Der Staatssekretär im BMWK (formerly known as BMWi) Oliver Krischer hat der dpa ein Interview gegeben und erklärt, was die Bundesregierung unternehmen möchte, damit sich die Massenkündigungen von Verbrauchern durch Energiediscounter in den letzten Monate nicht wiederholen. Offenbar erarbeitet das Ministerium einen Gesetzesentwurf, der auf eine Verlängerung der Mindestkündigungsfristen hinausläuft. Verbraucher sollen so mehr Zeit haben, sich einen neuen Versorger zu suchen. Flankierend sollen Grundversorger nur noch einen Grundversorgungstarif anbieten und nicht – wie zuletzt viele Unternehmen – entlang von Stichtagsregelungen differenzieren. Außerdem soll die Bundesnetzagentur ertüchtigt werden, mehr gegen unseriöse Discounter zu unternehmen.
Doch ist der Plan mit der verlängerten Kündigungsfrist wirklich die Rettung für Kunden, denen in Hochpreiszeiten trotz laufendem Vertrag die Kündigung ins Haus flattert? In den ersten beiden Jahren der Vertragslaufzeit, in der vielfach weder Versorger noch Kunde kündigen können, verbessert eine solche Änderung die Rechtsstellung des Kunden nicht. Er hat ja schon eine lange Laufzeit und könnte diese zur ausführlichen Marktrecherche nutzen. Das Problem der von Stromio etc. gekündigten Kunden war insofern nicht eine zu kurze Kündigungsfrist, sondern der Umstand, dass der Versorger sich an die vertraglichen Laufzeiten und Garantien einfach nicht gehalten hat. Daran würde eine solche, die vertragliche Regelung bekräftigende gesetzliche Regelung nichts ändern.
Nach Ablauf der meistens zweijährigen Mindestvertragslaufzeit darf der Versorger seit der letzten Änderung des § 309 Nr. 9 b und c BGB den Kunden nur noch mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit verpflichten. Möglicherweise meint Krischer, dass diese Frist für Kündigungen durch den Versorger (aber nicht durch den Kunden) verlängert werden sollte. Doch wie viele Kundenverhältnisse betrifft das? Der Discounterkunde ist selten treu; er hat die Aufrufe von Behördenchefs und Politik beherzigt, Geld zu sparen und auf das – vermeintlich – beste Angebot zu setzen. Es wird also möglicherweise gar nicht so viele Kunden geben, die von Discountern versorgt werden und deren Kündigungsfristen für Kündigungen durch den Versorger nun verlängert werden könnten. Und auch für diese Kunde ist ausgesprochen fraglich, was eine solche Verlängerung nützt, wenn der Versorger sich nicht vertragtreu verhält.
Es spricht also viel dafür, dass dieser Vorschlag am Ende gar nicht viel bringt. Möglicherweise handelt es sich eher um schieren Aktionismus. Doch möglicherweise liegt in der strengeren Regulierung der Discounter der Weg zu stabileren Verhältnissen. Hier bleibt abzuwarten, was das Ministerium sich einfallen lässt (Miriam Vollmer)
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