Der Staats­se­kretär im BMWK (formerly known as BMWi) Oliver Krischer hat der dpa ein Interview gegeben und erklärt, was die Bundes­re­gierung unter­nehmen möchte, damit sich die Massen­kün­di­gungen von Verbrau­chern durch Energie­dis­counter in den letzten Monate nicht wieder­holen. Offenbar erarbeitet das Minis­terium einen Geset­zes­entwurf, der auf eine Verlän­gerung der Mindest­kün­di­gungs­fristen hinaus­läuft. Verbraucher sollen so mehr Zeit haben, sich einen neuen Versorger zu suchen. Flankierend sollen Grund­ver­sorger nur noch einen Grund­ver­sor­gungs­tarif anbieten und nicht – wie zuletzt viele Unter­nehmen – entlang von Stich­tags­re­ge­lungen diffe­ren­zieren. Außerdem soll die Bundes­netz­agentur ertüchtigt werden, mehr gegen unseriöse Discounter zu unternehmen.

Doch ist der Plan mit der verlän­gerten Kündi­gungs­frist wirklich die Rettung für Kunden, denen in Hochpreis­zeiten trotz laufendem Vertrag die Kündigung ins Haus flattert? In den ersten beiden Jahren der Vertrags­laufzeit, in der vielfach weder Versorger noch Kunde kündigen können, verbessert eine solche Änderung die Rechts­stellung des Kunden nicht. Er hat ja schon eine lange Laufzeit und könnte diese zur ausführ­lichen Markt­re­cherche nutzen. Das Problem der von Stromio etc. gekün­digten Kunden war insofern nicht eine zu kurze Kündi­gungs­frist, sondern der Umstand, dass der Versorger sich an die vertrag­lichen Laufzeiten und Garantien einfach nicht gehalten hat. Daran würde eine solche, die vertrag­liche Regelung bekräf­ti­gende gesetz­liche Regelung nichts ändern.

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Nach Ablauf der meistens zweijäh­rigen Mindest­ver­trags­laufzeit darf der Versorger seit der letzten Änderung des § 309 Nr. 9 b und c BGB den Kunden nur noch mit kurzfris­tiger Kündi­gungs­mög­lichkeit verpflichten. Mögli­cher­weise meint Krischer, dass diese Frist für Kündi­gungen durch den Versorger (aber nicht durch den Kunden) verlängert werden sollte. Doch wie viele Kunden­ver­hält­nisse betrifft das? Der Discoun­ter­kunde ist selten treu; er hat die Aufrufe von Behör­den­chefs und Politik beherzigt, Geld zu sparen und auf das – vermeintlich – beste Angebot zu setzen. Es wird also mögli­cher­weise gar nicht so viele Kunden geben, die von Discountern versorgt werden und deren Kündi­gungs­fristen für Kündi­gungen durch den Versorger nun verlängert werden könnten. Und auch für diese Kunde ist ausge­sprochen fraglich, was eine solche Verlän­gerung nützt, wenn der Versorger sich nicht vertragtreu verhält.

Es spricht also viel dafür, dass dieser Vorschlag am Ende gar nicht viel bringt. Mögli­cher­weise handelt es sich eher um schieren Aktio­nismus. Doch mögli­cher­weise liegt in der stren­geren Regulierung der Discounter der Weg zu stabi­leren Verhält­nissen. Hier bleibt abzuwarten, was das Minis­terium sich einfallen lässt (Miriam Vollmer)