We are the Champions (of ETS)

Es tut mir leid, wenn Sie jetzt traurig sind, aber der Emissi­ons­handel ist bislang schon eher ein Verlie­rer­thema. Sind Sie auf Behör­den­seite oder bei einem Umwelt­verband mit dem Emissi­ons­handel befasst, haben Sie mögli­cher­weise viel Lebenszeit mit einem Instrument verbracht, den man nachsagt, es habe zu keiner Emissi­ons­min­derung gegenüber einem Szenario ohne dieses Instrument geführt. Sind sie dagegen beim Betreiber einer Anlage für das Thema zuständig, dann schlagen Sie sich mit wahnsinnig kompli­zierten Regeln herum, haben wegen der exorbi­tanten Strafen immer Angst, etwas geht schief, und die verspro­chene Anreiz­wirkung durch Vorteile oder zumindest weniger Nachteile bleibt bei den lächer­lichen Preisen weit unterhalb des sogenannten Fuel-Changing-Points, also des Preises, bei dem Unter­nehmen günstiger Emissionen mindern als Zerti­fikate kaufen, auch aus.

Immerhin: Gerade wittern Sie Morgenluft. Mit der Markt­sta­bi­li­täts­re­serve hat die europäische Union erstmals ein Instrument imple­men­tiert, das Überschüsse nicht einfach immer weiter­schleppt, sondern abschöpft und ab 2023 löscht. Es ist damit erstmals sehr, sehr wahrscheinlich, dass der Preis in der nächsten Handel­s­pe­riode nicht nur nicht verfällt. Sondern sich schon wegen der sinkenden Gesamt­mengen verfüg­barer Zerti­fikate nach und nach erhöht. Und das selbst dann, wenn ein Mindest­preis für Zerti­fikate nicht einge­führt werden sollte.

Auch inter­na­tional liegen Sie voll im Trend. In China gibt es seit Dezember letzten Jahres einen Emissi­ons­handel. Dieser wird, erfasst er erst alle Formate wie geplant, das System darstellen, in dem weltweit die größten Mengen erfasst werden. Auch in vielen anderen Staaten soll CO2 künftig bepreist werden. So haben es die Staaten zumindest beim Klima­se­kre­tariat einge­reicht, das die Maßnahmen, die die Staaten für den Klima­schutz umsetzen wollen, nach dem im Paris Agreement verein­barten Procedere sammelt. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass die jetzt noch wegen bestehender Abwan­de­rungs­be­drohung privi­le­gierten Wirtschafts­zweige künftig weniger Extra­zer­ti­fikate bekommen, sobald keine asymme­trische Wettbe­werbs­si­tuation mehr besteht.

Insofern: Sie werden wichtiger. Wenn Sie zur Behör­den­seite gehören, werden Sie künftig ein wenig gefürch­teter als bisher. Das ist doch schön, so als Beamter. Wenn Sie dagegen auf Betrei­ber­seite den Emissi­ons­handel adminis­trieren, wird Ihre Einschätzung unter­neh­mens­intern wichtiger, weil Emissionen teurer werden. Und wenn Sie mit CO2 handeln, haben Sie sich vermutlich sowieso schon eingedeckt.

Heute steht der Kurs übrigens schon bei über 15 EUR.

2018-06-04T19:16:03+02:004. Juni 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom|

Die Luxem­burger Klima­klagen und der Emissionshandel

Während die Bundes­re­gierung die Einsetzung der Kohle­kom­mission noch einmal vertagt hat, versuchen einige Privat­leute unter­stützt von Umwelt­ver­bänden auf dem Gerichtswege mehr Klima­schutz in der Europäi­schen Union durch­zu­setzen. Unter anderem das Climate Action Network Europe (CAN‑E), Protect the Planet und German­watch finan­zieren und unter­stützen Kläger, die vom Klima­wandel besonders betroffen sind. Auch eine deutsche Familie ist dabei, die auf einer Nordsee­insel lebt, die durch einen Anstieg des Meeres­spiegels gefährdet wäre.

Handelt es sich, so wurde ich gestern gefragt, bei diesen Klagen aber eigentlich wirklich um richtige Klagen mit Aussicht oder zumindest Hoffnungen auf Erfolg? Oder geht es mehr um einen öffent­lich­keits­wirk­samen Coup, die Belange des Klima­schutzes im Gespräch zu halten, während im Berliner Betrieb der Ausstieg aus der Kohle inzwi­schen vorwiegend unter sozialen Aspekten disku­tiert wird?

Um die Öffent­lichkeit geht es sicherlich auch. Jedoch ist nicht zu übersehen: In den letzten Jahren zeichnet sich ein Muster ab, in das auch diese Verfahren passen. Zuerst werden von der Politik mit großem Aplomb umwelt­po­li­tische Ziele ausge­rufen. Diese werden sodann verbindlich verab­schiedet, entweder als Gesetz oder durch einen inter­na­tio­nalen Vertrag. Wohlge­merkt, bis zu diesem Punkt hat die Politik die Bevöl­kerung durchaus auf ihrer Seite. Wer wäre denn auch gegen weniger Feinstaub oder würde ernsthaft wollen, dass die Halligen vor der deutschen Nordsee­küste im Meer versinken?

Im nächsten Schritt wird es heikel. Wer ein Ziel hat, braucht auch Instru­mente. Instru­mente könnten Verbote sein. Oder höhere Steuern. Oder sonstige Einschrän­kungen, die der Bürger garan­tiert nicht honoriert. An diesem Punkt tut die Politik sich also schwer.

Nun schlägt die Stunde der Gerichte. Die Zielbe­stim­mungen – wenig Schad­stoffe, mehr Klima­schutz – sind ja nicht vom Himmel ins Amtsblatt gefallen. Viele Bürger erwarten, dass die Politik die Maßnahmen liefert, um verbind­liche Ziele umzusetzen. Deswegen ziehen sie vor Gericht. Und kommen zB mit Fahrver­boten zurück. Oder bringen Kraft­werke zu Fall.

Ein solches verbind­liches Ziel existiert auch in Hinblick auf die Klima­klage, die nun in Luxemburg einge­gangen ist: Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 40% der 1990 emittierten Emissionen einzu­sparen. 2050 soll die Einsparung dann sogar 80% bis 95% betragen. Das sind große Ziele. Und ob die Regelungen, auf die sich die Union bisher einigen konnte, geeignet sind, dies wirklich zu erreichen, ist alles andere als klar. Das Umwelt­bun­desamt (UBA) ist etwa zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisher geplanten Maßnahmen nur 32% bis 35% Einsparung brächten.

Diese Diskrepanz wird von den Klägern nun thema­ti­siert. Sie wenden sich gegen drei Rechtsakte, unter anderem die im Frühjahr neu verab­schiedete Emissi­ons­han­dels­richt­linie, die Klima­schutz-Verordnung (vormals Lasten­teilung, Effort Sharing Regulation) und die Verordnung zur Landnutzung, Landnut­zungs­än­derung und Forst­wirt­schaft (LULUCF). Kommen die Richter wie das UBA zu dem Ergebnis, dass diese gemeinsam mit anderen Maßnahmen nicht ausreicht, ist es nicht ausge­schlossen, dass sie die Richt­linie teilweise aufheben und die Organe noch einmal nachar­beiten müssen.

Doch können eine Handvoll europäi­scher und nicht-europäi­scher Bürger einfach so die europäische Klima­po­litik zu Fall bringen und strengere Regeln durch­setzen? Hierfür bedarf es eines Kunst­griffs, der wohl auch die erste, große Klippe der Verfahren darstellt. Bürger als sogenannte „nicht privi­le­gierte“ Kläger müssen nämlich auch in Luxemburg ihre unmit­telbare Betrof­fenheit darlegen. Hierfür haben die Verbände offenbar sorgfältig ausge­wählte Kläger gefunden, die wirklich nachweisen können, dass sie Schaden nehmen, wenn der Klima­wandel fortschreitet. Diese Schäden dürfen der EU auch nicht egal sein, denn jeder EU-Bürger (und, sofern von EU-Akten betroffen, auch jeder Nicht-Bürger) besitzt Grund­rechte, die nicht nur eine abwehr­recht­liche Funktion besitzen. Sondern aus denen er Schutz­pflichten herleiten kann. Die EU muss also etwas für ihn tun und kann nicht einfach abwarten, bis von seinen grund­rechtlich geschützten Positionen nichts übrig bleibt.

Doch wird das EuG (das ist bei solchen Klagen von Bürgern die erste Instanz vorm EuGH) sich davon überzeugen lassen? Sieht das EuG mit diesen Argumenten die Klage als zulässig an, ist eine Welle von Klagen zu erwarten. Zudem stellt sich die Frage, ob nicht schon der weite Ermes­sens­spielraum des Gesetz­gebers einer solchen Klage entge­gen­steht. Doch ganz so abwegig, wie manche meinen, ist die Sache durchaus nicht. Es ist nicht ausge­schlossen, dass nach dem langen Weg zu den Eckpfeilern der nächsten Handel­s­pe­riode des Emissi­ons­handels die nächsten Schritte ganz anders ausfallen als gedacht. Und aus einer jetzt schon abseh­baren Verzö­gerung eine noch größere Verzö­gerung würde, an deren Ende die zu erwar­tenden Zerti­fikate noch einmal deutlich magerer ausfallen würden als bisher gedacht.

2018-06-01T08:32:13+02:0031. Mai 2018|Emissionshandel, Umwelt|

Größe ist auch nicht alles

Sie haben natürlich gleich gedacht, hier ginge es heute um den Niedergang der ehemals vier Großen der Energie­wirt­schaft in weniger als einem Jahrzehnt. Aber weit gefehlt: Wir sprechen über den Emissionshandel.

Der Emissi­ons­handel hat es bekanntlich schwer. Er funktio­niert zwar insofern, als dass die großen Kraft­werke und Indus­trie­an­lagen, die derzeit für ihre Emissionen Zerti­fikate abgeben müssen, nicht mehr emittieren, als durch die Maximal­menge an Berech­ti­gungen vorge­geben ist. Aller­dings besteht Einigkeit darüber, dass diese Menge an Berech­ti­gungen derzeit noch so hoch ist, dass kein Betreiber deswegen seine Anlage umrüsten müsste.

In Zukunft soll das alles anders werden. Die novel­lierte Emissi­ons­han­dels­richt­linie enthält einen Mecha­nismus, der Überschüsse absaugen und so verhindern soll, dass die Unter­nehmen in Berech­ti­gungen schwimmen. Nicht nur ich erwarte, dass dann die Preise weiter hochgehen werden und der Emissi­ons­handel ernst­hafte Steue­rungs­wirkung entfaltet.

Doch ist diese Erwartung gleich ein ausrei­chender Anlass, den Emissi­ons­handel umgehend auf das Mehrfache seiner derzei­tigen Größe aufzu­pumpen? Weitere Sektoren in den Emissi­ons­handel einzu­be­ziehen? Sollen künftig auch Emissionen aus dem Verkehr, also für den Kohlen­di­oxid­gehalt von Benzin und Diesel, aus der Wärme­ver­sorgung der Haushalte, also für Treib­hausgase aus Heizöl und Erdgas und aus der Landwirt­schaft einbe­zogen werden? Soll etwa jeder Autofahrer künftig Zerti­fikate für seinen Benz an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) abführen? Muss mein Vater künftig einen Emissi­ons­be­richt für die elter­liche Heizung verfassen?

Ganz so klein­teilig stellen es sich auch die Befür­worter nicht vor. Sie wünschen sich einen so genannten Upstream-Emissi­ons­handel, bei dem nicht der Emittent berichtet, abführt und handelt. Sondern derjenige, der den Brenn­stoff an ihn verkauft. Also nicht der Autofahrer, sondern der Tankstel­len­be­treiber bzw. gar derjenige, der diesem das Benzin verkauft. Nicht mein Vater, sondern sein Gasver­sorger bzw. der Gasim­porteur. Die Letzt­ver­braucher zahlen für die Emissionen dann in Form von Preisaufschlägen.

Eigentlich hört sich das zumindest auf den ersten Blick richtig gut an. Schließlich klagen etwa im Gebäu­de­be­reich viele Unter­nehmen seit Jahren, dass sie für CO2 aus ihrem modernen Heizkraftwerk zahlen, die Häusle­bauer für ihren ineffi­zi­enten Hausbrand aber nicht. Zudem werden Märkte, sagen die Volks­wirte, durch mehr Teilnehmer auch noch viel effizi­enter. Ist Größe – zumindest beim Emissi­ons­handel – also doch ein Garant für mehr Effizienz? Die markt­ver­liebte FDP-Fraktion im Bundestag scheint es so zu sehen. Sie fordert aktuell die Einbe­ziehung weiterer Sektoren in das Emissi­ons­han­dels­system.

Doch wie effizient wäre eine solche Vergrö­ßerung des Emissi­ons­handels wirklich? Ein Klima­schutz­in­strument ist dann wirksam, wenn es effizient zu einer Verrin­gerung der Emissionen beiträgt. Eine solche Minderung tritt dann ein, wenn es für den Adres­saten günstiger ist, zu mindern, als zu kaufen. Bei emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen liegt dieser Punkt, der sog. Fuel Changing Point, bei ca. 25 EUR für ein Zerti­fikat, das jeweils 1 t CO2 abdeckt.

Aber ist das bei Verkehr und Haushalten wirklich vergleichbar? Bei der Heizung sind weder Vermieter noch Eigen­heim­be­sitzer wirklich flexibel. Und auch beim Auto ist es ein Umstieg auf einen anderen Antrieb für die meisten keine wirkliche Alter­native. Der Fuel Changing Point dürfte also viel, viel höher liegen als bei den Anlagen, die jetzt schon am Emissi­ons­handel teilnehmen. Zudem würde in einem Upstream-Modell der Steue­rungs­me­cha­nismus so vermittelt eintreten, dass eine Verhal­tens­lenkung mögli­cher­weise gar nicht eintritt, wie eine Studie des Umwelt­bun­desamts bereits 2014 unter­strich. Damit tritt aber keine Steue­rungs­wirkung ein, wenn ein einheit­licher CO2-Preis alle emittie­renden Sektoren betrifft. Die Staats­kasse würde von den Verstei­ge­rungen profi­tieren. Aber eine echte Minderung der Emissionen wäre eher unwahr­scheinlich. Es spricht also zwar Einiges dafür, CO2 auch in Haushalten und im Verkehr zu bepreisen. Aber eine Einbe­ziehung in den Emissi­ons­handel wäre auch bei steigenden Preisen wohl kein hilfreicher Schritt, um die EU-Klima­ziele zu erreichen.

Wenn es um den Emissi­ons­handel geht, ist mehr Größe also kein Erfolgsrezept.

2018-05-17T10:38:12+02:0017. Mai 2018|Emissionshandel, Umwelt, Verkehr, Wärme|