Studie zu Gefahren durch Infra­schall aus Windkraft­an­lagen fehlerhaft – Viel Lärm um nichts

Winkraft­an­lagen erfreuen sich in Deutschland nicht immer allsei­tiger Beliebtheit. Insbe­sondere Anwohner fürchten oft Beein­träch­ti­gungen durch sogenanntem „Infra­schal“.
Als Infra­schall gelten Schall­wellen, deren Frequenz unterhalb der mensch­lichen des mensch­lichen Hörver­mögens, bei ungefähr 16 Hz liegt.

Vor 15 Jahren, im Jahr 2005 erschien eine Studie der Bundes­an­stalt für Geowis­sen­schaften und Rohstoffe (BGR), in der die Angst vor schäd­lichem Infra­schall scheinbar offiziell wissen­schaftlich bestätigt wurde. Die Studie trug den unheil­vollen Namen „Der unhörbare Lärm von Windkraft­an­lagen“ und wurde seither von Windkraft­gegnern gerne als Beleg für eine angeb­liche Schäd­lichkeit der Windkraft angeführt.

Davon ist inzwi­schen jedoch nicht mehr viel übrig, denn wie vor kurzem bekannt wurde sind die Werte der Studie ungefähr um den Faktor 1000 fehlerhaft überhöht.

Zweifel an der Richtigkeit der Studie hatte es schon länger gegeben. In der Praxis ist sie aber jahrelang häufig zur Begründung von Einwänden gegen Windkraft­pro­jekte und bei der Bemessung einzu­hal­tender Abstands­flächen abgeführt worden. Eine Unter­su­chung der Kritik­punkte an der Studie ist längere Zeit von behörd­licher Seite abgelehnt worden. Tatsächlich ist jedoch der Infra­schall-Pegel in einem fahrenden Auto um den Faktor 1000 höher als im Nahbe­reich einer Windenergieanlage.

Bemer­kenswert ist, dass Aufgabe der BGR eigentlich nicht die Windkraft sondern die Überwa­chung des Kernwaf­fen­test­stopp-Vertrages ist, sie zu diesem Zweck eine seismische Messanlage im Bayeri­schen Wald betreibt und lediglich sicher­er­stellen wollte, dass die Messergeb­nisse nicht von anderen Infra­schall­quellen verfälscht werden. Ob Infra­schall­wellen von Windkraft­an­lagen überhaupt gesund­heit­liche Auswir­kungen haben, hat die BGR nie untersucht.

(Christian Dümke)

2021-05-06T18:33:17+02:006. Mai 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|

Klima­an­passung beim Küstenschutz

Während immer eifriger, aber zugleich weitgehend folgenlos, darüber gestritten wird, wie der Klima­wandel zu stoppen sei, haben die notwen­digen Anpas­sungen an den Klima­wandel längst begonnen. Schließlich ist es ja nicht so, dass kein Klima­schutz kostenlos zu haben wäre. Im Gegenteil, vermutlich werden die Maßnahmen zur Anpassung an die Erwärmung des Klimas und das Ansteigen des Meeres­spiegels und die zu erwar­tenden Einbußen am Ende insgesamt sehr viel teurer, als recht­zeitige Maßnahmen zur Senkung der Treib­haus­gas­emis­sionen gewesen wären. Aber es ist wie so oft im Leben, das Hemd ist halt immer näher als die Hose.

Aber mal zu einem Beispiel der Anpas­sungen: An unseren Küsten ist mit einer Erhöhung des Meeres­spiegels und mit der Zunahme von Extrem­wet­ter­lagen zu rechen. Das wirkt sich ziemlich direkt auf den Küsten­schutz und die Deichsi­cherheit aus. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grund­ge­setzes (GG) unter­liegt der Küsten­schutz der konkur­rie­renden Gesetz­gebung. Da der Bund bislang die Möglichkeit zur Gesetz­gebung nicht wahrge­nommen hat, sind die Länder zuständig. Schleswig-Holstein und Nieder­sachsen mit Bremen haben jeweils einen Generalplan Küsten­schutz ausge­ar­beitet, der für die nächsten Jahre die Höhe und Beschaf­fenheit der Deiche festlegt. 

Für Nieder­sachsen und Bremen wurden bei den letzten Festle­gungen für die Haupt­deiche 2007 noch relativ konser­vative Schät­zungen hinsichtlich des Anstiegs des Meeres­spiegels von ca. 25 cm bis Ende des Jahrhun­derts angenommen. In Bremen führte dies dazu, dass ein Großteil der Deiche im Mittel um 1,0 m erhöht werden müssen. Nach aktuellen Schät­zungen könnte der Meeres­spiegel bis zum Jahr 2100 sogar um mehr als einen Meter ansteigen.

Dabei ist es jedoch mit der bloßen Deich­er­höhung nicht getan. Vielmehr muss für die Gewinnung von Bauma­terial, der Kleie, Vorsorge getroffen werden, z.B. durch Poder mit Flach­wasser, in denen Schweb­stoffe sedimen­tieren können. Auch das Deich­vorland spielt eine wichtige Rolle beim Küsten­schutz. Es ist jedoch zu befürchten, dass sowohl das Wattenmeer als auch die Salzwiesen vor dem Deich dem Anstieg des Meeres­spiegels zum Opfer fallen, so dass die Kraft von Sturm­fluten weitge­hende ungebremst auf den Deich einwirkt. Neue Konzepte des Küsten­schutzes sehen daher weichere Maßnahmen vor, z.B. eine Rückver­la­gerung der Vertei­di­gungs­linie, Nutzung unbebauter Polder als Reten­ti­ons­flächen oder Sandspü­lungen. Aller­dings würde dies voraus­setzen, etwas von der Fläche zurück­zu­geben, die von den Vorvätern dem Meer mühsam abgerungen wurden. Das setzt Umdenk­pro­zesse voraus, die ihre Zeit brauchen. Das Problem ist nur, dass die Zeit drängt (Olaf Dilling).

2021-05-06T01:17:15+02:006. Mai 2021|Naturschutz, Umwelt|