Nun also doch: Die Kommission klagt auf saubere Luft

So, nun hat sie es also doch getan: Die Europäische Kommission hat die Bundes­re­publik Deutschland verklagt, weil die Luftqua­lität in Deutschland zu schlecht ist. Das ist rechts­widrig, denn die Luftqua­li­täts­richt­linie 2008/50/EG gibt einen bestimmten Zustand der Luft vor. Und diesem Sollzu­stand entspricht die Luft insbe­sondere in einigen Städten nicht. Konkret enthält die Luft in einigen Ballungs­zentren – etwa auch in Berlin – zu viele Stick­oxide, die sich negativ auf die Atemwege auswirken. Die Bundes­re­gierung verhält sich also rechtswidrig.

Doch wie will nun die Kommission den Deutschen (und einigen anderen Mitglied­staaten) Beine machen? Das Klage­ver­fahren vor dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nach Art. 258 AEUV, das Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren, ist technisch ein Feststel­lungs­ver­fahren. Aber dass die Bundes­re­publik nicht genug getan hat, um die Grenz­werte einzu­halten, ist bereits amtlich, und bisher hat sich die Bundes­re­gierung auch erkennbar mehr Sorgen um die Mobilität der Autofahrer gemacht als um die Bronchien der Bürger. Eine reine Feststellung wird die Bundes­re­gierung also kaum schrecken. Dass die Bundes­re­gierung nun etwas tun muss, um endlich einen rechts­kon­formen Zustand herzu­stellen, weiß sie auch schon jetzt.

Doch ganz so zahnlos ist der EuGH nicht. Er kann nach Art. 260 Abs. 1 AEUV konkrete Maßnahmen vorgeben, die der Mitglied­staat dann umzusetzen hat. Auf diesem Wege könnte das Fahrverbot für Diesel-PKW, das die Koali­tionäre noch im Koali­ti­ons­vertrag vermeiden wollten, doch schneller kommen, als gedacht. Und der EuGH kann gem. Art. 260 Abs. 3 AUEV Gelder festsetzen, die Deutschland zu zahlen hat, wenn es sich nicht endlich bewegt. Damit die Mitglied­staaten nicht etwa auf die Idee kommen, mittels solcher Zahlungen ihren Bürgern unerwünschte Konse­quenzen des Gemein­schafts­rechts einfach zu ersparen, sind die Zahlungen außer­or­dentlich hoch.

Was der EuGH aber nicht kann: Er kann nicht einfach selbst tätig werden. Es ist den Gemein­schafts­or­ganen versagt, das Szepter in die Hand zu nehmen, wenn die Mitglied­staaten die Lage eskalieren lassen. Dass es soweit kommt, ist aller­dings unwahr­scheinlich. Eher steht zu erwarten, dass die Bundes­re­gierung das Verfahren eher als Aufschub betreibt, damit die ungeliebten Fahrverbote (setzt die Deutsche Umwelt­hilfe sich nicht doch auf dem Gerichtswege durch) nicht schon vor der Bayernwahl greifen.

Doch die Europäische Kommission versucht nicht nur, die Luftqua­li­täts­normen endlich durch­zu­setzen. Man ist in Brüssel auch nicht glücklich mit dem Umgang der Deutschen mit dem Diesel­skandal. Konkret geht es um die Typen­ge­neh­mi­gungen für einige Diesel­fahr­zeuge, nämlich den Porsche Cayenne, den Volks­wagen Touareg und verschiedene Audi A6 und A7. Die Kommission erwartet konkrete Maßnahmen wie Rückrufe und ernst­hafte Sanktionen. Deutschland muss sich nun etwas einfallen lassen, um den Verdacht auszu­räumen, das Kraft­fahrt­bun­desamt halte seine schüt­zende Hand über die deutsche Autoin­dustrie und ihre schwer­ge­wich­tigen Flagg­schiffe. Für diese Überle­gungen hat die Bundes­re­publik zwei Monate Zeit. Es bleibt also spannend.

2018-05-17T21:48:15+02:0018. Mai 2018|Industrie, Umwelt, Verkehr|

Größe ist auch nicht alles

Sie haben natürlich gleich gedacht, hier ginge es heute um den Niedergang der ehemals vier Großen der Energie­wirt­schaft in weniger als einem Jahrzehnt. Aber weit gefehlt: Wir sprechen über den Emissionshandel.

Der Emissi­ons­handel hat es bekanntlich schwer. Er funktio­niert zwar insofern, als dass die großen Kraft­werke und Indus­trie­an­lagen, die derzeit für ihre Emissionen Zerti­fikate abgeben müssen, nicht mehr emittieren, als durch die Maximal­menge an Berech­ti­gungen vorge­geben ist. Aller­dings besteht Einigkeit darüber, dass diese Menge an Berech­ti­gungen derzeit noch so hoch ist, dass kein Betreiber deswegen seine Anlage umrüsten müsste.

In Zukunft soll das alles anders werden. Die novel­lierte Emissi­ons­han­dels­richt­linie enthält einen Mecha­nismus, der Überschüsse absaugen und so verhindern soll, dass die Unter­nehmen in Berech­ti­gungen schwimmen. Nicht nur ich erwarte, dass dann die Preise weiter hochgehen werden und der Emissi­ons­handel ernst­hafte Steue­rungs­wirkung entfaltet.

Doch ist diese Erwartung gleich ein ausrei­chender Anlass, den Emissi­ons­handel umgehend auf das Mehrfache seiner derzei­tigen Größe aufzu­pumpen? Weitere Sektoren in den Emissi­ons­handel einzu­be­ziehen? Sollen künftig auch Emissionen aus dem Verkehr, also für den Kohlen­di­oxid­gehalt von Benzin und Diesel, aus der Wärme­ver­sorgung der Haushalte, also für Treib­hausgase aus Heizöl und Erdgas und aus der Landwirt­schaft einbe­zogen werden? Soll etwa jeder Autofahrer künftig Zerti­fikate für seinen Benz an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) abführen? Muss mein Vater künftig einen Emissi­ons­be­richt für die elter­liche Heizung verfassen?

Ganz so klein­teilig stellen es sich auch die Befür­worter nicht vor. Sie wünschen sich einen so genannten Upstream-Emissi­ons­handel, bei dem nicht der Emittent berichtet, abführt und handelt. Sondern derjenige, der den Brenn­stoff an ihn verkauft. Also nicht der Autofahrer, sondern der Tankstel­len­be­treiber bzw. gar derjenige, der diesem das Benzin verkauft. Nicht mein Vater, sondern sein Gasver­sorger bzw. der Gasim­porteur. Die Letzt­ver­braucher zahlen für die Emissionen dann in Form von Preisaufschlägen.

Eigentlich hört sich das zumindest auf den ersten Blick richtig gut an. Schließlich klagen etwa im Gebäu­de­be­reich viele Unter­nehmen seit Jahren, dass sie für CO2 aus ihrem modernen Heizkraftwerk zahlen, die Häusle­bauer für ihren ineffi­zi­enten Hausbrand aber nicht. Zudem werden Märkte, sagen die Volks­wirte, durch mehr Teilnehmer auch noch viel effizi­enter. Ist Größe – zumindest beim Emissi­ons­handel – also doch ein Garant für mehr Effizienz? Die markt­ver­liebte FDP-Fraktion im Bundestag scheint es so zu sehen. Sie fordert aktuell die Einbe­ziehung weiterer Sektoren in das Emissi­ons­han­dels­system.

Doch wie effizient wäre eine solche Vergrö­ßerung des Emissi­ons­handels wirklich? Ein Klima­schutz­in­strument ist dann wirksam, wenn es effizient zu einer Verrin­gerung der Emissionen beiträgt. Eine solche Minderung tritt dann ein, wenn es für den Adres­saten günstiger ist, zu mindern, als zu kaufen. Bei emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen liegt dieser Punkt, der sog. Fuel Changing Point, bei ca. 25 EUR für ein Zerti­fikat, das jeweils 1 t CO2 abdeckt.

Aber ist das bei Verkehr und Haushalten wirklich vergleichbar? Bei der Heizung sind weder Vermieter noch Eigen­heim­be­sitzer wirklich flexibel. Und auch beim Auto ist es ein Umstieg auf einen anderen Antrieb für die meisten keine wirkliche Alter­native. Der Fuel Changing Point dürfte also viel, viel höher liegen als bei den Anlagen, die jetzt schon am Emissi­ons­handel teilnehmen. Zudem würde in einem Upstream-Modell der Steue­rungs­me­cha­nismus so vermittelt eintreten, dass eine Verhal­tens­lenkung mögli­cher­weise gar nicht eintritt, wie eine Studie des Umwelt­bun­desamts bereits 2014 unter­strich. Damit tritt aber keine Steue­rungs­wirkung ein, wenn ein einheit­licher CO2-Preis alle emittie­renden Sektoren betrifft. Die Staats­kasse würde von den Verstei­ge­rungen profi­tieren. Aber eine echte Minderung der Emissionen wäre eher unwahr­scheinlich. Es spricht also zwar Einiges dafür, CO2 auch in Haushalten und im Verkehr zu bepreisen. Aber eine Einbe­ziehung in den Emissi­ons­handel wäre auch bei steigenden Preisen wohl kein hilfreicher Schritt, um die EU-Klima­ziele zu erreichen.

Wenn es um den Emissi­ons­handel geht, ist mehr Größe also kein Erfolgsrezept.

2018-05-17T10:38:12+02:0017. Mai 2018|Emissionshandel, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Dezentral und ökolo­gisch: So geht es schon heute

Die Leute wollen weg von den Strom­kon­zernen, höre ich am Donnerstag bei einem tempe­ra­ment­vollen Kaffee als ein Argument für die Block­chain. Man wolle den Strom vom Solardach gegenüber oder aus Windkraft von den Hügeln hinterm Dorf. Na klar, sage ich. Aber das geht doch schon heute. Da hat man mich mit großen Augen angesehen und ich versprach diesen Text (hallo, Marc!).

Vorab ein kleiner Einwurf: Vermutlich beziehen die Leute mit der Abneigung gegen die Strom­kon­zerne schon jetzt ihren Strom zumindest teilweise aus der Nachbar­schaft. Erinnern wir uns an den Physik­un­ter­richt der Mittel­stufe: Strom nimmt immer den Weg des geringsten Wider­standes. Man kann sich den Weg des Elektrons durch die Kupfer­atome einer Strom­leitung nämlich ein bisschen wie Wasser in einem mit Kiesel­steinen gefüllten Rohr vorstellen: Auf der einen Seite wird es herein­ge­pumpt. Die Zwischen­räume füllen sich mit Wasser. Solange immer mehr nachge­pumpt wird, fließt das Wasser bzw. der Strom immer weiter, um dann dort auszu­treten, wo ein gerin­gerer Wider­stand besteht als im kiesge­füllten Rohr bzw. zwischen den Kupfer­atomen. Wer sich partout gerade nicht erinnern kann, kann es sich übrigens von Peter Lustig nochmal erklären lassen.

Was bedeutet das also für den Strom vom Solardach nebenan? Er sucht sich ausgehend von der Erzeu­gungs­anlage den kürzesten Weg zum Verbraucher. Das ist vermutlich jetzt schon sein Nachbar.

Aber natürlich geht es den meisten Leuten nicht um Physik. Sie möchten ihr Geld nicht mehr an Strom­kon­zerne bezahlen und sie wollen eine schnellere Energie­wende, als die Politik ihnen verspricht. Dieser Wunsch ist aber schon heute absolut erfüllbar, auch für Verbraucher:

Wer einfach nur bestimmte Techno­logien ablehnt, kann ganz simpel zu Anbietern wechseln, die genau das bieten. Zwar verbergen sich hinter 100% Erneu­er­baren oft (aber nicht immer, hier lohnt sich Aufmerk­samkeit) vorwiegend Wasser­kraft aus Skandi­navien oder den Alpen, also keine neuen Anlagen, so dass streng genommen kein Zuwachs an EEG-Anlagen statt­findet. Aber wenigstens hat man so die Gewähr, dass der auf den eigenen Verbrauch entfal­lende Anteil am großen Stromsee aus erneu­er­baren Energie­quellen bezogen wird. Ein solcher Strom­an­bie­ter­wechsel ist schnell gemacht. Der Umwelt tut man so vermutlich etwas Gutes, aber aus der Nähe kommt der Strom oft natürlich nicht.

Wer die Sache selbst in die Hand nehmen will, hat es nicht ganz so leicht. Entweder erzeugt er einen Teil seines Bedarfs selbst, indem er auf seinem Grund­stück eine eigene Erzeu­gungs­anlage instal­liert wie zB eine Solar­anlage, eine Mini-KWK-Anlage oder ein Windrad. Denkbar ist es auch, sich mit anderen zusam­men­zutun. Auch wenn dann mehr Kosten für Umlagen und Netzent­gelte anfallen als bei ganz isolierten Lösungen. Derzeit wirbt z. B. schon ein Geschäfts­modell um Kunden, bei dem Photo­vol­ta­ik­an­lagen in Kombi­nation mit einer Batterie als Speicher bei einer Vielzahl von Kunden eine weitge­hende Versorgung aus der eigenen Infra­struktur ermög­lichen sollen. Denkbar sind auch Genos­sen­schafts­mo­delle von (sehr kompe­tenten) Prosumern, bei denen dann auch nicht einmal mehr ein Unter­nehmen profi­tiert. Und selbst in Großstädten sind mit Mieter­strom­mo­dellen dezen­trale Lösungen möglich, bei denen oft der Vermieter aus einer eigenen Solar­anlage gem. § 42a EnWG seine Mieter ohne Nutzung des öffent­lichen Strom­netzes versorgt. Hierfür gibt es in § 23b Abs. 2 EEG auch einen Zuschlag (zu diesen Modellen schreibe ich demnächst einmal mehr).

Angesichts dieser Vielzahl an Möglich­keiten, muss sich der einzelne Verbraucher fragen, was er eigentlich will. Will er seine Kosten reduzieren? Geht es ihm um Unabhän­gigkeit? Will er eine Versorgung, die bestimmten ökolo­gi­schen Standards genügt? Je nachdem, wie er sich diese Frage beant­wortet, bieten sich ganz unter­schied­liche Lösungen an. Allen gemein ist aber, dass sie den offenbar verbrei­teten Wunsch nach einer dezen­tralen und ökolo­gi­schen Versorgung abseits großer Konzerne schon jetzt erfüllen.

2018-05-06T21:38:52+02:007. Mai 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|