Warum nicht jetzt auf Kohle setzen?

Seit Russland am 24. Februar die Ukraine überfallen hat, ist die Welt auch in Sachen Energie eine andere: Nicht nur dürfte Nordstream II damit endgültig gestorben sein. Auch die Zukunfts­pläne der Koalition haben sich vorerst in Luft aufgelöst: Die Erneu­er­baren Energien auszu­bauen und die Lücke zwischen der volatilen Erzeugung durch Sonne und Wind durch Gaskraft­werke zu schließen, dürfte mindestens auf eine ungewisse Zukunft verschoben sein. Denn auch wenn es gelingt, statt russi­schem Erdgas gefracktes Flüssiggas aus anderen Ländern nach Deutschland zu impor­tieren: Fracking hat ökolo­gisch auch keinen guten Ruf.

Was nun, sprach Zeus. Erste Rufe nach einer Laufzeit­ver­län­gerung wurden zwar laut. Doch Preus­sen­Elektra, AKW-Betrei­berin, teilte mit: Es würde 1,5 Jahre dauern, bis neue Brenn­stäbe verfügbar wären. Zudem ist auch Atomstrom kein Weg zur Unabhän­gigkeit von Russland. Zuletzt stammte das in Deutschland genutzte Uran aus Russland, Kasachstan und nur in geringen Mengen aus Kanada. Das Wirtschafts­mi­nis­terium winkte auch aus diesen Gründen ab.

Doch was spricht eigentlich gegen einen längeren Betrieb der Kohle­kraft­werke? Hier gibt es erheb­liche Kapazi­täten in Reserve: Die Winter­re­serve, aber auch die neue Kapazi­täts­re­serve sind nicht mehr aktiv am Strom­markt, aber letztere ist eigens dafür bestimmt, auf Anfor­derung der ÜNB Leistung bereit­zu­stellen, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. 2 GW Reser­ve­leistung sind vorgesehen.

Doch wäre dies nicht klima­po­li­tisch fatal? Tatsächlich ist Kohle emissi­ons­in­tensiv. Doch kommt dies – und dieser Punkt wird bisher wenig disku­tiert – im Ergebnis kaum zum Tragen. Denn die Kohle­kraft­werke, in denen der dringend benötigte Strom produ­ziert werden könnte, sind sämtlich emissi­ons­han­dels­pflichtig. Das heißt: Die Emissi­ons­menge, die von diesen Kraft­werken ausgeht, steigt natürlich, wenn sie wieder regel­mäßig laufen. Die Gesamt­menge, die alle emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen der EU emittieren, steigt aber nicht, denn die steht fest.

Kraftwerk, Nacht, Energie, Stromversorgung

Was würde also passieren? Die Anlagen­be­treiber würden ihre Schatz­kisten, also ihre CO2-Konten, plündern. Diese Emissi­ons­rechte gibt es bereits, sie sind nicht neu. Und: was einmal verbraucht wurde, ist endgültig weg. Dann würden also die Preise steigen, Strom würde mögli­cher­weise deutlich teurer, aber spätestens, wenn die Nachfrage so eine Wucht erreicht, dass die Unter­grenze des Markt­sta­bi­li­täts­me­cha­nismus der EU greift, würden mehr Zerti­fikate auf den Markt geworfen. Auch diese sind nicht neu, sie sind bereits budge­tiert und liegen auf einem Konto der Kommission.

Die hohen Preise würden den Anreiz erhöhen, als Unter­nehmen in emissi­onsarme oder ‑freie Techno­logien zu inves­tieren und auch als Verbraucher, sparsam mit Energie umzugehen. Die schon laufenden Konver­si­ons­pro­zesse würden mögli­cher­weise noch einmal deutlich durch einen Techno­lo­gie­turbo beschleunigt. Die Energie­wende würde weiter an Fahrt aufnehmen. Und die Emissionen? Würden 2022, vielleicht 2023 steigen, das vorhandene Budget damit abschmelzen, aber vielleicht sind wir so schneller und in Summe emissi­ons­ärmer bei unseen Zielen angekommen als noch Mitte Februar angenommen (Miriam Vollmer).

2022-03-12T00:14:26+01:0012. März 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Weiter Streit um die Kühlung in Moorburg

Es ist einer dieser unend­lichen Geschichten des Umwelt­rechts: Die wasser­recht­liche Erlaubnis des Kraft­werks Moorburg. Damit wurde dem Betreiber Vattenfall 2010 unter anderem erlaubt, Wasser aus der Süderelbe zu entnehmen, zur Durch­lauf­kühlung zu benutzen und wieder einzu­leiten. Im Jahr 2011 wurde diese Erlaubnis per Änderungs­be­scheid um die Erlaubnis zum Betrieb einer Kreis­lauf­kühlung ergänzt.  Bereits 2013 hatte das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Hamburg (OVG) einer Klage des Bundes für Umwelt- und Natur­schutz Deutschland e.V. (BUND) gegen diese Erlaubnis zum Teil statt­ge­geben. Demnach sei mit der Durch­lauf­kühlung gegen das Verschlech­te­rungs­verbot im europäi­schen Wasser­recht verstoßen worden, dagegen seien die ebenfalls erhobenen natur­schutz­recht­lichen Einwen­dungen unbeachtlich. Danach durfte das Kraftwerk nur noch mit der Kreis­lauf­kühlung und mit Kühlturm betrieben werden, was zu erheblich höheren Betriebs­kosten führt.

Der Betreiber hat gegen die Entscheidung des OVG das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) angerufen, das seiner­seits zu dem Fall dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) Fragen über die Auslegung der Wasser­rahmen- und der natur­schutz­recht­lichen Flora-Fauna-Habitat-Richt­linie zur Vorab­ent­scheidung vorlegte. Der EuGH war, anders als das OVG, der Auffassung, dass gegen Natur­schutz­recht verstoßen worden sei. Daraufhin verwies das BVerwG den Fall in seinem Urteil an das OVG zurück, da hinsichtlich der natur­schutz­recht­lichen Fragen offen geblieben sei, ob eine Heilung möglich ist. Davon scheint das OVG in seiner jüngsten Entscheidung auszu­gehen, denn es hält laut Presse­mit­teilung die wasser­recht­liche Erlaubnis zwar weiterhin für rechts­widrig, ist aber davon ausge­gangen, dass die festge­stellten Mängel in einem ergän­zenden Verfahren geheilt werden können. Konkret bedeutet das wohl, dass unter­sucht werden muss, ob die Entnahme von Wasser aus der Elbe dazu führt, dass geschützte Wander­fische, nämlich Fluss- und Meerneun­augen, mit dem Kühlwasser einge­saugt und getötet werden können. 

Dem Kraft­werks­be­treiber bleibt zum einen die Option, noch einmal in Revision zu gehen, die vom OVG bereits zugelassen wurde. Zum Anderen hat er bereits angekündigt, die gerügten Fehler im Erlaub­nis­er­gän­zungs­ver­fahren zu heilen, um eine rechts­si­chere Erlaubnis zu erwirken. Bis dahin wird jedoch noch eine Weile der Kühlturm dampfen – es sei denn, der Betreiber Vattenfall macht den erst heute bekannt­ge­ge­benen Plan wahr, das Kraftwerk im Rahmen einer Auktion der BNetzA zur Still­legung von Kapazi­täten vom Netz zu nehmen. Dann hätte sich auch der Streit um die Kühlung auf unvor­her­ge­sehene Weise erledigt (Olaf Dilling).

2020-09-04T23:08:35+02:004. September 2020|Naturschutz, Strom, Verwaltungsrecht, Wasser|