Monitoringbericht zur Energiewende vorgelegt – Was steht drin zum Thema Abfall und Biomasse?

Nun liegt er vor, der Monitoringbericht zur Energiewende. Dieser wurde von den wissenschaftlichen Instituten BET und EWI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt. Darauf aufbauend hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche dann auch gleich zehn wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen. Diese reichen von einer „Ehrlichen Bedarfsermittlung und Planungsrealismus“ bis hin zur Etablierung von CCS/CCU als Klimaschutztechnologie.

Wir haben geschaut, ob auch etwas zum Thema Abfall – z.B. in Hinblick auf Abfallverbrennung – aber auch zum Thema Biomasse drinsteht. Biomasse soll auch künftig ein wichtiger Baustein der Energieversorgung sein soll – insbesondere zur Sicherstellung von Flexibilität im Stromsystem, zur Deckung von Wärmebedarf und zur Dekarbonisierung in Verkehr und Industrie. Der Bericht erkennt ausdrücklich Potenziale bei der Nutzung von Rest- und Abfallstoffen biogenen Ursprungs (z. B. Reststoffe aus Landwirtschaft oder Forst, Waldrestholz, Pflanzenreste), um Biomasse nachhaltig einzusetzen, ohne neue Flächen oder Konkurrenz um Nutzungszwecke zu schaffen. Das Wort “Klärschlamm” fällt im Bericht kein einziges Mal. Viele Perspektiven für Biomasse und Abfälle sind das also nicht (so auch EUWID).

Es gibt daher auch kritische Stimmen, vor allem von Bioenergie-Verbänden wie dem BBE. Eine zentrale Kritik richtet sich gegen die Potenzialannahmen des Berichtes im Stromsektor: Dem Bericht wird vorgeworfen, durch eine methodische Festlegung (bzw. indirekt durch Szenarien, in denen Stromerzeugung aus Biomasse bereits als zukünftig rückläufig angenommen wird) das Mengenpotenzial zu niedrig anzusetzen. Genannt wird z. B., dass allein durch Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen bis 2030 zusätzliche 12 Gigawatt realisiert werden könnten, ohne dass neue Biomasse hinzukommen müsste.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geringe Differenzierung dessen, was als Abfall- bzw. Reststoffe gewertet wird, und wie stark diese Stoffströme tatsächlich als verfügbare Ressource berücksichtigt wurden. Vertreter kritisieren, dass Abfall- und Reststoffe zwar erwähnt werden, aber in den Potenzialberechnungen offenbar unterrepräsentiert sind. Die Kritiker fordern, dass ambitioniertere Annahmen und realistische Szenarien, in denen diese Stoffe mit voller Ausschöpfung genutzt werden, stärker einfließen – gerade um Nutzungskonflikte zu minimieren und Effizienz zu maximieren. (Dirk Buchsteiner)

2025-09-19T07:57:46+02:0019. September 2025|Abfallrecht, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Klimaschutz|

Das Ende der Gasspeicherumlage im Vertrieb: Ein neuer § 35g Abs. 7 EnWG

Dass die Gasspeicherumlage entfallen soll, ist keine Überraschung. Dies ist im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angelegt. Dort, wo die Umlage – wie in den meisten Gaslieferverträgen – mit dem Verbrauch wie andere Umlagen auf den Preis aufgeschlagen wird, ist ihr Wegfall für die Vertriebe kein Problem, zumindest dann nicht, wenn ihnen genügend Zeit für die Umsetzung bleibt. Nach einem neuen § 35g Abs. 7 EnWG, der derzeit im Entwurf vorliegt, soll die Umlage bereits zum 1. Januar 2026 entfallen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber sich beeilen muss, um den Unternehmen ausreichend Zeit für Preiskalkulation und Kundenmitteilungen einzuräumen.

Die Bundesregierung will jedoch auch diejenigen Preise um die Gasspeicherumlage senken, in denen diese nicht gesondert ausgewiesen, sondern in den Gesamtpreis einkalkuliert wurde. Der bereits erwähnte Absatz 7 enthält in Satz 2 eine Regelvermutung, wonach die Umlage in die Kalkulation eingeflossen sein soll und daher der Preis entsprechend zu reduzieren sei, es sei denn, der Verantwortliche kann nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wem gegenüber dieser Nachweis zu erbringen ist, ist nicht ausdrücklich geregelt. Der amtlichen Begründung ist zu entnehmen, dass die Bundesnetzagentur stichprobenartig kontrollieren kann. Im Übrigen dürfte es am Käufer liegen, eine entsprechende Behauptung zu hinterfragen und den Nachweis zu prüfen. Wie dieser Nachweis konkret aussehen könnte, bleibt allerdings offen. Viel spricht dafür, dass es sich um Einzelfälle handelt, etwa ältere Fixpreisverträge, die nachweislich nicht um die Gasspeicherumlage erhöht wurden, oder transparente kalkulatorische Grundlagen, die Bestandteil des Vertrags geworden sind.

Abgesehen von der heftig umstrittenen Frage, ob es überhaupt möglich ist, die Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds zu bezahlen, ohne mit dem Verfassungsrecht zu kollidieren, sind die anstehenden Schritte den Vertriebsunternehmen aus den vergangenen Jahren gut bekannt. Dass immer wieder neue Umlagen hinzukommen oder entfallen, ist inzwischen gängige Praxis.
Es ist zuletzt auch nicht erstaunlich, dass die Bundesregierung sich einen transparenten Ausweis der Reduzierung wünscht – so auch in § 35g Abs. 7 Satz 4 EnWG-E –, schließlich möchte sie ihren Wählern nachweisen, dass sie die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag auch tatsächlich umsetzt. Ob dies von den Bürgern überhaupt wahrgenommen wird, steht jedoch angesichts der aktuellen Informationsflut in Gasabrechnungen in den Sternen. Wir hätten da ja so eine Vermutung (Miriam Vollmer).

2025-08-08T18:48:46+02:008. August 2025|Energiepolitik, Gas, Gesetzgebung, Vertrieb|

Technik und Kultur vs. Natur – Bayreuth recht energisch

Es ist vielerorts Urlaubszeit und auch wir sind bisweilen unterwegs. Auch in diesem Jahr führte mich mein Weg im Sommer jedoch nach Bayreuth zu den Richard-Wagner-Festspielen. Bei der Wiederaufnahme der „Lohengrin“ in der Inszenierung von Yuval Sharon und dem meist in Blau gehaltenen Bühnenbild von Rosa Loy und Neo Rauch sind sie dann wieder da: Strommasten, Leitungen, Trafohäuschen. Wenn das nicht mal passend zum beruflichen Rahmen ist… Auch Bayreuth kann also “recht energisch”. Und es war ein absolut elektrisierender Abend: Christian Tielemann verzauberte mit seinem Dirigat, baute Spannungsbögen auf und entlud die geballte Ladung dessen, was man sich bei Wagner wünscht. Absolut zutreffend daher auch die die Kritik in BR Klassik: „Denn: er ist wieder da. Christian Thielemann. Und mit ihm alles, was Bayreuth an seinem Dirigat immer so geliebt hat: Gänsehaut, Schauer, Überwältigung und fast schon willenlose Hingabe an die Musik. Kaum geht es mit dem Vorspiel los, fühlt es sich an, als wolle er sagen: “Du denkst, du kennst das, aber hast du das hier schon mal gehört? Oder das?” Er arbeitet Details heraus, die neugierig machen und erzeugt schon damit eine einzigartige Spannung, die Aufmerksamkeit fast erzwingt – und der man willig folgt.“

Gesanglich war der Abend ebenso eine Glanzleistung. Piotr Beczała in der Titelpartie berührte und verführte mit seiner Stimme und gefiel besonders in den leisen Passagen. In der perfekten Gralserzählung war es dann auch im Publikum endlich mal so ruhig, dass man eine Stecknadel hätte fallen hören können. Elza van den Heever war bei ihrem Bayreuth Debüt als Elsa ebenso eine Offenbarung. Gerade das Zusammenspiel der beiden überzeugte. Der Jubel war beiden gewiss. Zum Nachlesen und Nachhören übrigens hier. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-08T18:05:21+02:008. August 2025|Allgemein, Energiepolitik, Grundkurs Energie, re unterwegs|