Studie zu Gefahren durch Infraschall aus Windkraftanlagen fehlerhaft – Viel Lärm um nichts

Winkraftanlagen erfreuen sich in Deutschland nicht immer allseitiger Beliebtheit. Insbesondere Anwohner fürchten oft Beeinträchtigungen durch sogenanntem „Infraschal“.
Als Infraschall gelten Schallwellen, deren Frequenz unterhalb der menschlichen des menschlichen Hörvermögens, bei ungefähr 16 Hz liegt.

Vor 15 Jahren, im Jahr 2005 erschien eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), in der die Angst vor schädlichem Infraschall scheinbar offiziell wissenschaftlich bestätigt wurde. Die Studie trug den unheilvollen Namen „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“ und wurde seither von Windkraftgegnern gerne als Beleg für eine angebliche Schädlichkeit der Windkraft angeführt.

Davon ist inzwischen jedoch nicht mehr viel übrig, denn wie vor kurzem bekannt wurde sind die Werte der Studie ungefähr um den Faktor 1000 fehlerhaft überhöht.

Zweifel an der Richtigkeit der Studie hatte es schon länger gegeben. In der Praxis ist sie aber jahrelang häufig zur Begründung von Einwänden gegen Windkraftprojekte und bei der Bemessung einzuhaltender Abstandsflächen abgeführt worden. Eine Untersuchung der Kritikpunkte an der Studie ist längere Zeit von behördlicher Seite abgelehnt worden. Tatsächlich ist jedoch der Infraschall-Pegel in einem fahrenden Auto um den Faktor 1000 höher als im Nahbereich einer Windenergieanlage.

Bemerkenswert ist, dass Aufgabe der BGR eigentlich nicht die Windkraft sondern die Überwachung des Kernwaffenteststopp-Vertrages ist, sie zu diesem Zweck eine seismische Messanlage im Bayerischen Wald betreibt und lediglich sichererstellen wollte, dass die Messergebnisse nicht von anderen Infraschallquellen verfälscht werden. Ob Infraschallwellen von Windkraftanlagen überhaupt gesundheitliche Auswirkungen haben, hat die BGR nie untersucht.

(Christian Dümke)

2021-05-06T18:33:17+02:006. Mai 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|

Klimaanpassung beim Küstenschutz

Während immer eifriger, aber zugleich weitgehend folgenlos, darüber gestritten wird, wie der Klimawandel zu stoppen sei, haben die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel längst begonnen. Schließlich ist es ja nicht so, dass kein Klimaschutz kostenlos zu haben wäre. Im Gegenteil, vermutlich werden die Maßnahmen zur Anpassung an die Erwärmung des Klimas und das Ansteigen des Meeresspiegels und die zu erwartenden Einbußen am Ende insgesamt sehr viel teurer, als rechtzeitige Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen gewesen wären. Aber es ist wie so oft im Leben, das Hemd ist halt immer näher als die Hose.

Aber mal zu einem Beispiel der Anpassungen: An unseren Küsten ist mit einer Erhöhung des Meeresspiegels und mit der Zunahme von Extremwetterlagen zu rechen. Das wirkt sich ziemlich direkt auf den Küstenschutz und die Deichsicherheit aus. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes (GG) unterliegt der Küstenschutz der konkurrierenden Gesetzgebung. Da der Bund bislang die Möglichkeit zur Gesetzgebung nicht wahrgenommen hat, sind die Länder zuständig. Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit Bremen haben jeweils einen Generalplan Küstenschutz ausgearbeitet, der für die nächsten Jahre die Höhe und Beschaffenheit der Deiche festlegt.

Für Niedersachsen und Bremen wurden bei den letzten Festlegungen für die Hauptdeiche 2007 noch relativ konservative Schätzungen hinsichtlich des Anstiegs des Meeresspiegels von ca. 25 cm bis Ende des Jahrhunderts angenommen. In Bremen führte dies dazu, dass ein Großteil der Deiche im Mittel um 1,0 m erhöht werden müssen. Nach aktuellen Schätzungen könnte der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 sogar um mehr als einen Meter ansteigen.

Dabei ist es jedoch mit der bloßen Deicherhöhung nicht getan. Vielmehr muss für die Gewinnung von Baumaterial, der Kleie, Vorsorge getroffen werden, z.B. durch Poder mit Flachwasser, in denen Schwebstoffe sedimentieren können. Auch das Deichvorland spielt eine wichtige Rolle beim Küstenschutz. Es ist jedoch zu befürchten, dass sowohl das Wattenmeer als auch die Salzwiesen vor dem Deich dem Anstieg des Meeresspiegels zum Opfer fallen, so dass die Kraft von Sturmfluten weitgehende ungebremst auf den Deich einwirkt. Neue Konzepte des Küstenschutzes sehen daher weichere Maßnahmen vor, z.B. eine Rückverlagerung der Verteidigungslinie, Nutzung unbebauter Polder als Retentionsflächen oder Sandspülungen. Allerdings würde dies voraussetzen, etwas von der Fläche zurückzugeben, die von den Vorvätern dem Meer mühsam abgerungen wurden. Das setzt Umdenkprozesse voraus, die ihre Zeit brauchen. Das Problem ist nur, dass die Zeit drängt (Olaf Dilling).

2021-05-06T01:17:15+02:006. Mai 2021|Naturschutz, Umwelt|