Bei der Gasbeschaffungsumlage kehrt politisch keine Ruhe ein

Die Gasbeschaffungsumlage ist berechnet und bekannt gegeben. Mit 2,4 ct/kWh ist Sie aus unserer Sicht noch moderat ausgefallen. Energieversorger und gerade Grundversorger waren in den letzten Tagen und Wochen hektisch damit beschäftigt Vertragsmuster und Preisblätter zu ändern und die gesetzlich vorgeschriebene rechtzeitige Kundeninformation über die Bühne zu bekommen. Aber was für Kunden gilt, nämlich rechtzeitig über künftige Preisänderungen und neue Umlagen vom Versorger informiert zu werden, scheint im Verhältnis der Politik zur Versorgungswirtschaft nicht zu gelten.

Lagen bereits gerade einmal wenige Tage zwischen der Veröffentlichung der Höhe der Gasumlage und der Frist für Grundversorger zur Kundeninformation kehrt in der Politik noch immer keine Ruhe – und damit auch keine Rechtssicherheit für die Versorgungswirtschaft ein.

FDP und SPD fordern Änderungen an der Gasumlage“ ist bei der ZEIT zu lesen. Was bemerkenswert ist, wenn man bedenkt dass FDP und SPD keine Oppositionsparteien sind, sondern der aktuellen Regierung angehören, die gerade die gesetzlichen Regelungen zur Gasumlage auf den Weg gebracht hat. Die CDU möchte die Gasumlage über den Bundesrat gleich ganz kippen, vermeldet gleichzeitig der Spiegel. Die Chancen sind also hoch, dass die jetzige Ausgestaltung noch einmal Änderungen unterworfen ist. Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Versorgungswirtschaft sehen anders aus.

Dabei würde ein Wegfall der Gasumlage erst einmal nur das individuelle „Superpreisanpassungsrecht“ der Versorgungswirtschaft nach § 24 EnSiG entlang der Lieferketten wieder aufleben lassen. Oder die Letztverbraucher damit am Ende besser bedient wären ist fraglich.

(Christian Dümke)

2022-08-25T15:41:48+02:0025. August 2022|Energiepolitik, Gas|

Friedhof der vergessenen Gerichtsurteile

In Berlin-Kreuzberg sind im Viktoriapark diesen Sommer Gedenktafeln für Gerichtsentscheidungen eingeweiht worden, die vor ca. 140 Jahren ergangen sind. In dem Zusammenhang hat der Initator der Tafeln, der Bezirksverordnete und Staatsrechtler Dr. Timur Husein, auch angeregt, das öffentliche Gedenken auch bezüglich weiterer Gerichtsentscheidungen zu pflegen. In der Legal-Tribune-Online wurden bereits die Elfes-Urteil-Straße oder ein Brokdorf-Beschluss-Boulevard ins Spiel gebracht. Für Nichtjuristen ist das wohl eine eher abwegige Vorstellung.

Luftbild des Viktoriaparks mit Kreuzbergdenkmal

Tatsächlich haben die Kreuzberg-Entscheidungen aber zu Recht Rechtsgeschichte gemacht. Hintergrund ist das polizeiliche Verbot in der Methfesselstraße in Berlin-Kreuzberg große Mietshäuser zu errichten. Das Verbot hatte den Hintergrund, dass auf dem Kreuzberg im heutigen Viktoriapark ein Denkmal von Schinkel an die Befreiungskriege erinnert. Dieses Denkmal wäre durch die Bebauung verdeckt worden. Das Verbot sollte also lediglich ästhetischen Gründen dienen.

Das damalige Preussischen Oberverwaltungsgericht entschied, dass es nicht Aufgabe der Polizei sei, ein solches Verbot zu erlassen, denn die Aufgabe der Polizei sei die Gefahrenabwehr. Zudem sei auch die Polizei an Gesetz und Recht gebunden. Insofern wird die Entscheidung auch heute noch in Polizeirechtsvorlesungen als ein Ursprung von Rechtsstaatlichkeit referiert.

Das Kreuzbergdenkmal ist übrigens heute noch sichtbar. Das liegt daran, dass es später unter erheblichem technischen Aufwand auf eine Art gemauertes Podest gesetzt wurde. Manchmal hat eben doch nicht das Recht, sondern die Technik das letzte Wort (Olaf Dilling).

2022-08-25T00:05:17+02:0025. August 2022|Allgemein, Verwaltungsrecht|