Über Freiheiten und Kosten­fallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemein­platz liberal-konser­va­tiver Politik ist bekanntlich die Entge­gen­setzung von Freiheit und Verbots­po­litik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) das wohl symbol­träch­tigste Geset­zes­projekt der Ampel im Sinne der „Freiheit im Heizungs­keller“ rückgängig zu machen, stürzt dieser konstru­ierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegs­be­dingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossil­wirt­schaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissi­ons­han­dels­systems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brenn­stoffe volatil sind, ist auch ein Gemein­platz und auch, dass durch den Emissi­ons­handel zusätzlich Preis­druck erzeugt werden soll, um die Klima­ziele zu erreichen. Eigen­tümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Aller­dings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, „ein wunder­sames Tier“. Sein ebenfalls Wiener Namens­vetter Kreisler ergänzte, dass zwischen „Meiner Freiheit, Deiner Freiheit“ zu unter­scheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigen­tümern von Heizungs­kellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offen­sicht­liche Kosten­falle laufen. Schlaue Inves­toren von Wohnblocks wissen aller­dings, dass sie die Mietpreis­bremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intel­li­gente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlage­fä­higen Inves­ti­ti­ons­kosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffi­zi­enten Öl- und Gashei­zungs­an­lagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kosten­auf­tei­lungs­gesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volati­lität und Energie­ab­hän­gigkeit von Dritt­staaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offen­sichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszu­suchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kosten­falle läuft, sind unter­schied­liche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jeden­falls hat er aber recht behalten, wenn er singt „Meine Freiheit, Deine Freiheit“. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die „Abschaffung“ des GEG den sozialen Frieden herzu­stellen und die „Spaltung der Gesell­schaft“ durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigen­tümern und Inves­toren Freiheiten ermög­licht, zwingt Mieter in die Kosten­falle. Sozial­de­mo­kra­tische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtags­wahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnen­un­tergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christ­de­mo­kra­ti­schen, also zugleich an Innovation und Reform­fä­higkeit orien­tierten Regie­rungs­po­litik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu refor­mieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlage­fä­higkeit von Inves­ti­ti­ons­kosten für Heizungs­systeme ermög­lichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Inves­ti­tionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann „Techno­lo­gie­of­fenheit“ und Zukunfts­fä­higkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideolo­gi­schen Kultur­kampf, der an die Graben­kriege des 20. Jahrhun­derts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreis­krise auch auf dem flachsten Symbol der Freiheit, das die mensch­liche Zivili­sation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E‑Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Sprit­preise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testo­steron abbauen will. 

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleu­nigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempo­limit auf 130 km/h der überwie­genden Zahl der Autobahn­nutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würd es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden. 

Übrigens ist bereits jetzt das durch­gängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraft­fahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesi­cherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchs­in­tensive Überhol­vor­gänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergän­zendes Tempo­limit hier eine abgestufte Richt­ge­schwin­digkeit von 110 km/h in die Autobahn-Richt­ge­schwin­dig­keits-VO aufzunehmen.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundes­re­gierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechts­än­de­rungen wie eine Reform von Mietpreis­bremse und Umlagen­fi­nan­zierung von Inves­ti­tionen helfen, Freiheit und Verant­wortung kongru­enter auszu­ge­stalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheits­sphäre der einen gesell­schaft­lichen Gruppe besser mit der Freiheits­sphäre der anderen Gruppe zu verein­baren. Die FDP ist tot, lange lebe der Libera­lismus. (Olaf Dilling)