Über Freiheiten und Kostenfallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemeinplatz liberal-konservativer Politik ist bekanntlich die Entgegensetzung von Freiheit und Verbotspolitik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das wohl symbolträchtigste Gesetzesprojekt der Ampel im Sinne der “Freiheit im Heizungskeller” rückgängig zu machen, stürzt dieser konstruierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegsbedingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossilwirtschaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissionshandelssystems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brennstoffe volatil sind, ist auch ein Gemeinplatz und auch, dass durch den Emissionshandel zusätzlich Preisdruck erzeugt werden soll, um die Klimaziele zu erreichen. Eigentümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Allerdings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, “ein wundersames Tier”. Sein ebenfalls Wiener Namensvetter Kreisler ergänzte, dass zwischen “Meiner Freiheit, Deiner Freiheit” zu unterscheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigentümern von Heizungskellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offensichtliche Kostenfalle laufen. Schlaue Investoren von Wohnblocks wissen allerdings, dass sie die Mietpreisbremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intelligente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlagefähigen Investitionskosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffizienten Öl- und Gasheizungsanlagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volatilität und Energieabhängigkeit von Drittstaaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offensichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszusuchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kostenfalle läuft, sind unterschiedliche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jedenfalls hat er aber recht behalten, wenn er singt “Meine Freiheit, Deine Freiheit”. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die “Abschaffung” des GEG den sozialen Frieden herzustellen und die “Spaltung der Gesellschaft” durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigentümern und Investoren Freiheiten ermöglicht, zwingt Mieter in die Kostenfalle. Sozialdemokratische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtagswahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnenuntergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christdemokratischen, also zugleich an Innovation und Reformfähigkeit orientierten Regierungspolitik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu reformieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlagefähigkeit von Investitionskosten für Heizungssysteme ermöglichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Investitionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann “Technologieoffenheit” und Zukunftsfähigkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideologischen Kulturkampf, der an die sinnlosen Grabenkriege des 20. Jahrhunderts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreiskrise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die menschliche Zivilisation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E-Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Spritpreise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testosteron abbauen will.

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleunigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempolimit auf 130 km/h der überwiegenden Zahl der Autobahnnutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden.

Übrigens ist bereits jetzt das durchgängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraftfahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesicherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchsintensive Überholvorgänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergänzendes Tempolimit hier eine abgestufte Richtgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO aufzunehmen. Die Reichweite von E-Autos würde es dem Verordnungsgeber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundesregierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechtsänderungen wie eine Reform von Mietpreisbremse und Umlagenfinanzierung von Investitionen helfen, Freiheit und Verantwortung kongruenter auszugestalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheitssphäre der einen gesellschaftlichen Gruppe besser mit der Freiheitssphäre der anderen Gruppe zu vereinbaren. Die FDP ist tot, lange lebe der Liberalismus. (Olaf Dilling)

 

Erfolg oder Fehlschlag? Habecks Gasdeal mit Katar

In Zeiten wo uns durch Krieg im Nahen Osten wieder einmal schmerzhaft die deutsche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas vor Augen geführt wird, taucht auch der Besuch von Robert Habeck 2022 in Katar wieder in Diskussionen auf. Oft wird geglaubt, dieser Besuch sei ein Misserfolg gewesen andere bemängeln, er habe unsere Energieversorgung von Katar abhängig gemacht. Beides ist falsch.

Im März 2022 reiste der deutsche Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Katar, um über mögliche Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) nach Deutschland zu verhandeln. Die Reise stand im Kontext der drastischen Veränderungen auf den Energiemärkten nach dem Beginn des Russischen Überfalls auf die Ukraine 2022. Deutschland suchte dringend nach Alternativen zu russischem Gas, von dem das Land damals stark abhängig war.

Über viele Jahre bezog Deutschland einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Diese Abhängigkeit geriet nach dem Angriff auf die Ukraine zunehmend unter politischen und wirtschaftlichen Druck. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz begann daher, neue Energiepartnerschaften zu prüfen und bestehende Lieferketten zu diversifizieren.

Flüssigerdgas, das per Schiff transportiert wird, spielte dabei eine zentrale Rolle. Einer der weltweit wichtigsten Exporteure dieses Rohstoffs ist Katar, ein kleiner, aber sehr wohlhabender Staat am Persischen Golf mit großen Gasreserven.

Während seines Besuchs in der katarischen Hauptstadt Doha traf Habeck Vertreter der katarischen Regierung sowie Verantwortliche des staatlichen Energieunternehmens QatarEnergy. Ziel war es, Möglichkeiten für langfristige LNG-Lieferverträge zu sondieren und eine strategische Energiepartnerschaft aufzubauen.

Habeck sprach damals von einem „neuen Anfang“ in den Energiebeziehungen zwischen Deutschland und Katar. Geplant war, dass katarisches Flüssigerdgas künftig über neu zu bauende LNG-Terminals an der deutschen Nordseeküste importiert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland noch über keine eigenen LNG-Terminals, was zusätzliche Infrastrukturprojekte erforderlich machte.

Die Reise stieß in Deutschland auch auf Kritik. Katar steht wegen der Menschenrechtslage und der Behandlung von Arbeitsmigranten international in der Kritik. Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch hatten wiederholt auf Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und politischen Freiheiten hingewiesen.

Kritiker warfen der Bundesregierung vor, im Zuge der Energiekrise neue Abhängigkeiten von autoritären Staaten zu riskieren. Habeck verteidigte den Besuch jedoch als notwendige Maßnahme, um die Energieversorgung Deutschlands kurzfristig zu sichern. Die Gespräche mit Katar waren Teil einer breiteren Strategie Deutschlands, Gaslieferanten zu diversifizieren. Parallel führte Habeck auch Gespräche in anderen Ländern, etwa in Norwegen und den Vereinigte Staaten.In den Monaten nach der Reise beschleunigte die Bundesregierung den Bau mehrerer LNG-Terminals, unter anderem in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Diese Infrastruktur sollte es ermöglichen, künftig Gas aus verschiedenen Teilen der Welt zu importieren und die Energieversorgung unabhängiger zu gestalten.

Der Besuch wurde zunächst von Teilen der Presse als Misserfolg betrachtet. „Zugesagtes Gas aus Katar bleibt aus – war Habecks Kniefall nur Symbolpolitik?“ titelte der Focus im Juli 2022. „Ein Knicks für nix“: Darum scheiterte Habecks Gas-Reise in Katar“ schrieb der Tagesspiegel.

Beides falsch.

Während des Besuchs kam es zunächst tatsächlich nicht zum direkten Abschluss eines Liefervertrages. Stattdessen vereinbarten Deutschland und Katar eine Energiepartnerschaft, die als Grundlage für spätere LNG-Lieferungen dienen sollte. Die konkreten Verträge sollten anschließend von Unternehmen ausgehandelt werden.

Ein entsprechender Gasdeal wurde schließlich im November 2022 abgeschlossen. Beteiligt waren das katarische Staatsunternehmen QatarEnergy sowie der Energiekonzern ConocoPhillips. Der Vertrag sieht vor, dass Flüssigerdgas aus Katar an das geplante LNG-Terminal im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel geliefert wird.Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und umfasst etwa zwei Millionen Tonnen Flüssigerdgas pro Jahr. Die Lieferungen sollen jedoch erst ab 2026 beginnen, da sowohl neue Förderkapazitäten in Katar als auch die entsprechende Importinfrastruktur in Deutschland aufgebaut werden müssen.

Die vereinbarten Lieferungen aus Katar decken aber nur einen kleinen Teil des deutschen Gasbedarfs. Der Vertrag zwischen QatarEnergy und ConocoPhillips sieht vor, dass Deutschland 2 Millionen Tonnen LNG pro Jahr erhält. Das entspricht etwa 2,7–2,8 Milliarden Kubikmetern Erdgas jährlich. Deutschland verbraucht pro Jahr ungefähr 70–90 Milliarden Kubikmeter Erdgas (je nach Jahr und Nachfrage). Hieraus ergibt sich, dass der Anteil Gas aus Katar etwa 3–3,7 % des deutschen Gasbedarfs abdecken könnte.

(Christian Dümke)

2026-03-06T18:10:30+01:006. März 2026|Allgemein, Energiepolitik, Gas|

Die Freiheit im Heizungskeller

Die Deutschen wüssten selbst am besten, welche Heizung zu ihnen passt – so begründet die Bundesregierung ihr Abrücken von den §§ 71ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung 2026/2028 mit wenigen Ausnahmen die Installation neuer Gas- oder Ölheizungen untersagt. Politiker der Koalition verweisen in diesem Zusammenhang auf die ökonomischen Vorteile der Gasheizung, die in der Anschaffung meist günstiger ist als andere Heizsysteme. Doch über den reinen Anschaffungspreis hinaus stellt sich die Frage: Wissen die Deutschen wirklich, was mit der Installation einer Öl- oder Gasheizung absehbar auf sie zukommt?

Der ETS 2 wurde zwar gerade auf das Jahr 2028 verschoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass bis dahin kostenfrei emitiert werden kann. Bereits seit 2021 existiert das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Aktuell kosten Zertifikate bis zu 65 Euro. Ob diese Obergrenze im kommenden Jahr bestehen bleibt, ist unklar. Im ETS 2, also ab 2028, ist eine solche Deckelung nicht mehr vorgesehen, sondern nur noch begrenzte Eingriffsmöglichkeiten in die Preisbildung.

Die Prognosen über die künftige Preisentwicklung gehen weit auseinander. Bloomberg prognostizierte im September 2025 für die Jahre bis 2030 einen durchschnittlichen Preis von 100 Euro pro Zertifikat. Das Beratungsunternehmen Purpose Green errechnete auf dieser Basis für ein großes Berliner Mehrfamilienhaus mit typischerweise schlechter Energiebilanz jährliche CO₂-Kosten von rund 22.000 Euro. Für eine Familie in einer Vierzimmerwohnung entspräche das etwa 50 Euro CO₂-Kosten pro Monat. Die weitere Entwicklung der Preise ist schwer vorhersehbar, da sie davon abhängt, wie schnell die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr sinken. Klar ist jedoch: Je mehr Haushalte weiterhin fossil heizen, desto höher dürfte der CO₂-Preis steigen.

Auch die aktuelle Bundesregierung will den Emissionen aus Gas- und Ölheizungen nicht tatenlos zusehen. In neu eingebauten Heizungen sollen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl eingesetzt werden. Schon heute existieren Tarife mit Beimischungen grüner Gase und Öle, diese sind allerdings deutlich teurer als reines Erdgas. Von rund 25 Prozent Mehrkosten ist auszugehen. Zwar wäre theoretisch denkbar, dass mit steigender Nachfrage auch das Angebot wächst. Doch das in der EU begrenzte Flächenangebot sowie die parallel steigende novellierte Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor (wir berichteten) sprechen eher dafür, dass diese auch in der Industrie stark nachgefragten Brennstoffe knapp und entsprechend teuer bleiben.

Zehn Prozent erscheinen zudem zunächst moderat. Die Bundesregierung spricht jedoch selbst von einer „Treppe“, deren erste Stufe diese 10 Prozent darstellen. Das Konzeptpapier nennt zwar keine weiteren Zahlen. Doch wenn sich die Bundesregierung weiterhin zu den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes bekennt, das Klimaneutralität bis 2045 vorsieht, erscheint langfristig natürlich auch nur eine Quote von fast oder ganz 100 Prozent konsequent, von dem absolut keiner weiß, wo er herkommt. Zwar würde ein sinkender fossiler Anteil den CO₂-Preis mindern, dennoch ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.

Ein weiterer Faktor ist zu berücksichtigen: Bereits heute werden mehr Wärmepumpen installiert als Gasheizungen, obwohl der Einbau von Gasheizungen etwa im vergangenen Jahr noch unproblematisch möglich war. Die bis 2029 vorgesehenen Förderungen dürften diesen Trend verstärken. Über die Lebensdauer betrachtet ist die Wärmepumpe aufgrund geringerer Betriebskosten selbst auf Basis heutiger Gaspreise häufig wirtschaftlicher.

Das hat Folgen für die Gasnetze. Mit jedem Umstieg verliert das Netz Anschlüsse. Gasnetzbetreiber schreiben ihre Netze bereits verkürzt ab (wir berichteten). Die derzeit laufende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass Netzbetreiber Stilllegungspläne erarbeiten und Netze außer Betrieb nehmen können, sofern keine Umstellung etwa auf Wasserstoff erfolgt. Der Gesetzgeber geht also nicht davon aus, dass die heutige Struktur dauerhaft bestehen bleibt. In einem Netz mit immer weniger Anschlussnehmern steigen zwangsläufig die Netzentgelte, da sich die Fixkosten auf immer weniger Kilowattstunden verteilen. Auch diese Preiskomponente dürfte also steigen.

Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung berechnete im Dezember 2025, dass sich die Netzkosten für eine dreiköpfige Familie von derzeit etwa 300–400 Euro auf 3.300–4.300 Euro pro Jahr verzehnfachen könnten. Wird ein Netz schließlich vollständig stillgelegt, ist ohnehin der Einbau eines neuen Heizsystems erforderlich.

Ob diese möglichen Kostenfolgen der propagierten „Freiheit“ allen bewusst sind? Und ob denjenigen, die darauf setzen, dass spätere Bundesregierungen eine Kostenfalle für Gaskunden verhindern würden, klar ist, dass die europäische Gebäuderichtlinie die Subventionierung fossiler Heizungen untersagt? Manche mögen hoffen, dass der im Rahmen von „Fit for 55“ geschaffene Rechtsrahmen im Ernstfall wieder geändert würde. Doch selbst wenn die EU ihr Regelwerk anpassen sollte, bleibt das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Klimabeschluss klargestellt, dass das Ziel der Klimaneutralität dem Schutz der Freiheit künftiger Generationen dient. Die Fortsetzung der Klimaschutzbemühungen ist damit verfassungsrechtlich mehrfach abgesichert und nicht mit einfachen Mehrheiten aufzuheben (wir berichteten)

Entsprechend muss man warnen: Wer die Gasheizung als sichere, günstige Alternative zur energetischen Sanierung ansieht, sollte die nächsten Jahre und Jahrzehnte im Blick behalten. Sich darauf zu verlassen, dass Gesetze aufgehoben werden, ist alles andere als eine sichere Bank. Nur dann, wenn man auch dann seine Gasheizung noch liebt, wenn die Regeln greifen, wie sie heute vorgesehen sind, ist sie eine – zumindest persönlich – weiter gute Wahl (Miriam Vollmer).

2026-03-01T14:24:31+01:0028. Februar 2026|Energiepolitik, Gas, Gesetzgebung|