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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

OLG Naumburg begrenzt Geschäftsführungshaftung im TEHG

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) kennt eine ganze Reihe von Pflichten, die die Anlagenbetreiber treffen. Aber nur für die Abgabe von Zertifikaten gibt es eine Strafzahlung, die verschuldenslos gegen die Betreiberin verhängt wird. Alle anderen Pflichten, vor allem (aber längst nicht nur!) die Abgabe richtiger Emissionsberichte, sind nach § 32 TEHG bußgeldbewehrt.

Zur Frage, wann gegen die Geschäftsführung des Unternehmens, das die Anlage betreibt, ein solches Bußgeld verhängt werden kann, hat das OLG Naumburg am 29. Januar 2021 (1 Ws 41/20) entschieden. In der bisher unveröffentlichten Entscheidung ging es um ein Bußgeld, das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) verhängt hat, weil angeblich eine Leitungsperson sich fehlerhaft verhalten hat.

Die Betroffene ging gegen diesen Bescheid vor und setzte sich schon vorm AG Dessau durch. Hiergegen wandte sich die Staatsanwaltschaft. Doch auch zweitinstanzlich schloss sich die Justiz der Ansicht der Betreiberin an: Nach Überzeugung der Richter reicht es nicht, dass es zu einem Verstoß gekommen ist. Die Geschäftsführung eines Unternehmens steht nicht für jeden Fehler jedes Mitarbeiters gerade. Anders augedrückt: Der Fehler indiziert nicht den Verstoß. Die Behörde muss jeweils entweder nachweisen, dass die Ordnungswidrigkeit der jeweiligen Leitungsperson zugerechnet werden kann und dass sie auch schuldhaft gehandelt hat. Oder ein Bußgeld kommt nur in Frage, wenn eine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Justitia, Sternzeichen, Tierkreiszeichen, Waage

Auch in dieser Hinsicht sah das OLG die Sache letztlich anders als die Behörde. Eine flächendeckende Kontrolle der Mitarbeiter sei nicht nötig. Ein sorgfältig ausgewählter, angeleiteter und überwachter Mitarbeiter, der zuvor stets beanstandungsfrei gearbeitet hat, muss nicht minutiös überwacht werden. Auch darf ein Geschäftsführer externe Firmen mit der effizienten Kontrolle beauftragen. Die Betroffene wurde deswegen freigesprochen.

Was bedeutet das nun für die Praxis? Die Geschäftsführung muss die Erfüllung der bußgeldbewehrten Emissionshandelspflichten effizient organisieren. Dazu gehört die Auswahl der Mitarbeiter, ein direktes und lückenloses Kontrollsystem, Vertretungsregelungen, optimal ein Pflichtenheft und regelmäßige Fortbildungen. Externe Experten einzuschalten, kam beim OLG Naumburg gut an. Was die erfreuliche Entscheidung aber auch ganz klar macht: Wer die Organisation schleifen lässt, wer nach dem Prinzip Hoffnung den Emissionshandel sich selbst überlässt, muss, wenn es schief geht, mit Konsequenzen rechnen (Miriam Vollmer)

Sie interessieren sich für den Emissionshandel? Dann schauen Sie hier bei unseren Veranstaltungen am 6. September 2021 (Update) und am 6. Oktober 2021 (Grundlagenseminar).

2021-06-17T01:55:37+02:0017. Juni 2021|Emissionshandel, Umwelt|

EU-Emissionshandel: Die vorläufige NIMs-Liste ist da!

In der letzten Handelsperiode kamen die Zuteilungsbescheide erst im Februar 2014, als die Abgabe für das Jahr 2013 schon vor der Tür stand und die dritte Handelsperiode schon über ein Jahr lief. Diesmal sieht es viel besser aus: Die Handelsperiode läuft seit Januar 2021. Und schon gibt es nicht nur einen Beschluss über den CSCF, sondern auch eine Liste der vorläufigen Zuteilungen. Diese finden Sie hier.

Wie die für die Zuteilung zuständige Behörde mitteilt, fehlen hier noch die Abzüge für die lineare Kürzung der Stromerzeuger um jährlich 2,2%. Es bleibt also nicht bei den hier verzeichneten Mengen. Doch schon der erste Blick verdeutlicht, dass mit erheblichen Verringerungen gegenüber der letzten Handelsperiode zu rechnen ist, insbesondere bei der Wärmeerzeugung, aber auch bei vielen anderen Produkten. Dies beruht auf den drastisch gesunkenen Benchmarks, auf denen die Zuteilungen fußen.

Wie geht es nun weiter? Im Juli sollen die Zuteilungsbescheide kommen. Wer Grund hat, mit seinem Bescheid unzufrieden zu sein, kann gegen diese Bescheide per Widerspruch vorgehen. Aber Achtung! Es gilt die Monatsfrist für die Erhebung des Widerspruchs ab Eingang der Bescheide in der VPS, nicht die Kenntnisnahme. Anlagenbetreiber, denen nicht alle beantragten Zuteilungsbescheide bzw. Mengen anerkannt wurden, müssen also den ganzen Sommer sorgfältig auf ihre virtuelle Poststelle aufpassen.

Fabrik, Schornstein, Meer, Bucht, See, Rauch, Industrie

Eine Widerspruchseinlegung vorab dürfte kaum denkbar sein. Denn sie stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar. Sofern ein Realakt vorliegt, wäre an eine Allgemeine Leistungsklage zu denken, aber diese ist wohl nicht zulässig, da es schon an der Klagebefugnis fehlen dürfte. Auch § 9 Abs. 3 S. 3 TEHG macht deutlich, dass das ganze Procedere “hinter den Kulissen” noch nicht gerichtlich angreifbar ist. Die Betreiber müssen auf die Zuteilung warten und können diese dann anfechten.

Unsere Prognose: Auch, weil es keinen CSCF gibt, wird es viel weniger Widersprüche geben als in der Vergangenheit. Auch die Vereinfachung der Berechnungen für Neuanlagen und Kapazitätserweiterungen und -verringerungen führen zu drastisch weniger Streit. Doch die relativ wenigen, hoch individuellen Auseinandersetzungen, in denen die Vorstellungen von Behörde und Unternehmen auseinanderliegen, haben es rechtlich wie wirtschaftlich dafür um so mehr in sich (Miriam Vollmer).

Sie wollen mehr über den aktuellen Stand im Emissionshandel wissen? Wir schulen:

Am 6. September 2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr per Zoom “Update EUETS”

Am 6. Oktober 2021 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei uns in Berlin “Grundlagenseminar EU-Emissionshandel”

2021-06-15T23:48:35+02:0015. Juni 2021|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt, Verwaltungsrecht, Wärme|

Der britische Emissionshandel

Mit dem Austritt aus der EU hat Großbritannien auch das europäische Emissionshandelssystem verlassen. Doch wer gehofft hatte, mit der ungeliebten EU auch den Emissionshandel ganz abzuschütteln, dürfte sich enttäuscht zeigen: Großbritannien hat nun einen neuen, eigenen Emissionshandel auf Basis des Greenhouse Gas Emissions Trading Scheme Order 2020. Der neue Emissionshandel in UK ist zwar viel kleiner als der der EU, setzt aber auf die bekannten Strukturen von Cap and Trade auf. Schließlich will UK bis 2050 klimaneutral sein, bis 2035 ist eine Minderung von 78% angepeilt.

Der neue Emissionshandel sieht dem alten täuschend ähnlich. Auch im UK ETS sind Anlagen ab 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) emissionshandelspflichtig, daneben Flüge, die UK berühren. Nur die nordirischen Stromerzeuger bleiben im EU-System. Die neuen Emissionsgenehmigungen für die Briten setzen aber auf die bisherigen EU-Genehmigungen auf. Auch das Register und die Kontenkategorien orientieren sich am bisherigen Status Quo.

Wie die EU-Betreiber werden auch die UK-Betreiber eine kostenlose Zuteilung erhalten, Grundlage hierfür ist The Greenhouse Gas Emissions Trading Scheme (Amendment) Order 2020. Für die Benchmarks greift UK auf die EU-Benchmarks zurück. Regelallokation ist aber auch in UK die Versteigerung. Am ersten Handelstag im Mai 2021 ergaben sich Preise zwischen 45 £ und 50 £.

UK hatte auch schon in der Vergangenheit einen CO2-Mindestpreis. Diesen nimmt UK in sein eigenes System mit. Er beträgt 22 £ pro Tonne. Doch UK will nicht nur einen Preisverfall vermeiden, der das Instrument entwerten würde. Ein Cost Containment Mechanism soll Preisspitzen oberhalb des Doppelten eines zweijährigen Preismittels verhindern und erlaubt es, Auktionsmengen zeitlich zu verlagern oder Zusatzmengen freizugeben.

Brexit, Ausstieg, Großbritannien, England

Bis jetzt gibt es noch keine Kompatibilität von UK-ETS und EU-ETS, trotz dringender Appelle britischer Marktteilnehmer. Auch eine Umtauschbarkeit der Zertifikate gibt es nicht. Für den kleinen UK-ETS ist dies trotz aller Sicherungsmaßnahmen keine gute Nachricht. Kleine Märkte können schon durch verhältnismäßig geringe Handelsmengen verzerrt werden. Erklärtes Ziel der britischen Industrieverbände ist daher eine Verbindung der Systeme. Doch die politische Lage spricht eher gegen eine solche schnelle, pragmatische Lösung. Es bleibt mithin abzuwarten, ob Großbritannien in den nächsten Jahren zumindest in dieser Hinsicht wieder Anschluss an den Kontinent findet (Miriam Vollmer).

2021-06-11T23:02:33+02:0011. Juni 2021|Emissionshandel, Energiewende weltweit, Umwelt|