Zu Klima­klagen, zumindest vor deutschen Gerichten, hatten wir uns auf diesem Blog bisher eher skeptisch geäußert. Schließlich geht es um hoch politische und komplexe wissen­schaft­liche Fragen. Die lassen sich nur schwer auf ein handhab­bares recht­liches Maß herun­ter­brechen. Und erfah­rungs­gemäß ist die deutsche Justiz auch relativ zurück­haltend, Verant­wortung für Umwelt­schäden rechtlich anzuerkennen.

In anderen Ländern ist das durchaus anders. Nachdem zunächst in Holland die sogenannte Urgenda-Stiftung erfolg­reich gegen die nieder­län­dische Regierung geklagt hatte, hat nun eine Umwelt­schutz­or­ga­ni­sation in Irland mit einer Klage vor dem Supreme Court in Dublin Erfolg. Entschieden wurde der Fall am 31. Juli 2020, das Urteil liegt bereits in einer noch unaut­ho­ri­sierten Form vor. Irland hatte sich 2015 zu einer CO2-Reduktion um 80 Prozent bis 2050 gegenüber 1990 verpflichtet.

Auch in Irland war strittig, ob sich das Gericht unzulässig in die Politik einmi­schen würde. Die Richter argumen­tierten dagegen, dass der Klima­schutzplan bis 2050 bereits durch eine Gesetz umgesetzt worden war. Also geht es nicht mehr um den Gesetz­ge­bungs­prozess selbst, sondern um dessen Ergebnis. Auch das Argument der Regierung, dass die in diesem Gesetz beschlos­senen Maßnahmen lediglich ein Anfang sein sollten, ließen die Richter nicht gelten. Die Bevöl­kerung habe zumindest ein Recht, einen groben Fahrplan zu erfahren (Olaf Dilling).