Fischtreppen (oder „Fischaufstiegsanlagen“) sind häufig kostspielige Angelegenheiten. Allerdings haben Wehre ohne solche Vorrichtungen auch hohe Kosten: Dass im gesamten Einzugsgebiet oberhalb des Wehres bestimmte Fischarten nicht mehr vorkommen. Betroffen sind vor allem Wanderfische wie Lachse, Forellen oder Neunaugen, die zum Laichen die Flüsse Richtung Quelle wandern oder Aale, die sich im Meer fortpflanzen.
Daher ist es wichtig, dass die Fischtreppen tatsächlich durchgängig sind und ausreichend durchströmt, um mit einer Leitströmung den Fischen ihren Weg zu weisen. Genau dies ist aktuell auch ein Thema für Vattenfall bei der Wasserkühlung des Kohlekraftwerks Moorburg, über die wir erst neulich berichteten.
Allerdings geht es hier anders als in diesem Fall nicht um die wasserrechtliche Genehmigung, die in die Hamburger Zuständigkeit fällt. Sondern um eine Ordnungsverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein. Darin wurde Vattenfall unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, die Fischtreppe instand zu setzen. Denn die Fischtreppe war mit Sand und Steinen zugesetzt. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Schleswig kürzlich in einem Eilbeschluss feststellte. Denn für den desolaten Zustand der Fischtreppe war die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes verantwortlich.
Als Schäden am Wehr aufgetreten waren, war die WSV davon ausgegangen, dass es an der Fischtreppe läge und hatte ohne Einschaltung der Umweltbehörden die Fischtreppe zugeschüttet. Nun ist die Auswahl des verantwortlichen „Störers“ im öffentlichen Recht ein notorisches Thema. Es geht dort nicht immer um Gerechtigkeit, sondern auch darum, wer eine Gefahr am effektivsten abstellen kann. Hier war die Behörde dann aber wohl doch zu weit gegangen, da als Verantwortlicher vor allem die WSV in Frage kommt (Olaf Dilling).
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