. Technisch könnten sie durchaus auch irgendwo anders stehen, solange die Stromnetzinfrastruktur ereichbar ist. Aber vielfach gibt es energiewirtschaftlich gute Gründe, sie an einem ganz konkreten Standort zu errichten, vor allem in Hinblick auf die Gegebenheiten der Stromnetzinfrastruktur. Doch ob dies ausreicht, wird bundesweit alles andere als einheitlich beantwortet.

Sind die örtlichen Behörden skeptisch, verweisen sie auf die Möglichkeit, einen Bebauungsplan zu erlassen. Doch Bebauungspläne sind in Deutschland eine aufwändige Angelegenheit. Das Projekt wird mindestens Monate, eher Jahre verzögert. Hier könnte der Gesetzgeber mit einer einfachen Ergänzung des BauGB helfen, die die (auch vom Bundesrat schon eingeforderte) Klarstellung der Lage ermöglichen würde. Einer Bundesregierung, die sich Versorgungssicherheit und Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben hat, stünde dies in jedem Falle gut zu Gesicht (Miriam Vollmer).

2025-06-06T21:25:16+02:006. Juni 2025|Allgemein, Energiepolitik, Strom|

Klimaziele 2030: In Reichweite, aber nicht garantiert

Der Expertenrat für Klimafragen hat letzte Woche seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt (siehe Pressemitteilung des BMUKN hier). Der Expertenrat bestätigt, dass die nationalen Klimaziele (und mit ihnen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 % gegenüber 1990) grundsätzlich erreichbar sind – bleiben wir verhalten optimistisch. Dennoch dürfte Deutschland die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) 2018/842 – Effort Sharing Regulation ESR) im selben Zeitraum deutlich verfehlen. Besonders kritisch ist die Lage im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Bereich der Landnutzung, wo die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Ein entschlossenes und koordiniertes Vorgehen ist erforderlich, um auch die Weichen für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft zu stellen. Denn nach der ESR ist es eben nicht möglich, Defizite eines Sektors durch Übererfüllung anderer Sektoren auszugleichen, wie dies nach dem nationalen Klimaschutzgesetz möglich ist.

Im Verkehrssektor sind die Emissionen mit 143 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten weiterhin hoch, und es fehlt an ausreichenden Maßnahmen zur Reduktion. Der Gebäudesektor verzeichnete 2024 Emissionen von 101 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, was ebenfalls über dem Zielpfad liegt. Hinzu kommt, dass Wälder und Moore, einst CO₂-Senken, durch Dürre, Trockenheit und Schädlinge zunehmend zu Emissionsquellen werden.

Als Reaktion auf die Herausforderungen plant die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm, das insbesondere die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landnutzung in den Fokus nimmt. Ziel ist es, klimafreundliche Technologien zu fördern und die Emissionen in diesen Bereichen deutlich zu senken. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten des Sondervermögens für Klimaschutz und Infrastruktur gezielt genutzt werden, um die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft voranzutreiben. (Dirk Buchsteiner).