Polens Probleme beim Atomeinstieg

Polen steigt in die Atomkraft ein“ hieß es schon vor einer Weile und diese Entscheidung befeuerte auch die Diskussion über den deutschen Atomaus­stieg. Aber wie läuft der polnische Atomein­stieg gerade?

Nun zunächst mal überhaupt nicht. Polen plant den Bau seines ersten Kernkraft­werks in Lubiatowo-Kopalino an der Ostsee­küste. Der Standort wurde aufgrund seiner geolo­gi­schen Stabi­lität und der Nähe zu Kühlwas­ser­quellen gewählt. Schon im Mai war zu lesen, dass Polen den geplanten Baubeginn um Jahre verschiebt, so dass die geplante Fertig­stellung des ersten AKK erst um das Jahr 2040 liegt. Ursprünglich war eine Fertig­stellung für 2033 geplant.

Und nun wurde bekannt, dass wohl auch die Finan­zierung nicht gesichert ist. Der polnische Staat möchte die zu erwar­tenden Kosten von 30 Milli­arden Euro nicht selber tragen, sondern hofft auf Inves­toren und vor allem auf Zuschüsse der EU. Ob diese kommen werden ist jedoch fraglich.

Wir werden das Projekt weiter im Blick behalten und über Fortschritte berichten.

(Christian Dümke)

2024-07-19T13:22:33+02:0019. Juli 2024|Allgemein|

Wenn die Luxus­hand­tasche nur 53 Euro kostet

Eine Handtasche von Dior kostet 53 Euro. Das klingt doch nach Betrug, nach einem „Fake“ Made in China. So gut kann ein Schnäppchen gar nicht sein, dass einem das nicht merkwürdig vorkommt. Auf jeden Fall kann diese Tasche doch nicht „echt“ von Dior sein? Oder? Die Wahrheit dahinter vermag jedoch nur dieje­nigen zu erstaunen, die nicht wissen, dass gerade im Luxus­segment die Margen enorm sind. Es geht hier ja nicht um den Endverbraucherpreis. 

Eine Reihe von Razzien in Italien haben den Kontrast zwischen der glamou­rösen Welt der Mailänder Laufstege und einigen Reali­täten der Luxus­gü­ter­pro­duktion ans Licht gebracht, berichtete zuerst das Wallstreet Journal (Paywall). Aufge­deckt wurde eine planmäßige Ausbeutung von Arbeits­kräften. Hinsichtlich Liefer­ketten, ethischer Standards und dem Arbeits­schutz­recht ist davon auszu­gehen, dass bei verschie­denen Luxus­marken – hier insbe­sondere bei Dior –  die Augen ganz bewusst zugekniffen werden, damit die Marge stimmt. Unter­su­chungen der Mailänder Staats­an­walt­schaft zu den Arbeits­be­din­gungen in örtlichen Fabriken ergab, dass Werkstätten, die Handta­schen und andere Leder­waren für Dior und Armani herstellten, ausge­beutete auslän­dische Arbeits­kräfte einsetzten, um die High-End-Produkte zu einem Bruchteil ihres Einzel­han­dels­preises herzu­stellen. Einge­pfercht in kleinen Räumen, mit Hunger­löhnen abgespeist wird von impor­tierten Arbeits­kräften in Fabriken rund um die Uhr genäht, dies zeigte schon der ermit­telte Strom­ver­brauch einzelner Anlagen. Zwar sagt das begehrte Label in der Tasche dann (zutreffend) „Made in Italy“. Der Endver­braucher erwartet aber nicht, dass seine Luxus­tasche unter den Bedin­gungen eines Sweat­shops in Südost­asien produ­ziert wurden. Aber nur so lassen sich wohl die Einkaufs­preise trotz „Made in Italy“ reali­sieren. Die Ermitt­lungen zeigten, dass Dior einem Liefe­ranten 53 Euro pro Stück zahlte, um eine Handtasche zusam­men­zu­stellen, für die Dior ca. 2.700 Euro aufruft (Kenner wissen, dass damit hier dann nur die Dior Book Tote gemeint sein kann. Eine Leder­tasche – wie die Lady Dior – kostet ab 4.700 Euro).

Armani-Taschen wurden unter­dessen für 93 Euro an einen Liefe­ranten verkauft, dann für 250 Euro an Armani weiter­ver­kauft und kosteten in den Läden schließlich rund 1.800 Euro, wie die Unter­su­chung ergab.

Dior, das dem des Luxus­riesen LVMH gehört, hatte dann kürzlich ein Memorandum einge­reicht, in dem Maßnahmen zur Lösung von Problemen in ihrer Liefer­kette dargelegt werden. Armani sagte, man habe „Kontroll- und Präven­ti­ons­maß­nahmen getroffen, um Missbräuche in der Liefer­kette zu minimieren“ und arbeite „mit größt­mög­licher Trans­parenz“ mit den Behörden zusammen. Man darf vermuten, dass dies das Grund­problem nicht lösen wird.

Skandale über menschen­un­würdige Arbeits­be­din­gungen plagen die Modewelt schon seit einiger Zeit, insbe­sondere in Fabriken in Entwick­lungs­ländern. Zwar haben bereits soziale Medien das Reputa­ti­ons­risiko für Marken erhöht und viele dazu veran­lasst, einen Teil der Produktion intern zu verlagern und die Zahl der Subun­ter­nehmer einzu­dämmen. Die aktuellen Entwick­lungen ziehen weite Kreise. Der Image­schaden wird (hoffentlich) enorm sein. (Dirk Buchsteiner)

2024-07-17T21:11:55+02:0017. Juli 2024|Allgemein|

VG Berlin zur Tuchol­sky­straße: Der Wink mit dem Verkehrspoller

Gerichte sind sich manchmal durchaus bewusst, dass ihre Entschei­dungen in einer bestimmten Zeit getroffen werden – und dass diese Zeiten sich auch ändern. So meinte Anfang dieser Woche ein Hamburger Verwal­tungs­richter, dass die Zeit für eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers und der Schul­weg­si­cherheit seiner Kinder noch nicht reif sei, „in 10 Jahren vielleicht“. Schwacher Trost für unseren Mandanten, dessen Kinder jetzt klein sind und jetzt auf dem aktuell zum Teil komplett zugeparkten Gehweg auf dem Weg zu Kita und Schule Fahrrad­fahren lernen wollen.

Noch klarer ist das Problem bei einer aktuellen Entscheidung des VG Berlin. Es ging um eine Eilent­scheidung. Anwohner der Tuchol­sky­straße hatten vorläu­figen Rechts­schutz gegen Poller in der Tuchol­sky­straße beantragt, mit denen der motori­sierte Durch­gangs­verkehr an der Nutzung der dortigen Fahrrad­straße gehindert werden soll. Nun ist die Straßen­ver­kehrs­ordnung bisher bei der Bereit­stellung von Raum für Fußgänger und Fahrrad­fahrer sehr knausrig: Jede Beschränkung des Verkehrs – und das ist bislang vor allem der Kfz-Verkehr – muss mit einer quali­fi­zierten Gefahr begründet werden, z.B. eine Häufung schwerer Verkehrsunfälle.

Das soll und muss sich ändern, jeden­falls nach dem Willen des Verord­nungs­gebers: Der hat letzten Monat beschlossen, dass die „Bereit­stellung angemes­sener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrrad­verkehr sowie für den Fußverkehr“ ermög­licht werden soll. Begründet werden kann dies mit dem Schutz der Umwelt, auch Klima­schutz, dem Gesund­heits­schutz oder der Unter­stützung der geord­neten städte­bau­lichen Entwicklung. Berück­sichtigt werden muss die Leich­tigkeit des Verkehrs berück­sichtigt und die Sicherheit des Verkehrs darf nicht beein­trächtigt werden.

Das Gericht traf deshalb die Entscheidung, dass das Aufstellen der Poller voraus­sichtlich nicht recht­mäßig sei. Denn „nach derzei­tiger Rechtslage“ seien Verkehrs­ein­schrän­kungen und ‑verboten mit der Sicherheit und Ordnung des Straßen­ver­kehrs, nicht aber wegen außerhalb des Straßen­ver­kehrs zu veror­tender Gefahren oder aus stadt­pla­ne­ri­schen Erwägungen zu begründen. Für das Bezirksamt, das die Poller aufge­stellt hat, muss das wie ein Wink mit dem Poller wirken, auf Zeit zu spielen und Berufung einzu­legen. Denn dann wird irgendwann in der Haupt­sache nach neuer Rechtslage entschieden und die Poller können voraus­sichtlich bleiben. 

Auch bei Planungen mit Verkehrs­wen­de­bezug sollten Kommunen jetzt schon daran denken, wie sie die Umsetzung von Maßnahmen so „timen“, dass sie von den Möglich­keiten der neuen StVO profi­tieren können. (Olaf Dilling)

2024-07-16T17:48:19+02:0016. Juli 2024|Allgemein, Verkehr|