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Über Dirk Buchsteiner

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Green Deal: Die neue Wiederherstellungsverordnung (EU) 2024/1991

Neben der Transformation und der Circular Economy geht es im Green Deal der EU auch um das Naturkapital der Union, das geschützt und bewahrt und werden soll. So enthält die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 die Zusage, mindestens 30 % der Landfläche, einschließlich der Binnengewässer, und 30 % der Meeresfläche der Union gesetzlich zu schützen; mindestens ein Drittel davon sollte streng geschützt werden, einschließlich aller verbleibenden Primär- und Urwälder. Bisher sieht es noch nicht so gut aus: Trotz umfassender Bemühungen zeigt sich, dass es noch nicht gelungen ist, den Rückgang geschützter Lebensraumtypen und Arten aufzuhalten. Die Kommission führt diesen Rückgang hauptsächlich auf die Intensivierung der Bewirtschaftung und Veränderungen im Wasserhaushalt, Verstädterung und die Umweltverschmutzung zurück. Dabei ist die Landnutzung ein entscheidender Anknüpfungspunkt im Hinblick auf die Klimaresilienz. Wir brauchen natürliche und naturbasierte Lösungen, wie Feuchtflächen und Moore als natürliche Kohlenstoffspeicher und -senken, um die Klimakrise zu bekämpfen und das Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen. Die Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt und die Bekämpfung des Klimawandels gehen aus Sicht der EU daher Hand in Hand. Hier müssen die Mitgliedstaaten aktiver werden.

Am 18.08.2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten und verfolgt das übergeordnete Ziel der Wiederherstellung von Ökosystemen, um die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Dafür sind geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Für verschiedene Ökosysteme macht die EU konkrete Zielvorgaben, die die Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2030 bis 2050 zu erreichen haben. Als EU-Verordnung bedarf sie keiner mitgliedstaatlichen Umsetzung und gilt damit bereits direkt in allen Mitgliedstaaten. Wie jedoch die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen für Lebensraumtypen und Habitate für Arten erfolgen soll, muss durch nationale Wiederherstellungspläne konkretisiert werden. Diese Pläne sind der Kommission zum 01.09.2026 im Entwurf vorzulegen, die sie dann im Anschluss bewertet. Hier wird es sicherlich spannend werden.

Nachhaltig Spannend werden die Anforderungen der Verordnung und der entsprechenden Wiederherstellungspläne dann im Hinblick auf Vorhabenzulassungen: „Kann mein Vorhaben einer Wiederherstellung des Ökosystems im Wege stehen?“ Wie sieht es mit dem Verschlechterungsverbot aus? Die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Einsatz steht zumindest nach dem Willen der EU dem notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien nicht im Weg. Beides sollte aus Sicht der EU berücksichtigt und, sofern möglich, kombiniert werden. Die Verordnung enthält auch eine Privilegierung für Erneuerbare-Energie-Anlagen: Die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie deren Netzanschluss, das betreffende Netz selbst und die Speicheranlagen liegen nach Art. 6 im überragenden öffentlichen Interesse. Dies kommt bei Ausnahmen von der Verpflichtung zu Wiederherstellungsmaßnahmen und etwaigen Verschlechterungen zum Tragen. (Dirk Buchsteiner)

2024-09-20T17:32:53+02:0020. September 2024|Allgemein, Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|

CDI Summer Summit 2024

Praxisnaher Erfahrungsaustausch auf Führungsebene: Vom 11. bis 13.09.2024 trafen sich nun zum dritten Mal Vertreter der energieintensiven Industrie zum „Summer Summit“ des Clusters der Dekarbonisierung der Industrie (CDI). Jakob Flechtner, Leiter des Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) und Andreas Findeisen, Leiter der CDI Koordinierungsstelle, konnten so über 80 Teilnehmer aus dem breiten Partnerkreis auf dem Siemens Energy Innovationscampus in Görlitz begrüßen. An intensiven anderthalb Tagen (und einem geselligen Auftaktdinner am Vorabend) gab es Vorträge, interaktive Workshops zum aktuellen Stand der Dekarbonisierung rund um die Kernthemen des Clusters und Zeit für das Netzwerken und den fachlichen Austausch. „Kurs zu halten auf dem Pfad zur industriellen Dekarbonisierung“ war das Motto. Hierauf stimmte auch Tobias Panse, Senior Vice President Steam Turbines and Generators von Siemens Energy, in seiner Funktion als Gastgeber in seinem Grußwort ein.

Grüne Märkte

Das Programm war spannend und vielseitig. Stela Ivanova (BMWK) sprach über Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. In diese Richtung ging auch der Workshop 1, der sich mit der Zukunft der grünen Märkte befasste und eine holistische Betrachtung wagte. Ausgehend von der Prämisse, dass es 2045 grüne Leitmärkte geben wird, wurde diskutiert, wie weit sich Wirtschaftswachstum mit grünen Märkten verträgt, ob also grüne Märkte mit einem Wachstumsbegriff einhergehen oder es einer Neudefinition des Wachstumsbegriffs bedarf, berichteten Arne Müller (CDI) und Sven Johannssen (Corporate Strategy Sustainability Siemens Energy). Auch im Diskurs zwischen den Teilnehmenden zeigte sich der interessante Aspekt, dass man einerseits mehr Regulierung und andererseits weniger Regulierung brauche. Wenn man über grüne Produkte spricht, ist zudem zu fragen, wie man das global mit einheitlichen Werten etablieren kann und mit Chancengleichheit global umgehen soll. Gegebenenfalls gibt es regionale grüne Leitmärkte.

Bilanzierung und Bewertung von Treibhausgasen

Den Auftakt zum Workshop 2 lieferte Dr. Alexander Tunnat (evety GmbH) mit einem Inputreferat. Deutlich wurde hierbei insbesondere das Problem der Informationsbeschaffung, gerade auch zu Scope 3 Emissionen, also allen indirekten Treibhausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilanzierende Unternehmen nicht besitzt oder direkt kontrolliert. Diese machen in der Regel den größten Teil der Emissionen aus und damit bekommt das Lieferantenmanagement eine große Bedeutung, erläuterte Markus Will (Hochschule Zittau/Görlitz). Im nächsten Schritt muss man u.a. schauen, wer wie gerechnet und bewertet hat und wenn ja, auf welcher Rechengrundlage. Deutlich wurde, dass standardisierte Methoden zur Bilanzierung und Bewertung vorhanden sind. Die Experten machten jedoch deutlich, dass noch Normungsarbeit nötig ist, sowie ein Erfahrungsaustausch, beispielsweise unter dem Dach des CDI.

Energiekonzepte für Industrieanlagen

Aufhänger für den Workshop 3 war die Frage, wie die Transformation nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen kann. Hierbei ist zu schauen, was man heute schon erreichen kann, von der Effizienzsteigerung, über den fuel shift und der Hybridisierung bis hin zur „deep decarbonisation“. Diskutiert wurden die Knackpunkte der einzelnen Phasen. Natürlich gibt es für die Transformation keine „one fits all“-Lösung. Die Möglichkeiten sind natürlich abhängig vom Ausgangszustand. Doch wurde deutlich, dass die Technik selbst nicht das Problem ist, sondern die Frage, wohin man eigentlich möchte und welche Ziele man verfolge und ob dies unter den regulatorischen Rahmenbedingungen realisier ist.  haben wir. Ein Knackpunkt auf dem Weg der Transformation ist und bleibt die Gesetzgebung.

Speicher

Bedenkt man, dass erneuerbare Energien mit ihren jeweiligen Leistungspeaks ganz andere Anforderungen mit sich bringen, wird klar, dass auch über die Speicherung diskutiert werden muss. Uwe Lenk (Siemens Energy) berichtete von einem Pilotprojekt eines Energiespeichers in Basaltkavernen und ging der Frage nach, welchen Beitrag die Industrie zur Unterstützung der Netzstabilität durch den Einsatz von Speichern leisten kann. Über Wärmemanagement und Anlagentechnik und die effiziente Gestaltung industrieller Wärmeströme, sprach Jörg Koschkar (Head Project Engineering and Mechanical Design | Siemens Energy). Im Workshop 4 ging es dann um Hochtemperatur-Wärmespeicher. Unter der Workshopleitung von Dr. Thomas Bauer (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR) berichteten drei Unternehmen über ihre marktreifen Anlagentypen zur effizienten und nachhaltigen Speicherung von Wärme. Die Teilnehmenden konnten zusammen mit Jonas Witt und Marc Mauermann von der ENERGYNEST GmbH (Wärmeträger: Spezialbeton), Peter Kordt von LUMENION (Wärmeträger: Stahl) und Lars Martinussen von der Kyoto Group SE (Wärmeträger: Flüssigsalz) diskutieren. Neben technischen und organisatorischen Fragen („before or behind the meter?“) ging es um Erfahrungen mit Referenzanlagen und Key Performance Indicators (KPI). Deutlich wurde zudem, dass Regulatorik und Organisation eng betrachtet werden müssen. Diskutiert wurde über Netzentgelte (Dynamische Netzentgelte, „Strompreis nutzen statt abregeln“) und über Fördermöglichkeiten. Bei Letzterem müsste man schauen, inwiefern auch eine Erweiterung der KWK-Förderung für Speicher interessant wäre.

Mit neuen Impulsen, interessanten Kontakten und vielen spannenden Einblicken – nicht zuletzt durch den Werksrundgang bei Siemens Energy „Transformation of Industry“ – (Stimmungsbild mit alter Maschine anbei) bleibt nach dem Summit 2024 die Vorfreude auf die nächsten Veranstaltungen des CDI.

(Dirk Buchsteiner)

 

Betrug mit Klimaschutzprojekten in der Ölbranche

Kennen Sie noch die Geschichte mit den Potemkischen Dörfern? Fürst Potjomkin habe Aufbauerfolge als Gouverneur zum Besuch der Zarin durch bemalte Kulissen vorgetäuscht, um vor ihr besser dazustehen. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass es in China wohl großangelegt gefälschte Projekte zur CO2-Minderung, sogenannte Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) gibt. Die Auswertung von Satellitenbildern brachte wohl den Stein ins Rollen. Doch geht es hierbei nicht um den guten Eindruck, wie bei Fürst Potjomkin, sondern um Milliarden und die Glaubwürdigkeit eines wichtigen Instruments des Klimaschutzes. Das Umweltbundesamt (UBA), das diese Projekte zertifiziert hat, zieht nun die Notbremse, wie heute in einer Pressemitteilung verkündet wurde. Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO2 gelangen nicht in den Markt.

Mit Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten haben Ölkonzerne laut einem Bericht des BMUV seit 2018 die Möglichkeit, die gesetzlichen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die meisten dieser Projekte zielen darauf, den CO2-Ausstoß bei der Ölförderung zu reduzieren, indem dabei anfallende Begleitgase nicht mehr abgefackelt, sondern durch Umbau der Anlage anderweitig genutzt werden. Für die so eingesparten Emissionen erhalten die Unternehmen UER-Zertifikate, die sie einsetzen können, um die THG-Quote zu erfüllen.

Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.

Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO2-Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO2-Äquivalenten in den Markt gelangten.

In weiterem 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten, doch diese vielfach verweigert. Diese Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen deutet das UBA als sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen.

Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten. (Dirk Buchsteiner)

2024-09-06T14:53:21+02:006. September 2024|Emissionshandel, Klimaschutz, Umwelt|