Texanische Stromknappheit und das Risiko variabler Tarife

Die Stromwirtschaft des US-Bundesstaates Texas hat in den letzten Tagen die Aufmerksamkeit der Welt auf sich gezogen. Ein extremer Winter- und Kälteeinbruch hatte zunächst weite Teile der Stromerzeugung lahmgelegt und die texanischen Letztverbraucher im Dunkeln und Kalten sitzengelassen. Aber auch diejenigen, die noch Strom geliefert bekamen stehen jetzt wohl oft vor einem Problem, dass deutschen Haushaltskunden unbekannt ist – der (knappe) Strom wurde plötzlich zu extremen Preisen geliefert. Es gab Preissteigerungen von 10.000 % und produzierten Schlagzeilen wie etwa „5000 Dollar für fünf Tage Strom“. Aber wie kann das sein?

Im extrem deregulierten texanischen Energiemarkt ist es zulässig mit Haushaltskunden Stromlieferverträge abzuschließen, die keinen fest vereinbarten Lieferpreis enthalten, sondern sich nach den aktuellen Großhandelspreisen für Strom bestimmen. In Zeiten von texanischen Stromüberschüssen ein verlockendes Modell. Teilweise wurde der Strom in lastschwachen Zeiten sogar verschenkt. „Gratisstrom für alle“ frohlockte der Spiegel im Jahr 2015. Das gleiche Modell kann bei extremer Stromknappheit allerdings zur Kostenfalle werden. Ein Versorger soll seine Kunden sogar noch im Vorfeld gewarnt und Ihnen einen Wechsel empfohlen haben – in einigen Fällen offenbar vergeblich. In der texanischen Politik wird derzeit diskutiert, ob die Kunden tatsächlich auf diesen Kosten sitzenbleiben sollen oder der Staat einspringen müsse.

Texas ist flächenmäßig fast doppelt so groß wie Deutschland und produziert in normalen Zeiten mehr Strom als jeder andere US-Bundesstaat. Fast 30 % der Erzeugung stammen aus Windkraft. Das texanische Verbundnetz ist nicht mit den übrigen Stromnetzen in den USA synchronisiert. Stromimporte aus Nachbarstaaten sind daher in Notfällen nicht möglich. Eine vergleichbare Notlage gab es bereits im Jahr 2011.

In Deutschland können derartige Preisschwankungen die Haushaltskunden nicht treffen. Tarife mit variablem, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht feststehenden Preis können hier nicht angeboten werden, Preisänderungen muss der Stromversorger mit ausreichend zeitlichem Vorlauf den Kunden ankündigen.
(Christian Dümke)

2021-02-22T19:00:24+01:0022. Februar 2021|Allgemein, Strom|

Beschleunigt die Corona-Pandemie das Ende der Kohleverstromung?

Die aktuelle Corona-Pandemie hinterlässt an vielen Stellen ihre Spuren. Forscher wollen nun herausgefunden haben, dass sie auch das Ende der Kohleverstromung beschleunigt. Eine entsprechende Studie stellte jetzt das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung vor.

In den Hauptmärkten für Strom (Indien, USA, Europa) ist die Nachfrage zuletzt im Verhältnis zu 2019 um ca. 20 % zurückgegangen. Kohle als Medium der Stromgewinnung sei davon laut der Studie viel härter getroffen als alle anderen Energieträger. Die gesunkene Stromnachfrage führe in der Regel zuerst zu einer Reduzierung der Erzeugung von Kohlestrom.

Anders als die regenerative Stromerzeugung verursacht die Stromerzeugung aus Kohle nämlich ständige Kosten pro erzeugter Kilowattstunde für die Beschaffung des Energieträgers, so dass es bei sinkender Nachfrage und damit verbundenen sinkenden Großhandelspreisen wirtschaftlich ist, die Erzeugung herunterzufahren. Regenerativer Strom wird dagegen weiter erzeugt und gewinnt dadurch weitere Marktanteile.

Diese Entwicklung führt zu einer deutlichen Reduzierung der CO2 Emissionen – und zwar weltweit. Der um 20 % gesunkenen Stromnachfrage in den Märkten Indien, USA, Europa steht ein Rückgang der CO2 Emissionen des Stromsektors um 50 % gegenüber. Stromerzeugung die CO2 frei setzt verliert also in diesen sinkenden Märkten stark an Boden. Innerhalb des Bereichs der fossilen Stromerzeugung sei die Kohle wiederum stärker betroffen als Stromerzeugung aus Gas.

Diese Entwicklung hat laut Studie schon vor der Pandemie begonnen, werde durch diese aber deutlich verstärkt. Generell sinke derzeit besonders in Schwellenländern die Bereitschaft, in den Ausbau der Kohleverstromung zu investieren, da das Risiko der Unwirtschaftlichkeit gestiegen sei.

(Christian Dümke)

2021-02-18T22:10:33+01:0018. Februar 2021|Allgemein, Umwelt|

Wikipedia: Das Antieigentum im Commons-Universum

Mitte Januar hat die Wikipedia ihren zweiten runden Geburtstag gefeiert. Seit 20 Jahren gibt es nun dieses Nachschlagewerk, das aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken ist. Ein willkommener Anlass auch mal ein paar rechtliche Fragen zu beleuchten, die im Zusammenhang mit der freien Online-Enzyklopädie eine Rolle spielen. Die Wikipedia ist so innovativ, dass für diese Fragen ein einzelner Beitrag kaum reicht. Daher läuft es vermutlich auf eine lose Folge von Beiträgen hinaus.

Aber zur Sache: Was bedeutet es eigentlich, wenn Wikipedia sich als die “freie” Enzyklopädie bezeichnet? Nun, wie so oft bei dem schwer fassbaren Begriff der Freiheit spielen viele Bedeutungsebenen zusammen: zunächst einmal ist die Nutzung der Enzyklopädie kostenlos. Die Enzyklopädie ist also “frei” wie in Freibier. Aber damit nicht genug: Sie ist auch frei zugänglich, sie kann “frei”, das heißt ohne festes Redaktionsteam von allen “Benutzern” bearbeitet werden (als sogenannter “user-generated content”). Und die Inhalte lassen sich auch außerhalb der Wikipedia weiter nutzen und bearbeiten.

Daher ist die Auffassung weit verbreitet, dass an der Wikipedia kein Urheberrecht bestehen würde. Das ist aber nicht ganz zutreffend. Grundsätzlich erhält jeder Urheber an seinen Werken, das heißt an allen nicht ganz trivialen geistigen Schöpfungen, ein Urheberrecht. Und zwar unabhängig davon, ob er oder sie das überhaupt wollen. Ein Gemeinschaftswerk wie die Wikipedia würde daher mit unzähligen untrennbar miteinander verwobenen Urheberrechten belastet, die eine Weiterbearbeitung und -nutzung erheblich behindern würden.

Daher behelfen sich die Wikipedia und verwandte Projekte mit einem System von sogenannten Creative-Commons-Lizenzen. Diese CC-Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht. Sie hebeln aber die durch das Urheberrecht etablierten Beschränkungen mit den Mitteln des Urheberrechts aus. Dies erfolgt dadurch, dass die Urheber durch die Lizenzierung einen an einen offenen Adressatenkreis gerichteten Standardvertrag anbieten. Mit diesem Vertrag kann ein Autor der Öffentlichkeit Nutzungsrechte am Werk einräumen. Dadurch entstehen sogenannte “freie Inhalte”, die frei weitergenutzt werden können, an denen aber niemand wieder exklusives geistiges Eigentum erwerben kann. Denn der Verzicht darauf ist eine zentrale Bedingung des Rechts auf Nutzung und Weiterbearbeitung. Mit anderen Worten sind diese freien Inhalt so etwas wie Antieigentum, das sich mit der Herstellung proprietär genutzten geistigen Eigentums nur bedingt verträgt.

Hier zeigt sich, dass Jura nicht immer so starr und unflexibel ist, wie oft vermutet: Immerhin konnten die urheberrechtlichen Beschränkungen durch das Vertragsrecht der CC-Lizenzen auf kreative Weise in Möglichkeiten mit hohem Innovationspotential verwandelt werden (Olaf Dilling).

2021-02-09T00:38:35+01:009. Februar 2021|Allgemein, Digitales|