Countdown für die Gasumlage läuft
In 4 Tagen, am 15. August 2022 soll der Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe die Höhe der ab dem 01. Oktober 2022 geltenden Gasumlage bekannt geben. So sieht es die neue Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) vor. Über die Höhe dieser neuen Umlage wird derzeit viel spekuliert. Sie wird im Bereich von 1,5 ct – 5 ct/kWh vermutet. Eine gesetzlich gedeckelte Obergrenze existiert nicht.
Dürfen Energieversorger die Gasumlage ihren Kunden automatisch weiterberechnen?
Das hängt vom Inhalt des jeweiligen Versorgungsvertrages zwischen Energieversorger und Kunden ab. Die Pflicht zur Zahlung der Gasumlage trifft zunächst die Energieversorger. Ob diese die Kosten an die Letztverbraucher weitergeben können hängt davon ab, ob die bestehenden Verträge das zulassen. Eine automatische Weitergabe ist bisher gesetzlich nicht vorgesehen.
Müssen Energieversorger die Gasumlage von ihren Kunden erheben?
Nein eine gesetzliche Pflicht existiert nicht. Aber wenn die Energieversorger nicht auf diesen Mehrkosten sitzenbleiben wollen, müssen sie diese an ihre Kunden weiterberechnen.
Welche Zeit haben Gaslieferanten zu reagieren?
Das Zeitfenster ist denkbar knapp. Geht man von einer Frist von 6 Wochen gem. § 5 Abs. 2 GasGVV zur Ankündigung einer Anpassung des Gaslieferpreises zum 01. Oktober aus, müsste die Preismitteilung an die Kunden am 19. August 2022 erfolgen. Nur 5 Tage nach erstmaliger Bekanntgabe der Höhe der Umlage.
Wie lange gilt die Umlage?
Derzeit ist ein Geltungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 vorgesehen.
Kann die Gasumlage in Zukunft noch steigen?
Das ist möglich. Die Höhe ist jedenfalls nicht für den gesamten Geltungszeitraum fix, sondern kann gem. § 4 GasPrAnpV alle 3 Monate vom Marktgebietsverantwortlichen angepasst werden.