Landge­richt Düsseldorf wertet Kündigung durch gas.de kritisch

Der Gasan­bieter gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH hatte im Dezember des letzten Jahres zahllosen seiner Kunden fristlos den Gaslie­fer­vertrag gekündigt und die Belie­ferung beim Netzbe­treiber abgemeldet. Die Folge: Die betrof­fenen Kunden fielen in die regel­mäßig teurere Ersatz­ver­sorgung und mussten sich kurzfristig einen neuen Gasan­bieter sorgen. Ein Verhalten, dass auch die Verbrau­cher­schutz­zen­tralen kritisch sehen und Kunden zur Geltend­ma­chung von Schaden­ersatz raten.

Eine auf einer solchen Kündigung beruhende Schaden­er­satz­klage gegen gas.de, gerichtet auf Ersatz der dem Kunden entstan­denen Mehrkosten der Ersatz­be­lie­ferung, ist derzeit beim Landge­richt Düsseldorf anhängig.

Das Landge­richt hat in diesem Verfahren am 01. August 2022 den schrift­lichen Hinweis erteilt, dass es die Klage nach derzei­tiger Rechts­auf­fassung für zulässig und begründet hält. „Die Klage dürfte nach derzei­tigem Sach- und Streit­stand auch in der Sache grund­sätzlich Aussicht auf Erfolg haben.“ heißt es in dem Verfah­rens­hinweis. Soweit gas.de die Kündigung gegenüber dem Gericht mit gestie­genen Kosten der Gasbe­schaffung recht­fer­tigen wollte sieht das Gericht „die Entwicklung des Gaspreises bereits grund­sätzlich zum origi­nären und allei­nigen Risiko­be­reich der Beklagten“ zugehörig. Dieses Risiko kann ein Versorger demnach also nicht auf die Kunden abwälzen um dann bei gestie­genen Bezugs­kosten den Vertrag zu beenden.

Mit einem Urteil des Landge­richts Düsseldorf ist Ende des Jahres zu rechnen.

(Christian Dümke)