Polens Probleme beim Atomeinstieg

“Polen steigt in die Atomkraft ein” hieß es schon vor einer Weile und diese Entscheidung befeuerte auch die Diskussion über den deutschen Atomausstieg. Aber wie läuft der polnische Atomeinstieg gerade?

Nun zunächst mal überhaupt nicht. Polen plant den Bau seines ersten Kernkraftwerks in Lubiatowo-Kopalino an der Ostseeküste. Der Standort wurde aufgrund seiner geologischen Stabilität und der Nähe zu Kühlwasserquellen gewählt. Schon im Mai war zu lesen, dass Polen den geplanten Baubeginn um Jahre verschiebt, so dass die geplante Fertigstellung des ersten AKK erst um das Jahr 2040 liegt. Ursprünglich war eine Fertigstellung für 2033 geplant.

Und nun wurde bekannt, dass wohl auch die Finanzierung nicht gesichert ist. Der polnische Staat möchte die zu erwartenden Kosten von 30 Milliarden Euro nicht selber tragen, sondern hofft auf Investoren und vor allem auf Zuschüsse der EU. Ob diese kommen werden ist jedoch fraglich.

Wir werden das Projekt weiter im Blick behalten und über Fortschritte berichten.

(Christian Dümke)

2024-07-19T13:22:33+02:0019. Juli 2024|Allgemein|

Wenn die Luxushandtasche nur 53 Euro kostet

Eine Handtasche von Dior kostet 53 Euro. Das klingt doch nach Betrug, nach einem „Fake“ Made in China. So gut kann ein Schnäppchen gar nicht sein, dass einem das nicht merkwürdig vorkommt. Auf jeden Fall kann diese Tasche doch nicht „echt“ von Dior sein? Oder? Die Wahrheit dahinter vermag jedoch nur diejenigen zu erstaunen, die nicht wissen, dass gerade im Luxussegment die Margen enorm sind. Es geht hier ja nicht um den Endverbraucherpreis. 

Eine Reihe von Razzien in Italien haben den Kontrast zwischen der glamourösen Welt der Mailänder Laufstege und einigen Realitäten der Luxusgüterproduktion ans Licht gebracht, berichtete zuerst das Wallstreet Journal (Paywall). Aufgedeckt wurde eine planmäßige Ausbeutung von Arbeitskräften. Hinsichtlich Lieferketten, ethischer Standards und dem Arbeitsschutzrecht ist davon auszugehen, dass bei verschiedenen Luxusmarken – hier insbesondere bei Dior –  die Augen ganz bewusst zugekniffen werden, damit die Marge stimmt. Untersuchungen der Mailänder Staatsanwaltschaft zu den Arbeitsbedingungen in örtlichen Fabriken ergab, dass Werkstätten, die Handtaschen und andere Lederwaren für Dior und Armani herstellten, ausgebeutete ausländische Arbeitskräfte einsetzten, um die High-End-Produkte zu einem Bruchteil ihres Einzelhandelspreises herzustellen. Eingepfercht in kleinen Räumen, mit Hungerlöhnen abgespeist wird von importierten Arbeitskräften in Fabriken rund um die Uhr genäht, dies zeigte schon der ermittelte Stromverbrauch einzelner Anlagen. Zwar sagt das begehrte Label in der Tasche dann (zutreffend) „Made in Italy“. Der Endverbraucher erwartet aber nicht, dass seine Luxustasche unter den Bedingungen eines Sweatshops in Südostasien produziert wurden. Aber nur so lassen sich wohl die Einkaufspreise trotz „Made in Italy“ realisieren. Die Ermittlungen zeigten, dass Dior einem Lieferanten 53 Euro pro Stück zahlte, um eine Handtasche zusammenzustellen, für die Dior ca. 2.700 Euro aufruft (Kenner wissen, dass damit hier dann nur die Dior Book Tote gemeint sein kann. Eine Ledertasche – wie die Lady Dior – kostet ab 4.700 Euro).

Armani-Taschen wurden unterdessen für 93 Euro an einen Lieferanten verkauft, dann für 250 Euro an Armani weiterverkauft und kosteten in den Läden schließlich rund 1.800 Euro, wie die Untersuchung ergab.

Dior, das dem des Luxusriesen LVMH gehört, hatte dann kürzlich ein Memorandum eingereicht, in dem Maßnahmen zur Lösung von Problemen in ihrer Lieferkette dargelegt werden. Armani sagte, man habe „Kontroll- und Präventionsmaßnahmen getroffen, um Missbräuche in der Lieferkette zu minimieren“ und arbeite „mit größtmöglicher Transparenz“ mit den Behörden zusammen. Man darf vermuten, dass dies das Grundproblem nicht lösen wird.

Skandale über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen plagen die Modewelt schon seit einiger Zeit, insbesondere in Fabriken in Entwicklungsländern. Zwar haben bereits soziale Medien das Reputationsrisiko für Marken erhöht und viele dazu veranlasst, einen Teil der Produktion intern zu verlagern und die Zahl der Subunternehmer einzudämmen. Die aktuellen Entwicklungen ziehen weite Kreise. Der Imageschaden wird (hoffentlich) enorm sein. (Dirk Buchsteiner)

2024-07-17T21:11:55+02:0017. Juli 2024|Allgemein|

VG Berlin zur Tucholskystraße: Der Wink mit dem Verkehrspoller

Gerichte sind sich manchmal durchaus bewusst, dass ihre Entscheidungen in einer bestimmten Zeit getroffen werden – und dass diese Zeiten sich auch ändern. So meinte Anfang dieser Woche ein Hamburger Verwaltungsrichter, dass die Zeit für eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers und der Schulwegsicherheit seiner Kinder noch nicht reif sei, “in 10 Jahren vielleicht”. Schwacher Trost für unseren Mandanten, dessen Kinder jetzt klein sind und jetzt auf dem aktuell zum Teil komplett zugeparkten Gehweg auf dem Weg zu Kita und Schule Fahrradfahren lernen wollen.

Noch klarer ist das Problem bei einer aktuellen Entscheidung des VG Berlin. Es ging um eine Eilentscheidung. Anwohner der Tucholskystraße hatten vorläufigen Rechtsschutz gegen Poller in der Tucholskystraße beantragt, mit denen der motorisierte Durchgangsverkehr an der Nutzung der dortigen Fahrradstraße gehindert werden soll. Nun ist die Straßenverkehrsordnung bisher bei der Bereitstellung von Raum für Fußgänger und Fahrradfahrer sehr knausrig: Jede Beschränkung des Verkehrs – und das ist bislang vor allem der Kfz-Verkehr – muss mit einer qualifizierten Gefahr begründet werden, z.B. eine Häufung schwerer Verkehrsunfälle.

Das soll und muss sich ändern, jedenfalls nach dem Willen des Verordnungsgebers: Der hat letzten Monat beschlossen, dass die “Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr” ermöglicht werden soll. Begründet werden kann dies mit dem Schutz der Umwelt, auch Klimaschutz, dem Gesundheitsschutz oder der Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Berücksichtigt werden muss die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt und die Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Gericht traf deshalb die Entscheidung, dass das Aufstellen der Poller voraussichtlich nicht rechtmäßig sei. Denn “nach derzeitiger Rechtslage” seien Verkehrseinschränkungen und -verboten mit der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, nicht aber wegen außerhalb des Straßenverkehrs zu verortender Gefahren oder aus stadtplanerischen Erwägungen zu begründen. Für das Bezirksamt, das die Poller aufgestellt hat, muss das wie ein Wink mit dem Poller wirken, auf Zeit zu spielen und Berufung einzulegen. Denn dann wird irgendwann in der Hauptsache nach neuer Rechtslage entschieden und die Poller können voraussichtlich bleiben.

Auch bei Planungen mit Verkehrswendebezug sollten Kommunen jetzt schon daran denken, wie sie die Umsetzung von Maßnahmen so “timen”, dass sie von den Möglichkeiten der neuen StVO profitieren können. (Olaf Dilling)

2024-07-16T17:48:19+02:0016. Juli 2024|Allgemein, Verkehr|