Nichts Neues im Heizungskeller
Eigentlich sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause durchs Ziel. Danach sieht es nun nicht mehr aus: Auf der Tagesordnung des Bundestages für die Sitzungswoche vom 8. bis 10. Juli 2026 steht das GModG nicht. Damit dürfte das politische Ziel, die Novelle noch vor der Sommerpause zu verabschieden, jedenfalls vorerst verfehlt sein.
Das ist bemerkenswert. Denn der Entwurf ist kein Randprojekt, sondern eines der zentralen energie- und klimapolitischen Vorhaben der Koalition. Er soll das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG), gegen das die CDU damals Sturm gelaufen war, grundlegend umbauen, insbesondere die 65-%-Regel beim Heizungstausch zurücknehmen und durch neue, angeblich pragmatischere Anforderungen an „klimaneutrale“ Brennstoffe ersetzen. Zugleich muss der Gesetzgeber europäische Vorgaben aus der EPBD umsetzen.

Dass es nun hakt, überrascht allerdings nicht völlig. In der Anhörung am 22. Juni 2026 stieß der Entwurf auf erhebliche Kritik. Bemängelt wurden nicht nur Klimaschutzwirkung und Vereinbarkeit mit Art. 20a GG, sondern auch Praxistauglichkeit, Vollzug, Mieterschutz und zusätzliche Bürokratie. Auch mehrere Gutachten sehen verfassungsrechtliche Risiken, insbesondere wegen der Frage, ob der Gebäudesektor damit seine verbindlichen Klimaziele noch belastbar erreichen kann.
Der von der Linken ganz aktuell eingeleitete Organstreit ist vor diesem Hintergrund eher Symptom als Ursache. Er zielt darauf, eine Abstimmung vor der Sommerpause zu verhindern, weil dem Parlament aus Sicht der Antragsteller keine ausreichende Tatsachengrundlage zu den Klimawirkungen des Gesetzes vorliegt. Politisch dürfte aber schon die fehlende Aufnahme in die Tagesordnung zeigen: Der Entwurf ist noch nicht abstimmungsreif.
Für die Praxis bedeutet das: Das geltende GEG bleibt vorerst maßgeblich, allerdings wurde die Frist für die 65% auf den 31.10.2026 verschoben. Wer auf schnelle Klarheit durch das GModG gehofft hatte, muss also weiter warten, ob es angesichts der breiten Kritik auch aus den Ländern und Kommunen beim aktuellen Entwurf bleibt.

