Das Ende der Gasspei­cher­umlage im Vertrieb: Ein neuer § 35g Abs. 7 EnWG

Dass die Gasspei­cher­umlage entfallen soll, ist keine Überra­schung. Dies ist im Koali­ti­ons­vertrag der neuen Bundes­re­gierung angelegt. Dort, wo die Umlage – wie in den meisten Gaslie­fer­ver­trägen – mit dem Verbrauch wie andere Umlagen auf den Preis aufge­schlagen wird, ist ihr Wegfall für die Vertriebe kein Problem, zumindest dann nicht, wenn ihnen genügend Zeit für die Umsetzung bleibt. Nach einem neuen § 35g Abs. 7 EnWG, der derzeit im Entwurf vorliegt, soll die Umlage bereits zum 1. Januar 2026 entfallen. Das bedeutet, dass der Gesetz­geber sich beeilen muss, um den Unter­nehmen ausrei­chend Zeit für Preis­kal­ku­lation und Kunden­mit­tei­lungen einzuräumen.

Die Bundes­re­gierung will jedoch auch dieje­nigen Preise um die Gasspei­cher­umlage senken, in denen diese nicht gesondert ausge­wiesen, sondern in den Gesamt­preis einkal­ku­liert wurde. Der bereits erwähnte Absatz 7 enthält in Satz 2 eine Regel­ver­mutung, wonach die Umlage in die Kalku­lation einge­flossen sein soll und daher der Preis entspre­chend zu reduzieren sei, es sei denn, der Verant­wort­liche kann nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Wem gegenüber dieser Nachweis zu erbringen ist, ist nicht ausdrücklich geregelt. Der amtlichen Begründung ist zu entnehmen, dass die Bundes­netz­agentur stich­pro­ben­artig kontrol­lieren kann. Im Übrigen dürfte es am Käufer liegen, eine entspre­chende Behauptung zu hinter­fragen und den Nachweis zu prüfen. Wie dieser Nachweis konkret aussehen könnte, bleibt aller­dings offen. Viel spricht dafür, dass es sich um Einzel­fälle handelt, etwa ältere Fixpreis­ver­träge, die nachweislich nicht um die Gasspei­cher­umlage erhöht wurden, oder trans­pa­rente kalku­la­to­rische Grund­lagen, die Bestandteil des Vertrags geworden sind.

Abgesehen von der heftig umstrit­tenen Frage, ob es überhaupt möglich ist, die Gasspei­cher­umlage aus dem Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds zu bezahlen, ohne mit dem Verfas­sungs­recht zu kolli­dieren, sind die anste­henden Schritte den Vertriebs­un­ter­nehmen aus den vergan­genen Jahren gut bekannt. Dass immer wieder neue Umlagen hinzu­kommen oder entfallen, ist inzwi­schen gängige Praxis.
Es ist zuletzt auch nicht erstaunlich, dass die Bundes­re­gierung sich einen trans­pa­renten Ausweis der Reduzierung wünscht – so auch in § 35g Abs. 7 Satz 4 EnWG‑E –, schließlich möchte sie ihren Wählern nachweisen, dass sie die Ankün­di­gungen aus dem Koali­ti­ons­vertrag auch tatsächlich umsetzt. Ob dies von den Bürgern überhaupt wahrge­nommen wird, steht jedoch angesichts der aktuellen Infor­ma­ti­onsflut in Gasab­rech­nungen in den Sternen. Wir hätten da ja so eine Vermutung (Miriam Vollmer).

2025-08-08T18:48:46+02:008. August 2025|Energiepolitik, Gas, Gesetzgebung, Vertrieb|

Technik und Kultur vs. Natur – Bayreuth recht energisch

Es ist vielerorts Urlaubszeit und auch wir sind bisweilen unterwegs. Auch in diesem Jahr führte mich mein Weg im Sommer jedoch nach Bayreuth zu den Richard-Wagner-Festspielen. Bei der Wieder­auf­nahme der „Lohengrin“ in der Insze­nierung von Yuval Sharon und dem meist in Blau gehal­tenen Bühnenbild von Rosa Loy und Neo Rauch sind sie dann wieder da: Strom­masten, Leitungen, Trafo­häuschen. Wenn das nicht mal passend zum beruf­lichen Rahmen ist… Auch Bayreuth kann also „recht energisch“. Und es war ein absolut elektri­sie­render Abend: Christian Tielemann verzau­berte mit seinem Dirigat, baute Spannungs­bögen auf und entlud die geballte Ladung dessen, was man sich bei Wagner wünscht. Absolut zutreffend daher auch die die Kritik in BR Klassik: „Denn: er ist wieder da. Christian Thielemann. Und mit ihm alles, was Bayreuth an seinem Dirigat immer so geliebt hat: Gänsehaut, Schauer, Überwäl­tigung und fast schon willenlose Hingabe an die Musik. Kaum geht es mit dem Vorspiel los, fühlt es sich an, als wolle er sagen: „Du denkst, du kennst das, aber hast du das hier schon mal gehört? Oder das?“ Er arbeitet Details heraus, die neugierig machen und erzeugt schon damit eine einzig­artige Spannung, die Aufmerk­samkeit fast erzwingt – und der man willig folgt.

Gesanglich war der Abend ebenso eine Glanz­leistung. Piotr Beczała in der Titel­partie berührte und verführte mit seiner Stimme und gefiel besonders in den leisen Passagen. In der perfekten Grals­er­zählung war es dann auch im Publikum endlich mal so ruhig, dass man eine Steck­nadel hätte fallen hören können. Elza van den Heever war bei ihrem Bayreuth Debüt als Elsa ebenso eine Offen­barung. Gerade das Zusam­men­spiel der beiden überzeugte. Der Jubel war beiden gewiss. Zum Nachlesen und Nachhören übrigens hier. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-08T18:05:21+02:008. August 2025|Allgemein, Energiepolitik, Grundkurs Energie, re unterwegs|

Wie jetzt 90%? – Zum Zwischen­ziel­entwurf der Kommission

Mit Datum vom 2. Juli 2025 hat die Europäische Kommission vorge­schlagen, das Zwischenziel für die Minderung der Treib­haus­gas­emis­sionen für das Jahr 2040 auf 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 festzu­legen. Für das Jahr 2050 gilt weiterhin das Ziel der Klima­neu­tra­lität, also der vollstän­digen Vermeidung oder Kompen­sation sämtlicher Treibhausgasemissionen.

Mit diesem Vorschlag kommt die Kommission ihrem Auftrag gemäß Art. 4 Absatz 3 des EU-Klima­ge­setzes nach, ein zweites unions­weites Klima­zwi­schenziel für das Jahr 2040 zu unter­breiten. Bisher waren auf europäi­scher Ebene lediglich das Langfristziel für 2050 sowie das Zwischenziel für 2030, die Reduktion der Netto-Treib­haus­gas­emis­sionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990, festgelegt. Das 2040-Ziel war bislang offen.

Das nun vorge­schlagene 90-Prozent-Ziel ist ambitio­niert, und das in einer Phase, in der zentrale Elemente der europäi­schen Klima­schutz­stra­tegie zunehmend ins Wanken geraten. Der Markt­hochlauf von Wasser­stoff verläuft deutlich langsamer als erhofft. Auch großtech­nische Projekte zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ (CCS) sind in der EU später als prognos­ti­ziert realis­tisch. Zudem verzögern sich vielerorts die geplanten Kernkraft­werke. Und der Ausbau erneu­er­barer Energien sowie die Trans­for­mation in den Bereichen Gebäude und Verkehr bleiben bislang in vielen Mitglied­staaten, auch Deutschland, deutlich hinter den Anfor­de­rungen zurück. Inzwi­schen überwiegen deswegen vielfach die Zweifel, ob die Zwischen­ziele überhaupt noch erreichbar sind.

Zum Vergleich: Um das 2030-Ziel zu erreichen, ist eine durch­schnitt­liche jährliche Emissi­ons­min­derung von rund 125 Millionen Tonnen CO₂ notwendig. Ab 2031 müsste diese Rate auf 163 Millionen Tonnen jährlich steigen, um das 2040-Ziel zu erreichen. Kommen neue Techno­logien zu spät und werden verfügbare Lösungen nur zögerlich ausgebaut, wachsen die Anfor­de­rungen in den 2030er Jahren deutlich.

Vor diesem Hinter­grund ist es wenig überra­schend, dass die Kommission den 90-Prozent-Zielvor­schlag mit Flexi­bi­li­täts­me­cha­nismen flankiert. Anders als das 2030-Ziel, das vollständig durch Emissi­ons­min­de­rungen innerhalb der EU erreicht werden soll, erlaubt der neue Vorschlag eine teilweise Anrechnung außer­eu­ro­päi­scher Minde­rungs­leis­tungen. Diese sollen über Gutschriften gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens einge­bracht werden: Ein EU-Mitglied­staat – etwa Deutschland – finan­ziert ein Emissi­ons­min­de­rungs­projekt in einem Dritt­staat, etwa den Ausbau erneu­er­barer Energien oder die Still­legung eines Kohle­kraft­werks, welches unabhängig überwacht und zerti­fi­ziert wird. Die daraus resul­tie­renden Gutschriften können dann auf die natio­nalen – und damit europäi­schen – Klima­ziele angerechnet werden.

Proble­ma­tisch ist jedoch die Qualität solcher Projekte. In der Theorie klingt der Mecha­nismus nach einer Win-Win-Lösung: Klima­schutz dort, wo er kosten­günstig ist, und gleich­zeitig Spielraum für schwer dekar­bo­ni­sierbare Indus­trien in Europa. In der Praxis zeigen jedoch zahlreiche Studien, dass viele Projekte nicht die verspro­chenen Emissi­ons­min­de­rungen liefern. Eine umfas­sende Metastudie, die unter anderem 14 Analysen zu insgesamt 2.346 Klima­schutz­pro­jekten und 51 Studien zu reali­sierten Maßnahmen ohne Zerti­fi­kats­ausgabe ausge­wertet hat, kam zu einem ernüch­ternden Ergebnis: Weniger als 16 Prozent der geprüften Emissi­ons­gut­schriften basierten auf realen Emissi­ons­min­de­rungen. Besonders schlecht schnitten dabei Projekte zur Windenergie und Waldbe­wirt­schaftung ab.

Mindestens eine bessere Überwa­chung und Quali­täts­si­cherung von Klima­schutz­pro­jekten außerhalb Europas sind damit dringend erfor­derlich. Ob es jedoch gelingen kann, ganz auf diese Auslands­gut­schriften im Umfang von bis zu drei Prozent der Emissionen des Jahres 1990 zu verzichten, erscheint derzeit zweifelhaft. Weder auf EU- noch auf natio­naler Ebene werden bislang Maßnahmen verfolgt, die eine Zieler­rei­chung ausschließlich mit inner­ge­mein­schaft­lichen Minde­rungen realis­tisch erscheinen lassen (Miriam Vollmer).

2025-07-05T00:49:22+02:005. Juli 2025|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Klimaschutz|