Abfall im BEHG

Die Krisen­themen überschlagen sich, aber das ganz normale Geschäft des Gesetz­gebers geht auch weiter: Der Bundestag berät über die Ausweitung des natio­nalen Emissi­ons­handels. Dieser schreibt seit 2021 vor, dass alle Inver­kehr­bringer vor allem von Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl für jede Tonne Brenn­stoff­emission ein Zerti­fikat an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) abgeben müssen. Schon bei Beginn stand fest, dass ab 2023 der Anwen­dungs­be­reich ausge­weitet werden sollte. Doch während dies für Kohle niemand in Frage stellt, ist die Ausweitung auf Abfall umstritten.

Grund für die Diskus­sionen um die Bepreisung von Abfall als Brenn­stoff ist die fehlende Steue­rungs­mög­lichkeit. Eine Anlage, die etwa Erdgas verbrennt, um Heizwärme herzu­stellen, hat bei steigenden Kosten einen Anreiz, effizi­enter zu werden, um Brenn­stoff zu sparen. Oder den Brenn­stoff ganz zu wechseln, um gar keine oder nur noch sehr wenige Kosten für CO2 zu tragen, zumindest in Zeiten, in denen der CO2-Handel gemessen an den Gesamt­kosten einen wesent­lichen Posten bildet. Bei Abfall ist dies aber anders: Wer Abfall verbrennt, hat keinen Einfluss darauf, wie viel Abfall anfällt. Alter­na­tiven, zu denen der Emissi­ons­handel motivieren könnte, gibt es auch keine, denn die Deponierung ist keineswegs klimafreundlicher.

Kostenlose Fotos zum Thema Müllwagen

Die Bundes­re­gierung hält gleichwohl an ihren Plänen fest. Es gehe nicht um die Minderung. Sondern um die Einbe­ziehung in eine Gesamt­be­wirt­schaftung. Mit anderen Worten: Die Abfall­wirt­schaft soll zwar nicht mindern, aber Zerti­fikate kaufen und so die Kassen füllen und den Klima­schutz so indirekt finan­zieren. Dem eigent­lichen Geset­zes­zweck entspricht dies zwar nicht. Doch es ist sehr wahrscheinlich, dass der Gesetz­geber exakt so verfährt: Am Mittwoch, den 28. September 2022, geht das Gesetz in den Bundestag (Miriam Vollmer)