Die letzten Meter auf dem Weg zur TA Luft

Die an sich grund­solide TA Luft hat sich im Laufe der letzten Jahre in eine Art Fata Morgana des Umwelt­rechts verwandelt: Immer, wenn Anlagen­be­treiber, Behörden und ihre armen Berater sich ganz knapp vor dem neuen Regelwerk wähnen, entschwindet die Novelle des zentralen Regel­werks der techni­schen Standards für den Anlagenbau und ‑betrieb wieder in eine unbestimmte Zukunft. Dabei drängt die Zeit: Die Luftqua­li­täts­richt­linie 2008/50/EG, die NEC-Richt­linie 2016/2284, die CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 soll ebenso wie einige Grenz­werte zu den besten verfüg­baren Techniken (BVT) nach der Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie nun endlich voll umgesetzt werden. Zwar hat der Bund mit der 44. BImSchV und den Neuerungen von 13. und 17. BImSchV schon einen Teil seiner umwelt­recht­lichen Hausauf­gaben gemacht, aber noch ist nicht alles geschafft. Zudem sollen Gerüche in die TA Luft integriert werden. Weiter wird die Kategorie der „Gesamt­zu­satz­be­lastung“ neu einge­führt, um vor allem bei Änderung von Anlagen eine auch sprach­liche Unter­scheidung treffen zu können, ob es auf die Umwelt­aus­wir­kungen der Anlage insgesamt oder nur die der Änderungen ankommt.

Zuletzt hatte das Bundes­ka­binett am 17. Dezember 2020 sich auf eine Fassung geeinigt, die u. a. in dem heiklen Punkt des Geneh­mi­gungs­maß­stabes für wesent­liche Änderungen nun wieder nur die Änderung betrachtet. Doch der Bundesrat stoppte auch dieses gegenüber Vorent­würfen zurück­hal­tendere Vorhaben durch eine Vielzahl von Änderungs­wün­schen. Nun liegt mit der Druck­sache 314/1/21 vom 27.04.2021 immerhin eine kompro­miss­fähige Fassung der Bundes­rats­aus­schüsse auf dem Tisch, die gegenüber dem Regie­rungs­entwurf schwer überschaubare 292 Änderungen enthält. Zumindest ein erheb­licher Teil der Änderungen beruht auf Wünschen der Landwirt­schaft, die sich nicht imstande sieht, die neuen Grenz­werte so schnell umzusetzen, wie es sich die Bundes­re­gierung vorstellt, u. a. bei der Nachrüstung für Abluft­an­lagen in der Tierhaltung.

Ferkel, Ferkelstall, Stall, Tierhaltung, Bauernhof

Nun steht die TA Luft wieder für den 27. Mai auf der vollen Tages­ordnung. Damit besteht immerhin Hoffnung, dass das Regelwerk nun endlich verab­schiedet werden kann. Doch nach den Erfah­rungen der letzten vier Jahre ist die Branche vorsichtig geworden, sich auf die Ankunft bei der vermeintlich nahen Oase zu verlassen (Miriam Vollmer).