Emissi­ons­handel: Was ist Fernwärme?

Wer mit Fernwärme zu tun hat, hat eine recht feste Vorstellung, was Fernwärme ist: Fernwärme stammt aus zentralen Wärme­er­zeu­gungs­ein­rich­tungen, meistens einem Heizkraftwerk (HKW), und sie wird mit einem Rohrlei­tungsnetz zu einer Vielzahl von Verbrau­chern trans­por­tiert. Genauer hat es weder der Deutsche noch der europäische Gesetz­geber definiert, und bisher kommt die Praxis mit dieser relativen Offenheit des Begriffs auch ganz gut aus. 

Absehbar ist aller­dings, dass im laufenden Jahr viele Anlagen­be­treiber vor dem Problem stehen werden, Fernwärme nun doch etwas genauer zu definieren. Denn während in der Vergan­genheit bei der Zuteilung von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen kein Unter­schied zwischen Fernwärme und (Non-CL-)Wärme, die zu anderen Zwecken verkauft wurde, gemacht wurde, ist das in Zukunft anders: Ab 2026 wird die Zuteilung von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen für Fernwärme stabil bei 30% einer Bench­mark­zu­teilung bleiben. Wohin­gegen die Zuteilung für Wärme, die weder als abwan­de­rungs­be­droht gilt (CL), noch als Fernwärme verkauft wird, ab 2026 von 30 % auf Null sinkt.

Die europäi­schen Zutei­lungs­re­ge­lungen definieren Fernwärme nun in Art. 2 Nummer 4 FAR. Hiernach ist Fernwärme in gewohnt sperriger Manier die Verteilung messbarer Wärme zur Raumheizung oder ‑kühlung oder zur Warmwas­ser­be­reitung in Haushalten über ein Netzwerk an Gebäude oder Standorte, die nicht unter das EU-EHS fallen, ausge­nommen messbare Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder ähnliche Tätig­keiten oder die Strom­erzeugung verwendet wird;“

Dem Leser stellt sich angesichts dieser Formu­lierung die Frage, ob die Verwendung im Haushalt nur für die Warmwas­ser­be­reitung maßgeblich ist, oder auch für Heizung und Kühlung. Die Formu­lierung lässt nämlich beide Lesarten zu. Leitfaden 1 der DEHSt beant­wortet diese Frage leider nicht, weil er aus ungeklärten Gründen das Haushalts­kri­terium gar nicht erwähnt. Immerhin ist die Guidance 2 der Kommission insoweit hilfreich, als dass sie auf Seite 26 durch ihre redak­tio­nelle Gestaltung, einen verklam­mernden Fettdruck, verdeut­licht, dass die Kommission offenbar bei Heizen und Kühlen großzü­giger sein möchte als bei der Warmwas­ser­be­reitung. Aber ergibt das Sinn? Kann die Wärme, mit der das Büroge­bäude einer Bank beheizt wird, dem Zutei­lungs­element Fernwärme unter­fallen, das warme Wasser im selben Büro aber nicht? Oder handelt es sich hier um ein so nicht vorher­ge­se­henes und auch nicht beabsich­tigtes Redaktionsversehen?

Hier steht zu hoffen, dass Kommission oder zumindest die DEHSt ihr Begriffs­ver­ständnis noch einmal klarstellen. Bei großen Abwei­chungen wird man ansonsten im Einzelfall prüfen müssen, ob und wie der Antrag diffe­ren­zieren sollte.