Bundestag berät Grenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen

Der Umweltausschuss des Bundestags hat letzte Woche grünes Licht für die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2015/2193 über mittelgroße Feuerungsanlagen durch die 44. BImSchV gegeben. Der Verordnungsentwurf folgt der Richtlinie, behält aber grundsätzlich die strengeren Grenzwerte der TA-Luft von 2002 bei. Die sog. Medium Combustion Plant Directive (MCPD) über mittelgroße Feuerungsanlagen (zwischen 1 bis 50 MW) wurde im November 2015 erlassen und wäre eigentlich bis zum 19. Dezember 2017 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Hintergrund der Richtlinie ist die weiterhin auf dem Programm stehende Verbesserung der Luftqualität. Dadurch sollen auch die nationalen Emissionshöchstmengen der 43. BImSchV besser eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Im Bereich der mittelgroßen Feuerungsanlagen geht es dabei beispielsweise um eine emissionsarme Ausgestaltung der Energiewende im Bereich von Holz- und Pelletheizungen oder Biogasanlagen.

Im Umweltausschuss und in der Plenumsberatung ging es darum, ob und inwieweit Deutschland seine Möglichkeiten ausschöpfen sollte, in der Verordnung über die Anforderungen der Richtlinie hinauszugehen. Dabei wurde der Regierungsentwurf von zwei Seiten attackiert: Während AfD und FDP mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen in Europa argumentierten und sich daher für eine 1:1-Umsetzung stark machten, kritisierten die Grünen und Die Linke die Länge der Übergangsfristen und Fälle, in denen der Verordnungsentwurf doch gegenüber der TA Luft oder der besten verfügbaren Technik zurückfallen würde. So orientieren sich die Grenzwerte für NOx für Erdgasfeuerung nur an der EU-Richtlinie. Erst nach einer Übergangsfrist bis 2031 würden die Standards der insoweit strengeren TA Luft wieder gelten. Der Blick in andere Staaten wie die Schweiz, Österreich oder die Niederlande zeige Beispiele für ambitioniertere Umsetzungen. Letztlich hat sich aber, wie zu erwarten, die große Koalition mit ihrem Verordnungsentwurf durchgesetzt.

2018-10-23T22:03:10+02:0023. Oktober 2018|Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Wärme|

Was wird aus dem KWKG?

Schlechte Nachrichten für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Obwohl ein Evaluationsbericht des Beratungsunternehmens Prognos empfiehlt, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung auch im nächsten Jahrzehnt weiter auf 35% bis 40% zu steigern, folgt der Bericht nicht der Forderung der Branchenverbände, das KWKG bis 2030 zu verlängern und so auch künftig Zuschläge für die Stromerzeugung in KWK und den Ausbau von Wärmenetzen und Speichern zu gewähren. Nach 2025 soll Schluss sein.

Hintergrund dieser für viele Unternehmen schwierigen Empfehlung sind zwei Punkte. Zum einen geht Prognos davon aus, dass die Anreizwirkung der KWK-Förderung in ihrer gegenwärtigen Form ausreicht, um die Ausbauziele für die KWK zu erreichen. Und zum anderen sieht das Unternehmen angesichts der anstehenden Dekarbonisierung nicht nur in der Kohle-KWK ein Auslaufmodell, sondern auch in der Verstromung von Gas. Selbst Holz wird kritisch gesehen.

Für viele Unternehmen, die angesichts der 2021 auslaufenden Frist für die Einhaltung der neuen, schärferen Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen über Ersetzungen ihres Kraftwerksparks nachdenken müssen, kommt diese Empfehlung sehr ungelegen. Überdies  ist es angesichts der langen Unsicherheiten bei der Notifizierung des aktuellen KWKG nach wie vor ausgesprochen fraglich, welche Haltung die Europäische Kommission nach 2022 einnimmt, wenn sie erneut über Förderstrukturen für die deutsche KWK entscheiden müsste. Insgesamt bedeutet das: Vor allem die kommunale Energiewirtschaft muss sich auf eine Zukunft ohne KWKG einstellen. Und mit einiger Wahrscheinlichkeit: Ohne KWK generell.

2018-10-09T09:20:52+02:009. Oktober 2018|Strom, Wärme|

Der Zug rollt: Fahrplan für die 4. HP

Der Sommer ist vorbei, und die novellierte Emissionshandelsrichtlinie schon bald ein halbes Jahr in Kraft: Die Grundlage für die nächste Handelsperiode ist am 8.4.2018 in Kraft getreten. Nur wenige Wochen später stellte die Kommission eine erste, noch vorläufige Liste der von Abwanderung bedrohten Sektoren vor. Diese immerhin 44 Sektoren und Subsektoren gelten als „sichere Bank“. Sehr viel weniger CL-Mengen als in der letzten Handelsperiode würden es künftig wohl danach gar nicht. Gleichwohl waren nicht auf der Liste Verzeichnete aufgerufen, sich noch einmal zu melden.

In den nächsten Wochen sollten nun ursprünglich die Zuteilungsregeln verabschiedet werden. In mehr als nur groben Zügen sind sie bereits der Richtlinie zu entnehmen. Doch Details sind immer noch offen, etwa die Frage, wie die geplante dynamische Allokation genau aussehen soll. Zwar kursieren Entwürfe und Gerüchte, es bleibt aber noch spannend. 

Derzeit sieht der Zeitplan wohl noch vor, dass Ende des Jahres eine endgültige Liste der von Abwanderung bedrohten Sektoren vorliegt, so dass Weihnachten klar sein sollte, welche Unternehmen sich über eine kostenlose Zuteilung in Höhe von 100 % der Benchmarkzuteilung freuen dürfen, statt wie andere mit 30% zu starten und dann (bis auf Fernwärme) auf eine Nullzuteilung zu sinken. 

Im nächsten Jahr wird es dann ernst. Anfang des Jahres soll das TEHG in Kraft treten. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Das Bundeskabinett hat beschlossen. Und auch im Bundesrat hat man sich bereits mit dem TEHG beschäftigt.

Im Frühling soll sodann die Datenerhebung stattfinden. Diese ist – zusammen mit Daten aus früheren Berichterstattungen – Grundlage der künftigen Zuteilung. Ein reguläres Antragsverfahren wie in der Vergangenheit soll wohl schon deswegen nicht mehr stattfinden, weil es keine Wahlmöglichkeiten oder Spielräume mehr geben soll. 

Im Herbst 2019 sollen diese Daten dann von der Bundesrepublik an die Kommission übermittelt werden. Erst 2020 sollen die Benchmarks feststehen, die die Kommission aus den Daten berechnen wird. Und erst Ende des Jahres 2020, also mit viel Optimismus knapp vor Beginn der neuen Handelsperiode, ist wohl frühestens mit Zuteilungsbescheiden zu rechnen. Doch Bescheide, die erst nach Beginn der Handelsperiode kommen, kennen wir ja schon. 

2018-09-24T23:14:56+02:0024. September 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom, Wärme|