Japan – 10 Jahre nach Fukushima

10 Jahre ist es her, dass vor Japan der Meeresboden bebte und ein Tsunami eine Dreifachkernschmelze im Atomkraftwerk in Fukushima auslöste. Wegen der freigesetzten radioaktiven Strahlung mussten damals über 100.000 Menschen evakuiert werden. Ebenso wie der Super-GAU 1986 in Tschernobyl steht auch der in Fukushima auf der höchsten Stufe der internationalen Skala für nukleare Havarien, obwohl bei der Katastrophe in Fukushima nur etwa 10-20% der Strahlung freigesetzt wurde, als bei jener in Tschernobyl. Deutschland verkündete aufgrund des Super-GAUs nur wenige Tage später den Austritt aus der Kernkraft bis 2022. Und Japan?

Unmittelbar nach dem großen Unglück wurden alle 54 japanischen Reaktoren erst einmal abgeschaltet und einer verschärften Überprüfung unterzogen. Auch die Aufsicht wurde neu strukturiert, nachdem die vorherige Regulierungsbehörde zu stark unter dem Einfluss der Energieversorger stand. Ein Teil der Reaktoren blieb nach der Überprüfung abgeschaltet, 9 Reaktoren sind jedoch derzeit wieder in Betrieb.

Gleichwohl fristet die japanische Atomkraft seither nur noch ein Schattendasein. Vor der  Katastrophe lieferte die Atomkraft etwa 30 % des japanischen Strombedarfs. In den beiden darauffolgenden Jahren lag der Anteil dann jeweils bei unter 3%, 2014 sogar bei null. Wie der fehlende Atomstrom kompensiert werden konnte, ist umstritten. Einige sagen, dass er durch eine sparsame Energiepolitik und den Ausbau erneuerbarer Energien ausgeglichen werden konnte, andere sind der Meinung, dass die Kompensation durch fossile Brennstoffe erreicht wurde. Und obwohl Japan quasi eine Steilvorlage für den Atomausstieg hatte, steigt der Anteil des Atomstroms im japanischen Energiemix seitdem wieder an und soll bis 2030 mindestens 20% erreichen. Im Jahr 2019 lag der Anteil gleichwohl nur bei 7,5 %.

Doch warum will Japan trotz der von Kernkraftwerken ausgehenden, bekannten Gefahren, trotz seiner für Atomkraft geografisch ungünstigen Lage und trotz des immer größer werdenden Widerstandes in der Gesellschaft zurück zur Kernkraft? Die simpelste Antwort wäre vermutlich: es liegt an der starken Atomlobby des Landes. Das würde zumindest auch die Antwort der Regierung erklären, die die Rückkehr zur Atomkraft mit der Rohstoffarmut ihres Landes und der damit verbundenen Abhängigkeit von Energieimporten begründete. Denn schaut man genauer hin, fällt einem auf, dass fossile Rohstoffe zwar tatsächlich eher Mangelware sind, Japan jedoch beste Voraussetzungen für die Nutzung alternativer Energien aus Sonne, Wind, Wellen und Geothermie hat.
Vor dem Atomdesaster von Fukushima war für Erneuerbare Energien im Strommix nur Platz für 4%, mittlerweile erzeugen sie immerhin knapp 20% des japanischen Stroms, 2050 soll der Anteil bei 50% liegen. Denn bis 2050 will auch Japan klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, will das Land jedoch nicht ausschließlich auf Erneuerbare Energien setzen, sondern auch auf „umweltfreundliche Atomkraft“, kohlenstoffarmen bzw. grünen Wasserstoff sowie Kohlekraft.

Der Anteil der Kohlekraft im Strommix liegt momentan bei etwa 30%. Auch 2030 soll der Anteil des Kohlestroms noch bei 26% liegen. Doch auch die Japaner wissen, dass beim Verfeuern von Braunkohle eine erhebliche Menge CO2 freigesetzt wird, sodass sie zum einen neuartige Kohlekraftwerke mit einem geringeren CO2-Ausstoß bauen zum anderen das trotzdem ausgestoßene CO2 mittels CCS-Technologie abscheiden und im Boden speichern wollen (sog. Carbon Capture and Storage). Ob dieser so vielversprechend ist, bleibt zu bezweifeln – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die CCS-Technologie ökonomisch nicht sinnvoll ist.

Blickt man auf die Förderung von Atom-, und Kohlekraft und den mangelnden Ausbau Erneuerbarer Energien, wird sichtbar, wie widersprüchlich Japans „Energiewende“ doch eigentlich ist (falls man überhaupt von Energiewende sprechen möchte). Und das, obwohl Japan die Langzeitfolgen einer Atomkatastrophe hautnah miterlebt: Etwa 40.000 Menschen leben noch immer fern ihrer Heimat. Einige wollen nicht zurückkehren, andere können aufgrund der Sperrzone nach wie vor nicht in ihr Haus zurück. Denn auch 10 Jahre später beträgt die Sperrzone um das Kraftwerk herum noch immer 30% der ursprünglichen Fläche und damit etwa 38% der Fläche Berlins.

Täglich sind noch immer knapp 5.000 Menschen im Einsatz, um geschmolzenen Brennstoff und hochradioaktive Trümmer zu bergen. 2022 sollen Millionen Liter kühl- und Regenwasser, die aus den Reaktorgebäuden abgepumpt wurden und momentan noch Tanks auf dem Gelände lagern, in den Pazifik abgelassen werden. Bis auf Spuren von Tritium ist das Wasser von radioaktiven Substanzen gereinigt. Vor dem Ablassen würde das Wasser abermals gereinigt und anschließend so verdünnt ins Meer eingeleitet, dass es internationalen Standards genüge. Einen großen – und auch verständlichen – Aufschrei gibt es trotzdem. Allerdings drängt die Zeit, da die Lagerkapazitäten auf dem Kraftwerksgelände Mitte des nächsten Jahres gefüllt sein werden. Bis das Kraftwerk dann irgendwann vollständig stillgelegt werden kann, dauert es wohl noch mindestens 40 Jahre.

(Josefine Moritz)

2021-05-26T17:35:41+02:0026. Mai 2021|Energiewende weltweit, Umwelt|

Renaturierung und Wasserrecht

Die Redewendung vom “Wasser abgraben” zeugt davon, dass Eingriffe in Ökosysteme, auch wenn sie auf privatem Grund vorgenommen werden, häufig auch in Rechte Dritter eingegreifen. Grade in der Wasserwirtschaft können lokale Änderungen weitreichende Auswirkungen haben. Das ist bei Staudämmen zur Regulierung großer Flüsse wie dem Nil oder dem Yangtze offensichtlich. Aber heute kommt unser Beispiel von der Müggelspree.

An der Müggelspree wurden Mitte der 2000er Jahre einige Altwässer wieder reaktiviert. Das hatte unterschiedliche Gründe. Unter anderem war durch Aufgabe einiger Braunkohletagebaue seit 1989 weniger sogenanntes Sumpfungswasser in die Spree eingeleitet worden, so dass der Wasserstand besonders bei Niedrigwasser gesunken war. Zum anderen hatte die Flussbegradigung dazu geführt, dass sich der Fluss tiefer eingegraben hat. Auch der Grundwasserspiegel war daher abgesunken. Das wirkt sich sowohl auf natürliche Ökosysteme als auch auf die Verfügbarkeit von Wasser für die Landwirtschaft aus.

Die Öffnung der Altwässer sollte dem entgegen wirken. Denn der Fluss läuft nun  auch wieder im alten Bett, was zu einer Verlangsamung des Abflusses führt. Dafür wurden hinter den Durchstichstellen in den begradigten Flussabschnitten sogenannte Solschwellen, also Hindernisse im Flussbett eingebaut. Dadurch wird der Wasserstand geringfügig erhöht und das Wasser bei niedrigen Wasserständen in die Altwässer umgeleitet. Bei mittleren Wasserständen kann das Wasser jedoch zusätzlich auch durch die begradigten Flussabschnitte fließen.

Eigentlich dürfte daraus für den Naturschutz, für das Grundwasser aber auch für die benachbarten Landwirte eine erhebliche Verbesserung resultieren. Denn niedrige Wasserstände werden bei Trockenheit durch die Solschwellen und die verlangsamte Fließgeschwindigkeit durch die Mäander erhöht. Dies ist gerade angesichts der klimatischen Veränderungen mit Trockenperioden sinnvoll. Denn durch die Maßnahme erhöht sich auch der Grundwasserspiegel. Dagegen wird der Abfluss bei hohen Wasserständen nicht behindert. Im Gegenteil kann das Wasser nunmehr sowohl durch die Altwasser als auch durch die begradigten Abschnitte fließen.

Dennoch kam es nach der Renaturierung zu Beschwerden und sogar zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Ein Landwirt mit angrenzenden Weideflächen und Feldern war der Auffassung, dass die Renaturierung Hochwasser auf seinen Grundstücken verursacht habe. Zudem habe die Behörden bei der Umgestaltung versäumt, gemäß § 68 WHG ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage ab.

Denn zum einen waren die Flächen ohnehin als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, so dass es schon zuvor regelmäßig zu Überflutungen gekommen war. So waren die vom Kläger beanstandeten Ereignisse auf den Eisgang im März zurückzuführen. Die Behörden hätten zwar auf rechtswidrige Weise ein Planfeststellungsverfahren unterlassen. Dies wäre bei der Umwandlung eines Stillgewässers in ein Fließgewässer durch den Anschluss der Altarme der Müggelspree an den „Hauptfluss“ erforderlich gewesen, durch den sie ein substantiell wesentlich anderes Gepräge erhalten hätten. Allerdings sei dadurch nicht nachweisbar in Rechte des Klägers eingegriffen worden (Olaf Dilling).

2021-05-26T09:21:50+02:0026. Mai 2021|Naturschutz, Umwelt, Verwaltungsrecht|