Entwurf des neuen Klimaschutzgesetz (KSG)
Das ging schnell: Nur eine Woche nach der Entscheidung des BVerfG, nach der das Klimaschutzgesetz (KSG) aktuell unzureichend ist und novelliert werden muss, hat das federführende Bundesumweltministerium einen neuen Entwurf vorgelegt:
# Tatsächlich sollen die Klimaziele verschärft werden. Statt 55% bis 2030 soll die Bundesrepublik 65% schaffen. 2040 sollen 88% geschafft sein, 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Bisher gab es für die Jahre nach 2030 keine zahlenmäßig bestimmten Ziele. Das war ein wesentlicher Kritikpunkt des BVerfG.
# Ein neuer § 3a KSG soll den Beitrag natürlicher Ökosysteme abbilden.
# Der aktuelle § 3, künftig § 4 KSG wird um einen Auftrag zur Umsetzung von EU-Zielen mit Fristbestimmung angereichert.
# Der Expertenrat, den das KSG vorsieht, wird künftig aufgewertet: Er soll alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen und konkrete Empfehlungen aussprechen.
# Ganz konkret wird es in den Anhängen. Hier ist die Aufteilung auf die unterschiedlichen Sektoren vorgesehen und damit nun auch geregelt, welche Branche welchen Anteil an den bis 2030 vorgesehenen Zusatzeinsparungen erbringen soll. Die Energiewirtschaft soll den Löwenanteil erbringen: Ihre Emissionen sollen 2030 um 38 % niedriger sein als bisher vorgesehen. Die Industrie soll 15 % mehr einsparen, der Verkehr nur 11 %, die Landwirtschaft 7 % und Gebäude 6%.
# Für die Jahre nach 2030 enthält das KSG nun auch konkrete Zahlen: Bis auf die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft sollen sich die Mengen zwischen 2030 und 2040 nochmal mehr als halbieren.
Kritiker weisen darauf hin, dass ein Teil der für die nächsten Jahre vorgesehen Einsparungen faktisch schon erbracht wurde. So hat die Energiwirtschaft 2020 221 Mio t CO2 emittiert und nicht die im Entwurf vorgesehen 280 Mio t. Die Einsparungen fallen unter Umständen damit nicht so imposant aus, wie es auf den ersten Blick wirkt. Insgesamt setzt der Minderungspfad, den das KSG vorsieht, aber erhebliche Anstrengungen in fast allen Bereichen voraus, so dass spätestens nach der Bundestagswahl für die Betroffenen teilweise einschneidende Novellen nicht auf sich warten lassen werden (Miriam Vollmer)