Der Gesetz­geber hat mit dem Jahres­steu­er­gesetz 2022 einige wichtige steuer­liche Hürden für Betreiber von kleineren PV-Anlagen abgebaut. Wir geben einen kurzen Überblick:

Befreiung von der Umsatzsteuer
Bei der Lieferung, dem Erwerb, der Einfuhr und der Instal­lation von PV-Anlagen und Strom­spei­chern fällt ab 2023 keine Umsatz­steuer mehr an, wenn es sich um eine Leistung an den Anlagen­be­treiber handelt – und die Anlage auf oder in der Nähe von Privat­woh­nungen, Wohnungen sowie öffent­lichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätig­keiten genutzt werden, errichtet wird.


Befreiung von der Einkommenssteuer
Betreiber von Anlagen bis 30 kW auf einen Einfa­mi­li­enhaus oder einer Gewer­be­im­mo­bilie müssen ab 2023 auf die erzielten Erträge keine Einkom­mens­steuer mehr zahlen. Befindet sich die Anlage auf einem Mehrfa­mi­li­enhaus oder einer gemischt genutzten Immobilie beträgt die Grenze 15 kW je Wohn- oder Gewer­be­einheit, bis zu einem Maximalwert von 100 kW.

Der Gesetz­geber hofft durch diese Steuer­erleich­te­rungen den Ausbau der erneu­er­baren Energien in diesem Segment wirtschaftlich attrak­tiver zu gestalten.

(Christian Dümke)