Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: Vor einigen Tagen wurde vorm Landge­richt (LG) Chemnitz einer der Geschäfts­führer des Unter­nehmens „Ascard“ verur­teilt, das 2006 und 2007 Strom über zehn Jahre gegen Vorkasse verkauft hatte, aber nie geliefert hat. Der Strom sollte 8 c/kWh, später 11 c/kWh kosten und komplett emissi­onsfrei erzeugt werden, weil die Anbieter behaup­teten, 17.500 MWh Strom pro Jahr durch einen Luftstrom auf Genera­toren herstellen zu können, ohne aller­dings irgendeine Aussage dazu zu treffen, welche Energie in diesen Luftstrom umgewandelt werden sollte. 

Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) schöpfte früh Verdacht und unter­sagte dem Unter­nehmen 2007 die Versorgung. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht einmal ein Netznut­zungs­vertrag abgeschlossen worden. Das Unter­nehmen hatte zwar einen (nie fertig­ge­stellten) Generator gekauft, aber von der ominösen Antriebs­en­ergie für denselben gab es keine Spur. Die BNetzA unter­sagte die Belie­ferung deswegen auch mit dem Hinweis, hier werde offenbar ein Perpetuum Mobile angeboten.

Mindestens 87 Strom­kunden fanden das Perpetuum Mobile aller­dings so attraktiv, dass sie tatsächlich Verträge abschlossen. Natürlich floss kein Strom, die im Voraus gezahlten 225.000 EUR sind verschwunden.

Einer der drei Geschäfts­leute ist tot. Der nun verur­teilte Täter hält daran fest, dass sein techni­schen Konzept tragfähig gewesen sei. Dass er erst jetzt verur­teilt wurde, liegt daran dass das LG Chemnitz bei einer ersten Verur­teilung 2011 nach Ansicht des Bundes­ge­richtshof (BGH) nicht hinrei­chend nachge­wiesen habe, dass er an der Vermittlung der Strom­ver­träge beteiligt gewesen sei und Zugriff auf die Gelder gehabt habe. Deswegen hob es die Verur­teilung zu 3 Jahren und sieben Monaten auf. Nun hat das LG Chemnitz ein zweites Mal einen Betrug geprüft und wiederum bejaht. Der nun Verur­teilte hätte es mindestens billigend in Kauf genommen, dass er gar keinen Strom liefern konnte, und die Kunden so getäuscht, um sich einen finan­zi­ellen Vorteil zu verschaffen. Das Gericht verur­teilte ihn deswegen zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung.

Für die geschä­digten Kunden wird sich dieses Strafmaß schal anfühlen. Das Geld ist weg. Und die ehrliche Konkurrenz wird auch nicht begeistert sein. Abseits der Frage, ob ein so groß angelegter Betrug kein größeres Risiko einer Verur­teilung mit sich bringen sollte, um windigen Geschäf­te­ma­chern ein Signal zu geben, stellt sich die Frage, ob nicht die Energie­wirt­schaft mehr dafür tun sollte, die techni­schen und wirtschaft­lichen Rahmen­be­din­gungen der Energie­er­zeugung trans­pa­renter zu machen. Denn dass so viele – gewerb­liche – Kunden auf ein Perpetuum Mobile herein­fallen, spricht für ein generelles und nicht nur indivi­du­elles Defizit.