Goodbye, EEG-Umlage!
Nun ist es wohl beschlossene Sache. Die EEG-Umlage, die Energieversorger für die an Letztverbraucher gelieferten Strommengen abführen, ist noch in diesem Sommer Vergangenheit: Sie soll zum 1. Juli 2022 entfallen. Künftig wird die Förderung der Erneuerbaren Energien nicht mehr über die EEG-Umlage finanziert, sondern aus der Staatskasse, insbesondere aus den Erträgen des Verkaufs der Emissionszertifikate für Brenn- und Treibstoffe nach dem BEHG.
Doch haben sich damit auch die Begrenzungsanträge der stromkostenintensiven Unternehmen zum 30. Juni 2022 für das Folgejahr erledigt? Schließlich gibt es dann ja gar keine EEG-Umlage mehr, die begrenzt werden könnte. Doch zum einen gibt es mindestens einen Unsicherheitsfaktor bei dem Plan der Bundesregierung: Leistungen aus der Staatskasse – wie nun die Förderung Erneuerbarer Energien – sind Beihilfen. Und Beihilfen unterliegen der Notifzierungspflicht durch die Europäische Kommission.
Zwar ist zu hoffen, dass der Schritt soweit vorabgestimmt ist, dass keine unliebsamen Überraschungen drohen, aber wer sich an das KWKG 2016 erinnert, weiß, dass das keine ganz sichere Bank ist. Zum anderen gibt es ja noch mehr Beihilfen, die begrenzt werden können, nämlich die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Es ist also – so auch das BAFA – sinnvoll, auch 2022 einen Begrenzungsantrag zu stellen und bis dahin sorgfältig zu verfolgen, wie es mit diesen Umlagen und den Erleichterungen für stromkostenintensive Unternehmen weitergeht (Miriam Vollmer)