Ein letztes Jahr abgeschlos­senes Forschungs­projekt zu Klima­wandel und Grünland­nutzung (SWAMPS) zeigt, dass sich Moorschutz mit einträg­licher Landwirt­schaft nicht ausschließen muss. Das inzwi­schen bekannte Problem ist, dass landwirt­schaft­liche Nutzung von Moorböden oft zu Treib­haus­gas­emis­sionen führt. Denn der im Torfboden enthaltene fossile Kohlen­stoff zersetzt sich, sobald der Wasser­stand durch Entwäs­serung sinkt. Dadurch wird Kohlen­dioxid frei.

In dem Projekt wurde zur Entwicklung von Problem­lö­sungen unter­sucht, ob es möglich ist, das Grünland auch bei höheren Wasser­ständen zu nutzen, um die Ausgasung von CO2 zu verringern oder gar zu verhindern. Aus dem Ergeb­nis­be­richt des Projekts geht hervor, dass diese Verrin­gerung gar nicht so klar bestätigt werden konnte, vielleicht auch weil die Unter­su­chung in den letzten Jahren mit besonders trockenen Sommern durch­ge­führt wurde. Überra­schend war jedoch ein weiteres Ergebnis: Die Hebung des Wasser­standes führte nicht, wie vermutet zu Produk­ti­vi­täts­ver­lusten, sondern im Gegenteil zu einer besseren Ernte. Dadurch war zumindest die Klima­bilanz pro produ­zierter Einheit deutlich besser.

Das Forschungs­er­gebnis stellt einmal mehr die herkömm­liche Art des Wasser­ma­nage­ments der Wasser- und Boden­ver­bände, bzw. Unter­hal­tungs­ver­bände in Frage: Denn deren Schwer­punkt liegt weiterhin bei der Entwäs­serung von landwirt­schaft­lichen Böden. Das wird auch vom Wasser­haus­halts­recht begünstigt. Denn wasser­bau­liche Maßnahmen zur Wieder­vernässung sind nach § 8 Abs. 1 Wasser­haus­halts­gesetz (WHG) geneh­mi­gungs­pflichtig oder können sogar ein Planfest­stel­lungs­ver­fahren nach sich ziehen. Anders die
Gewäs­ser­un­ter­haltung, für die nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 WHG keine Geneh­migung erfor­derlich ist. Zwar sollen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 WHG Beein­träch­ti­gungen von Feucht­ge­bieten und Landöko­sys­temen durch die Wasser­wirt­schaft vermieden, bzw. ausge­glichen werden, jedoch ist eine ökolo­gische Verbes­serung, anders als bei den Gewässern selbst, nicht gefordert.

Insofern bleibt noch einiges an recht­lichem Reform­bedarf, um tatsächlich Moor- und Klima­schutz in landwirt­schaftlich genutzten Flächen umzusetzen. Dabei wäre dies – wie die oben genannten Projekt­er­geb­nisse zeigen – auch für die Landwirt­schaft mitunter von Vorteil (Olaf Dilling).