Bei der Gasbe­schaf­fungs­umlage kehrt politisch keine Ruhe ein

Die Gasbe­schaf­fungs­umlage ist berechnet und bekannt gegeben. Mit 2,4 ct/kWh ist Sie aus unserer Sicht noch moderat ausge­fallen. Energie­ver­sorger und gerade Grund­ver­sorger waren in den letzten Tagen und Wochen hektisch damit beschäftigt Vertrags­muster und Preis­blätter zu ändern und die gesetzlich vorge­schriebene recht­zeitige Kunden­in­for­mation über die Bühne zu bekommen. Aber was für Kunden gilt, nämlich recht­zeitig über künftige Preis­än­de­rungen und neue Umlagen vom Versorger infor­miert zu werden, scheint im Verhältnis der Politik zur Versor­gungs­wirt­schaft nicht zu gelten.

Lagen bereits gerade einmal wenige Tage zwischen der Veröf­fent­li­chung der Höhe der Gasumlage und der Frist für Grund­ver­sorger zur Kunden­in­for­mation kehrt in der Politik noch immer keine Ruhe – und damit auch keine Rechts­si­cherheit für die Versor­gungs­wirt­schaft ein.

FDP und SPD fordern Änderungen an der Gasumlage“ ist bei der ZEIT zu lesen. Was bemer­kenswert ist, wenn man bedenkt dass FDP und SPD keine Opposi­ti­ons­par­teien sind, sondern der aktuellen Regierung angehören, die gerade die gesetz­lichen Regelungen zur Gasumlage auf den Weg gebracht hat. Die CDU möchte die Gasumlage über den Bundesrat gleich ganz kippen, vermeldet gleich­zeitig der Spiegel. Die Chancen sind also hoch, dass die jetzige Ausge­staltung noch einmal Änderungen unter­worfen ist. Rechts­si­cherheit und Planungs­si­cherheit für die Versor­gungs­wirt­schaft sehen anders aus.

Dabei würde ein Wegfall der Gasumlage erst einmal nur das indivi­duelle „Super­preis­an­pas­sungs­recht“ der Versor­gungs­wirt­schaft nach § 24 EnSiG entlang der Liefer­ketten wieder aufleben lassen. Oder die Letzt­ver­braucher damit am Ende besser bedient wären ist fraglich.

(Christian Dümke)

2022-08-25T15:41:48+02:0025. August 2022|Energiepolitik, Gas|

Friedhof der verges­senen Gerichtsurteile

In Berlin-Kreuzberg sind im Vikto­riapark diesen Sommer Gedenk­tafeln für Gerichts­ent­schei­dungen einge­weiht worden, die vor ca. 140 Jahren ergangen sind. In dem Zusam­menhang hat der Initator der Tafeln, der Bezirks­ver­ordnete und Staats­rechtler Dr. Timur Husein, auch angeregt, das öffent­liche Gedenken auch bezüglich weiterer Gerichts­ent­schei­dungen zu pflegen. In der Legal-Tribune-Online wurden bereits die Elfes-Urteil-Straße oder ein Brokdorf-Beschluss-Boulevard ins Spiel gebracht. Für Nicht­ju­risten ist das wohl eine eher abwegige Vorstellung.

Luftbild des Viktoriaparks mit Kreuzbergdenkmal

Tatsächlich haben die Kreuzberg-Entschei­dungen aber zu Recht Rechts­ge­schichte gemacht. Hinter­grund ist das polizei­liche Verbot in der Methfes­sel­straße in Berlin-Kreuzberg große Miets­häuser zu errichten. Das Verbot hatte den Hinter­grund, dass auf dem Kreuzberg im heutigen Vikto­riapark ein Denkmal von Schinkel an die Befrei­ungs­kriege erinnert. Dieses Denkmal wäre durch die Bebauung verdeckt worden. Das Verbot sollte also lediglich ästhe­ti­schen Gründen dienen.

Das damalige Preus­si­schen Oberver­wal­tungs­ge­richt entschied, dass es nicht Aufgabe der Polizei sei, ein solches Verbot zu erlassen, denn die Aufgabe der Polizei sei die Gefah­ren­abwehr. Zudem sei auch die Polizei an Gesetz und Recht gebunden. Insofern wird die Entscheidung auch heute noch in Polizei­rechts­vor­le­sungen als ein Ursprung von Rechts­staat­lichkeit referiert.

Das Kreuz­berg­denkmal ist übrigens heute noch sichtbar. Das liegt daran, dass es später unter erheb­lichem techni­schen Aufwand auf eine Art gemau­ertes Podest gesetzt wurde. Manchmal hat eben doch nicht das Recht, sondern die Technik das letzte Wort (Olaf Dilling).

2022-08-25T00:05:17+02:0025. August 2022|Allgemein, Verwaltungsrecht|