Wie weiter, ETS?

Bäm! Keine Mehrheit für den in Verhandlungen vor der Plenarbefassung abgeschwächten Kompromiss zum Emissionshandel des Berichterstatters Peter Liese von EVP im Europäischen Parlament. Damit ist nun wieder völlig offen, wie es mit dem Europäischen Emissionshandel weitergeht. Weder ist klar, ob der deutsche nationale Emisisonshandel (nEHS) in einem EU-System für die Bepreisung des CO2 aus Treibstoffen und Brennstoffen wie Benzin und Erdgas aufgeht. Noch was aus dem EU-Emissionshandelssystem wird, dessen Grundlage, die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EC weitergeschrieben werden muss.

Doch woran ist der Bericht nun gescheitert? Offenbar können sich die Lager nicht auf eine Vorgehensweise zur kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten einigen. Einig ist man sich zwar, dass die Zuteilung auslaufen soll. Aber wann das der Fall sein soll, ist umstritten. Die Kommission will ab 2026 abschmelzen. Berichterstatter Liese schlug in seinem Bericht eine Verringerung der freien Zuteilungen erst ab 2028 beginnend vor. Das Ende der freien Zuteilungen sollte zwischen  2030 (Progressive), 2032 (S&D und Liberale) und 2034 (v. a. EVP) stattfinden. Hier fand man letztlich nicht zueinander. Gleichzeitig soll die europäische Industrie durch den CBAM, also einen Aufschlag auf lastenfrei produzierte und importierte Mengen an der EU-Grenze geschützt werden. Hier ist schon problematisch, ob ein früher Einstieg in den Grenzmechanismus bei gleichzeitig noch stattfindender Zuteilung nicht gegen WTO-Recht verstößt.

Verschmutzung, Umgebung, Drohne, Klimawandel

Doch wie geht es nun weiter? Das EP hat nicht endlos Zeit, denn schon in den nächsten Jahren sollte der Einstieg in den Emissionshandel für Gebäude und Verkehr stattfinden. Auch bezieht sich die derzeit laufende Zuteilung von Zertifikaten nur auf die Zeit bis 2025, wenn 2024 ein Zuteilungsverfahren für die Folgejahre stattfinden soll, muss also schnell geklärt werden, was nun kommt. Deswegen sollte schon diese Woche weitergesprochen werden und am 23. Juni im Plenum abgestimmt werden. Doch schon heute, am 13. Juni 2022, gab es erneut Irritationen: Der Umweltausschuss würde nicht noch einmal befasst, der Bericht aus dem Umweltausschuss mit den Änderungen, die das progressive Lager zurückgewiesen hatte, solle erneut zur Abstimmung gestellt werden. Wie es nun weitergeht, ist also weiter unklar. Die nächsten Wochen werden also auch klimaschutzpolitisch spannend (Miriam Vollmer).

 

2022-06-15T00:35:47+02:0015. Juni 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

ETS I: Was wird wohl aus der Zuteilung?

In diesen Tagen entscheidet sich, wie sich das Europäische Parlament zu den #Fitfor55-Vorschlägen der Europäischen Kommission aus Juli 2021 verhalten will (hierzu u. a. hier). Am 17.05.2022 tagt der Umweltauschuss ENVI und stimmt ab. Abzustimmen gilt es dabei für eine Vielzahl von einzelnen Reformvorschlägen, davon viele, die (wie die Taxonomie, wie die Löschung überschüssiger Zertifikate etc. pp.) im politischen Raum ebenso relevant wie kontrovers sind. Dem gegenüber interessiert die Frage der Zuteilung von Emissionsberechtigungen an emissionshandelspflichtige Anlagen nur wenige Kenner der Materie über den Kreis der Betroffenen hinaus, denn die Frage, ob Unternehmen Zertifikate kaufen oder per Bescheid erhalten ist emissionsneutral. Für den Klimaschutz ist an sich nur wichtig, wie viele Zertifikate es insgesamt gibt.

Doch schon bei dieser Frage will wohl eine Mehrheit des Umweltaussschusses über die bisherigen Pläne hinausgehen. Bekanntlich plante schon die Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag die Menge an Berechtigungen deutlich zu kürzen. 2030 sollen 62% weniger emittiert werden als 2005, 2050 gar nichts mehr. Nun will ein relevanter Teil des Ausschusses sogar 67% mindern, und zwar durch Löschung überschüssiger Zertifikate und durch eine Erhöhung des linearen Minderungspfades, also der allmählichen Abschmelzung der Zertifikate statt um 4,2% (wie die KOM es vorsah) auf jährlich 0,1% mehr. Berechtigungen würden also knapper und damit wertvoller, also teurer. Da auch der Marktstabilitätsmechanismus ertüchtigt werden soll, würden die Kurse sicher deutlich steigen.

Wie dieses rare Gut verteilt werden soll, ist noch umstritten. Die KOM hatte eine Abschmelzung der Zertifikate bis 2036 vorgesehen. Zwischen 2026 und 2036 sollte über eine jährliche Kürzung um je 10% ausgeschlichen werden. Nun gibt es im ENVI – abseits des konservativen Berichterstatters – wohl eine Mehrheit, die sich einen früheren Ausstieg aus der CO2-Zuteilung wünscht. Danach soll schon 2031 nicht mehr kostenlos zugeteilt werden. Um eine Abwanderung betroffener Branchen zu vermeiden, soll dann stufenweise der CBAM, also eine Abgabe für Importe an der Grenze in Höhe der ETS-Belastung greifen. Geplant ist auch keine reine Verteuerung, die nur die Staatskassen füllt, sondern das eingenommene Geld soll in Gestalt von Klimainvestitionen in die Industrie zurückgeführt werden. Dabei geht es um hohe Summen im dreistelligen Milliardenbereich.

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Doch auch in der Zwischenzeit bis zum Ende der freien Zuteilung soll sich viel ändern. Die Zuteilung soll stärker incentivieren, also nicht in erster Linie der Bedarfsdeckung und damit der Kostendämpfung dienen, sondern dekarbonisierte Industrieanlagen sollen über fünf Jahre Zuteilungen und damit eine Teilfinanzierung von Maßnahmen erhalten, die besten 10% der Anlagen erhalten sogar eine extra Prämie in Gestalt von 10% mehr Berechtigungen. Um neben diesem Zuckerbrot auch die Peitsche nicht zu verschweigen: Die schlechtesten 10% sollen ihre Zuteilung verlieren. Diese soll zudem auf anspruchsvolleren Benchmarks beruhen, aber erst ab 2026. Zudem soll durch einen reinen Produktbezug, der bereits dekarbonisierte Verfahren einbezieht, eine weitere Verschärfung der Benchmarks erreicht werden, auf denen die Zuteilung arithmetisch fußt.

Für viele Unternehmen heißt das: Höhere Kosten in wenigen Jahren. Doch ob es wirklich so kommt? Der Umweltausschuss ist noch nicht das Parlament. Und die Mitgliedstaaten im Rat haben auch noch ein Wörtchen mitzureden. Doch die Richtung dürfte klar sein (Miriam Vollmer).

2022-05-17T01:15:51+02:0017. Mai 2022|Emissionshandel|

Die Reform des Emissionshandels: Der Entwurf des Liese-Berichts vom 24.01.2022

Weitere Schritte auf dem Weg zu einer Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie: Inzwischen gibt es einen ersten Entwurf des Berichterstatters Peter Liese vom 24.01.2022  für eine Position des Parlaments zu dem Kommissionsvorschlag vom 14.07.2021.

Traditionell geht das Parlament oft weiter in seinen Forderungen als die Kommission und erst recht als der Rat. In dieses Muster passen durchaus Forderungen wie die Ausweitung des Emissionshandels auf die Verbrennung von Siedlungsabfällen und die Einrichtung eines Meeresfonds zur Erhöhung der Energieeffizienz im Seeverkehr. Eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen des Berichterstatters sind aber darauf gerichtet, die Belastungen durch den Emissionshandel abzumildern, ohne gleichzeitig die Effekte des Emissionshandels zu verringern, oder Anreize für Klimaschutztechnologien zu setzen wie der Vorschlag, für abgeschiedenes und dauerhaft gebundenes oder im Untergrund gelagertes CO2 Zertifikate zuzuteilen.

Doch auch im Kernbereich des Emissionshandels, der Zuteilung und Abgabe von Berechtigungen für stationäre Anlagen, will Liese den Kommissionsvorschlag teilweise erheblich modifizieren. So schlägt er ein Bonus-/Malussystem vor, bei dem besonders emissionsarm produzierende Unternehmen eine Sonderzuteilung erhalten. Und auch bei einem Herzstück des Richtlinienvorschlags der Kommission, dem Grenzsteuerausgleich (CBAM), rudert Liese zurück: Für den Fall, dass der CBAM doch ganz oder teilweise scheitern sollte, soll ein Sicherheitsnetz gespannt werden. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Zuteilungen für die erfassten Sektoren sinken sollen, wenn der CBAM eingeführt wird. Der Liese-Bericht sieht nun eine Reserve vor, in die die gekürzten Berechtigungen eingelagert werden. Jährlich soll die Kommission die Effekte des CBAM begutachten und dann, wenn er nicht so gut wirkt, wie vorgesehen, die zurückgehaltenen Berechtigungen nachträglich zuteilen. Andernfalls werden sie versteigert.

Europaparlament, Straßburg, Plenarsaal

Wie bereits bekannt geworden war, schlägt der Entwurf vor, den ETS II für einen Übergangszeitraum optional auszugestalten: Mitgliedstaaten können bis 2027 ihre Minderungspfade auf anderem Wege verfolgen. Diejenigen, die diesen Weg nicht gehen, starten dafür ein Jahr früher. Der Entwurf sieht vor allem inhaltliche Hürden, aber auch finanzielle Anreize vor, früher mitzumachen.

Ob diese Linie sich durchsetzt, ist noch offen. Umweltverbände sind – nicht überraschend – keine Fans der Modifikationen (hier zum Beispiel die Kritik des WWF). Auch einige Abgeordnete des EP haben sich bereits ablehnend positioniert. Es bleibt also weiter abzuwarten. Die gestrige Debatte im Ausschuss hat jedenfalls deutlich gemacht, dass angesichts gestiegener Zertifikatpreise die Sensibilität für die daraus resultierenden Belastungen steigt (Miriam Vollmer).

2022-02-11T17:53:54+01:0011. Februar 2022|Emissionshandel, Umwelt|