Das ging schnell: Nur eine Woche nach der Entscheidung des BVerfG, nach der das Klima­schutz­gesetz (KSG) aktuell unzurei­chend ist und novel­liert werden muss, hat das feder­füh­rende Bundes­um­welt­mi­nis­terium einen neuen Entwurf vorgelegt:

# Tatsächlich sollen die Klima­ziele verschärft werden. Statt 55% bis 2030 soll die Bundes­re­publik 65% schaffen. 2040 sollen 88% geschafft sein, 2045 Klima­neu­tra­lität erreicht werden. Bisher gab es für die Jahre nach 2030 keine zahlen­mäßig bestimmten Ziele. Das war ein wesent­licher Kritik­punkt des BVerfG.

# Ein neuer § 3a KSG soll den Beitrag natür­licher Ökosysteme abbilden.

# Der aktuelle § 3, künftig § 4 KSG wird um einen Auftrag zur Umsetzung von EU-Zielen mit Frist­be­stimmung angereichert.

# Der Exper­tenrat, den das KSG vorsieht, wird künftig aufge­wertet: Er soll alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen und konkrete Empfeh­lungen aussprechen.

# Ganz konkret wird es in den Anhängen. Hier ist die Aufteilung auf die unter­schied­lichen Sektoren vorge­sehen und damit nun auch geregelt, welche Branche welchen Anteil an den bis 2030 vorge­se­henen Zusatz­ein­spa­rungen erbringen soll. Die Energie­wirt­schaft soll den Löwen­anteil erbringen: Ihre Emissionen sollen 2030 um 38 % niedriger sein als bisher vorge­sehen. Die Industrie soll 15 % mehr einsparen, der Verkehr nur 11 %, die Landwirt­schaft 7 % und Gebäude 6%. 

# Für die Jahre nach 2030 enthält das KSG nun auch konkrete Zahlen: Bis auf die Landwirt­schaft und die Abfall­wirt­schaft sollen sich die Mengen zwischen 2030 und 2040 nochmal mehr als halbieren.

Klimawandel, Globale Erwärmung, Umwelt, Katastrophe

Kritiker weisen darauf hin, dass ein Teil der für die nächsten Jahre vorge­sehen Einspa­rungen faktisch schon erbracht wurde. So hat die Energi­wirt­schaft 2020 221 Mio t CO2 emittiert und nicht die im Entwurf vorge­sehen 280 Mio t. Die Einspa­rungen fallen unter Umständen damit nicht so imposant aus, wie es auf den ersten Blick wirkt. Insgesamt setzt der Minde­rungspfad, den das KSG vorsieht, aber erheb­liche Anstren­gungen in fast allen Bereichen voraus, so dass spätestens nach der Bundes­tagswahl für die Betrof­fenen teilweise einschnei­dende Novellen nicht auf sich warten lassen werden (Miriam Vollmer)