Warum nicht jetzt auf Kohle setzen?

Seit Russland am 24. Februar die Ukraine überfallen hat, ist die Welt auch in Sachen Energie eine andere: Nicht nur dürfte Nordstream II damit endgültig gestorben sein. Auch die Zukunftspläne der Koalition haben sich vorerst in Luft aufgelöst: Die Erneuerbaren Energien auszubauen und die Lücke zwischen der volatilen Erzeugung durch Sonne und Wind durch Gaskraftwerke zu schließen, dürfte mindestens auf eine ungewisse Zukunft verschoben sein. Denn auch wenn es gelingt, statt russischem Erdgas gefracktes Flüssiggas aus anderen Ländern nach Deutschland zu importieren: Fracking hat ökologisch auch keinen guten Ruf.

Was nun, sprach Zeus. Erste Rufe nach einer Laufzeitverlängerung wurden zwar laut. Doch PreussenElektra, AKW-Betreiberin, teilte mit: Es würde 1,5 Jahre dauern, bis neue Brennstäbe verfügbar wären. Zudem ist auch Atomstrom kein Weg zur Unabhängigkeit von Russland. Zuletzt stammte das in Deutschland genutzte Uran aus Russland, Kasachstan und nur in geringen Mengen aus Kanada. Das Wirtschaftsministerium winkte auch aus diesen Gründen ab.

Doch was spricht eigentlich gegen einen längeren Betrieb der Kohlekraftwerke? Hier gibt es erhebliche Kapazitäten in Reserve: Die Winterreserve, aber auch die neue Kapazitätsreserve sind nicht mehr aktiv am Strommarkt, aber letztere ist eigens dafür bestimmt, auf Anforderung der ÜNB Leistung bereitzustellen, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. 2 GW Reserveleistung sind vorgesehen.

Doch wäre dies nicht klimapolitisch fatal? Tatsächlich ist Kohle emissionsintensiv. Doch kommt dies – und dieser Punkt wird bisher wenig diskutiert – im Ergebnis kaum zum Tragen. Denn die Kohlekraftwerke, in denen der dringend benötigte Strom produziert werden könnte, sind sämtlich emissionshandelspflichtig. Das heißt: Die Emissionsmenge, die von diesen Kraftwerken ausgeht, steigt natürlich, wenn sie wieder regelmäßig laufen. Die Gesamtmenge, die alle emissionshandelspflichtigen Anlagen der EU emittieren, steigt aber nicht, denn die steht fest.

Kraftwerk, Nacht, Energie, Stromversorgung

Was würde also passieren? Die Anlagenbetreiber würden ihre Schatzkisten, also ihre CO2-Konten, plündern. Diese Emissionsrechte gibt es bereits, sie sind nicht neu. Und: was einmal verbraucht wurde, ist endgültig weg. Dann würden also die Preise steigen, Strom würde möglicherweise deutlich teurer, aber spätestens, wenn die Nachfrage so eine Wucht erreicht, dass die Untergrenze des Marktstabilitätsmechanismus der EU greift, würden mehr Zertifikate auf den Markt geworfen. Auch diese sind nicht neu, sie sind bereits budgetiert und liegen auf einem Konto der Kommission.

Die hohen Preise würden den Anreiz erhöhen, als Unternehmen in emissionsarme oder -freie Technologien zu investieren und auch als Verbraucher, sparsam mit Energie umzugehen. Die schon laufenden Konversionsprozesse würden möglicherweise noch einmal deutlich durch einen Technologieturbo beschleunigt. Die Energiewende würde weiter an Fahrt aufnehmen. Und die Emissionen? Würden 2022, vielleicht 2023 steigen, das vorhandene Budget damit abschmelzen, aber vielleicht sind wir so schneller und in Summe emissionsärmer bei unseen Zielen angekommen als noch Mitte Februar angenommen (Miriam Vollmer).

2022-03-12T00:14:26+01:0012. März 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Weiter Streit um die Kühlung in Moorburg

Es ist einer dieser unendlichen Geschichten des Umweltrechts: Die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerks Moorburg. Damit wurde dem Betreiber Vattenfall 2010 unter anderem erlaubt, Wasser aus der Süderelbe zu entnehmen, zur Durchlaufkühlung zu benutzen und wieder einzuleiten. Im Jahr 2011 wurde diese Erlaubnis per Änderungsbescheid um die Erlaubnis zum Betrieb einer Kreislaufkühlung ergänzt.  Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht in Hamburg (OVG) einer Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen diese Erlaubnis zum Teil stattgegeben. Demnach sei mit der Durchlaufkühlung gegen das Verschlechterungsverbot im europäischen Wasserrecht verstoßen worden, dagegen seien die ebenfalls erhobenen naturschutzrechtlichen Einwendungen unbeachtlich. Danach durfte das Kraftwerk nur noch mit der Kreislaufkühlung und mit Kühlturm betrieben werden, was zu erheblich höheren Betriebskosten führt.

Der Betreiber hat gegen die Entscheidung des OVG das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angerufen, das seinerseits zu dem Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen über die Auslegung der Wasserrahmen- und der naturschutzrechtlichen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorlegte. Der EuGH war, anders als das OVG, der Auffassung, dass gegen Naturschutzrecht verstoßen worden sei. Daraufhin verwies das BVerwG den Fall in seinem Urteil an das OVG zurück, da hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Fragen offen geblieben sei, ob eine Heilung möglich ist. Davon scheint das OVG in seiner jüngsten Entscheidung auszugehen, denn es hält laut Pressemitteilung die wasserrechtliche Erlaubnis zwar weiterhin für rechtswidrig, ist aber davon ausgegangen, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden können. Konkret bedeutet das wohl, dass untersucht werden muss, ob die Entnahme von Wasser aus der Elbe dazu führt, dass geschützte Wanderfische, nämlich Fluss- und Meerneunaugen, mit dem Kühlwasser eingesaugt und getötet werden können. 

Dem Kraftwerksbetreiber bleibt zum einen die Option, noch einmal in Revision zu gehen, die vom OVG bereits zugelassen wurde. Zum Anderen hat er bereits angekündigt, die gerügten Fehler im Erlaubnisergänzungsverfahren zu heilen, um eine rechtssichere Erlaubnis zu erwirken. Bis dahin wird jedoch noch eine Weile der Kühlturm dampfen – es sei denn, der Betreiber Vattenfall macht den erst heute bekanntgegebenen Plan wahr, das Kraftwerk im Rahmen einer Auktion der BNetzA zur Stilllegung von Kapazitäten vom Netz zu nehmen. Dann hätte sich auch der Streit um die Kühlung auf unvorhergesehene Weise erledigt (Olaf Dilling).

2020-09-04T23:08:35+02:004. September 2020|Naturschutz, Strom, Verwaltungsrecht, Wasser|