Die Freiheit im Heizungskeller

Die Deutschen wüssten selbst am besten, welche Heizung zu ihnen passt – so begründet die Bundesregierung ihr Abrücken von den §§ 71ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung 2026/2028 mit wenigen Ausnahmen die Installation neuer Gas- oder Ölheizungen untersagt. Politiker der Koalition verweisen in diesem Zusammenhang auf die ökonomischen Vorteile der Gasheizung, die in der Anschaffung meist günstiger ist als andere Heizsysteme. Doch über den reinen Anschaffungspreis hinaus stellt sich die Frage: Wissen die Deutschen wirklich, was mit der Installation einer Öl- oder Gasheizung absehbar auf sie zukommt?

Der ETS 2 wurde zwar gerade auf das Jahr 2028 verschoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass bis dahin kostenfrei emitiert werden kann. Bereits seit 2021 existiert das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Aktuell kosten Zertifikate bis zu 65 Euro. Ob diese Obergrenze im kommenden Jahr bestehen bleibt, ist unklar. Im ETS 2, also ab 2028, ist eine solche Deckelung nicht mehr vorgesehen, sondern nur noch begrenzte Eingriffsmöglichkeiten in die Preisbildung.

Die Prognosen über die künftige Preisentwicklung gehen weit auseinander. Bloomberg prognostizierte im September 2025 für die Jahre bis 2030 einen durchschnittlichen Preis von 100 Euro pro Zertifikat. Das Beratungsunternehmen Purpose Green errechnete auf dieser Basis für ein großes Berliner Mehrfamilienhaus mit typischerweise schlechter Energiebilanz jährliche CO₂-Kosten von rund 22.000 Euro. Für eine Familie in einer Vierzimmerwohnung entspräche das etwa 50 Euro CO₂-Kosten pro Monat. Die weitere Entwicklung der Preise ist schwer vorhersehbar, da sie davon abhängt, wie schnell die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr sinken. Klar ist jedoch: Je mehr Haushalte weiterhin fossil heizen, desto höher dürfte der CO₂-Preis steigen.

Auch die aktuelle Bundesregierung will den Emissionen aus Gas- und Ölheizungen nicht tatenlos zusehen. In neu eingebauten Heizungen sollen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl eingesetzt werden. Schon heute existieren Tarife mit Beimischungen grüner Gase und Öle, diese sind allerdings deutlich teurer als reines Erdgas. Von rund 25 Prozent Mehrkosten ist auszugehen. Zwar wäre theoretisch denkbar, dass mit steigender Nachfrage auch das Angebot wächst. Doch das in der EU begrenzte Flächenangebot sowie die parallel steigende novellierte Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor (wir berichteten) sprechen eher dafür, dass diese auch in der Industrie stark nachgefragten Brennstoffe knapp und entsprechend teuer bleiben.

Zehn Prozent erscheinen zudem zunächst moderat. Die Bundesregierung spricht jedoch selbst von einer „Treppe“, deren erste Stufe diese 10 Prozent darstellen. Das Konzeptpapier nennt zwar keine weiteren Zahlen. Doch wenn sich die Bundesregierung weiterhin zu den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes bekennt, das Klimaneutralität bis 2045 vorsieht, erscheint langfristig natürlich auch nur eine Quote von fast oder ganz 100 Prozent konsequent, von dem absolut keiner weiß, wo er herkommt. Zwar würde ein sinkender fossiler Anteil den CO₂-Preis mindern, dennoch ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen.

Ein weiterer Faktor ist zu berücksichtigen: Bereits heute werden mehr Wärmepumpen installiert als Gasheizungen, obwohl der Einbau von Gasheizungen etwa im vergangenen Jahr noch unproblematisch möglich war. Die bis 2029 vorgesehenen Förderungen dürften diesen Trend verstärken. Über die Lebensdauer betrachtet ist die Wärmepumpe aufgrund geringerer Betriebskosten selbst auf Basis heutiger Gaspreise häufig wirtschaftlicher.

Das hat Folgen für die Gasnetze. Mit jedem Umstieg verliert das Netz Anschlüsse. Gasnetzbetreiber schreiben ihre Netze bereits verkürzt ab (wir berichteten). Die derzeit laufende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass Netzbetreiber Stilllegungspläne erarbeiten und Netze außer Betrieb nehmen können, sofern keine Umstellung etwa auf Wasserstoff erfolgt. Der Gesetzgeber geht also nicht davon aus, dass die heutige Struktur dauerhaft bestehen bleibt. In einem Netz mit immer weniger Anschlussnehmern steigen zwangsläufig die Netzentgelte, da sich die Fixkosten auf immer weniger Kilowattstunden verteilen. Auch diese Preiskomponente dürfte also steigen.

Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung berechnete im Dezember 2025, dass sich die Netzkosten für eine dreiköpfige Familie von derzeit etwa 300–400 Euro auf 3.300–4.300 Euro pro Jahr verzehnfachen könnten. Wird ein Netz schließlich vollständig stillgelegt, ist ohnehin der Einbau eines neuen Heizsystems erforderlich.

Ob diese möglichen Kostenfolgen der propagierten „Freiheit“ allen bewusst sind? Und ob denjenigen, die darauf setzen, dass spätere Bundesregierungen eine Kostenfalle für Gaskunden verhindern würden, klar ist, dass die europäische Gebäuderichtlinie die Subventionierung fossiler Heizungen untersagt? Manche mögen hoffen, dass der im Rahmen von „Fit for 55“ geschaffene Rechtsrahmen im Ernstfall wieder geändert würde. Doch selbst wenn die EU ihr Regelwerk anpassen sollte, bleibt das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Klimabeschluss klargestellt, dass das Ziel der Klimaneutralität dem Schutz der Freiheit künftiger Generationen dient. Die Fortsetzung der Klimaschutzbemühungen ist damit verfassungsrechtlich mehrfach abgesichert und nicht mit einfachen Mehrheiten aufzuheben (wir berichteten)

Entsprechend muss man warnen: Wer die Gasheizung als sichere, günstige Alternative zur energetischen Sanierung ansieht, sollte die nächsten Jahre und Jahrzehnte im Blick behalten. Sich darauf zu verlassen, dass Gesetze aufgehoben werden, ist alles andere als eine sichere Bank. Nur dann, wenn man auch dann seine Gasheizung noch liebt, wenn die Regeln greifen, wie sie heute vorgesehen sind, ist sie eine – zumindest persönlich – weiter gute Wahl (Miriam Vollmer).

2026-03-01T14:24:31+01:0028. Februar 2026|Energiepolitik, Gas, Gesetzgebung|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwischen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregulierungsmaßnahme in der amerikanischen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispielloser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erderwärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefährdungsfeststellung „Endangerment Finding“ aufgehoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umweltbehörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien den Ausstoß von sechs Treibhausgasen als Luftverschmutzung und als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens eingestuft.. Der Clean Air Act, also das Luftreinhaltegesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmutzungsquellen, die nach Überzeugung der Wissenschaftler zur Erderwärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regulatorische Rahmen für CO₂-Grenzwerte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraftwerke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, dass Treibhausgase der Haupttreiber des menschengemachten Klimawandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermäßigen staatlichen Regulierung“. Für Trump ist die Klimapolitik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbesondere die Autoindustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrssektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verursacher. Doch statt strengere Vorgaben durchzusetzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissionsbegrenzungen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einsparungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klimaschutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusammenhang zwischen Treibhausgasen und öffentlicher Gesundheit.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft reagiert (berechtigterweise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Vernebelungstaktik. Der Klimaforscher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwürdigen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregulierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognostiziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klimaziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umweltverbände sprechen vom größten Angriff auf die staatlichen Klimaschutzbemühungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brennstoffindustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohlebranche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Stilllegung alter Kohlekraftwerke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klagewelle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klimaschädliche Gase als Luftschadstoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrtwende vollziehen, hätte das weitreichende Folgen – nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umweltgesetze in den USA. Zwischen wirtschaftlicher Deregulierung und globaler Verantwortung, zwischen politischer Ideologie und wissenschaftlicher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Ausstieg aus dem Gasnetz – Referentenentwurf vom 4.11.2025

Die EU hat die Gasbinnenmarktrichtlinie reformiert, nun ist die Bundesrepublik am Zug. Sie muss den Rechtsrahmen für die Gasnetze neu setzen. Denn die Zeit drängt. 2045 will die Bundesrepublik treibhausgasneutral sein, also auch kein Erdgas mehr verbrennen. Das heutige Gasnetz muss also entweder andere Gase transportieren oder stillgelegt werden. Die Spielregeln für diesen geordneten Rückzug setzt das aktuelle Gesetzesvorhaben, das bis zur Sommerpause 2026 abgeschlossen sein soll. Derzeit lieg ein Referentenentwurf vom 4.11.2025 vor. 

Der neue Verteilernetzentwicklungsplan

Zentrales Element des Entwurfs ist eine neue Pflicht für Betreiber von Gasverteilnetzen: Sie müssen einen Verteilernetzentwicklungsplan erstellen, sobald innerhalb der nächsten zehn Jahre eine dauerhafte Verringerung der Erdgasnachfrage zu erwarten ist, die eine Umstellung oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Netzes oder einzelner Teile erforderlich macht (§ 16b Abs. 2 EnWG-E). Dieser Plan ist regelmäßig zu aktualisieren (§ 16b Abs. 5 EnWG-E).

Dies soll auch nicht hinter dem Rücken der Öffentlichkeit passieren. Bereits die Entscheidung, einen solchen Plan zu erstellen, muss der Netzbetreiber unverzüglich auf seiner Internetseite veröffentlichen (§ 16c Abs. 1 EnWG-E).

Transparenz und Beteiligung werden verpflichtend

Der Entwurf macht den Rückzug aus dem Gasnetz zu einem konsultationspflichtigen Prozess: Die Öffentlichkeit – insbesondere Netznutzer, Kommunen und Letztverbraucher – soll Stellung nehmen können. Entwürfe der Pläne und Konsultationsergebnisse sind online zu veröffentlichen (§ 16c Abs. 4 EnWG-E). Zudem müssen die Pläne der zuständigen Regulierungsbehörde zur Bestätigung vorgelegt werden (§ 16c Abs. 5 EnWG-E).

Inhaltliche Leitplanken: Alternativen müssen mitgedacht werden

§ 16d EnWG-E enthält detaillierte Anforderungen. Die Pläne müssen u. a. kommunale Wärmepläne und Klimaziele berücksichtigen, Annahmen zur Nachfrageentwicklung nachvollziehbar darlegen und konkret ausweisen, welche Infrastruktur weiterbetrieben, umgestellt oder stillgelegt werden soll. Besonders relevant: Es muss beschrieben werden, ob für betroffene Letztverbraucher im Zeitpunkt der Umstellung oder Stilllegung hinreichende alternative Versorgungsmöglichkeiten bestehen.

Rechtsfolgen: Anschluss und Netzzugang können eingeschränkt werden

Lieg der Verteilernetzentwicklungsplan erst einmal vor, ändern sich die Spielregeln für den Letztverbraucher. Heute gibt es eine Netzanschlusspflicht. Künftig soll es eine solche Pflicht in den Netzen, die stillgelegt oder umgestellt werden sollen, nicht mehr geben: Der Netzanschluss kann ganz verweigert werden, wenn ein bestätigter Verteilernetzentwicklungsplan die Stilllegung/Umstellung vorsieht (§ 17 Abs. 2c Nr. 2 EnWG-E). Auch der Netzzugang kann verweigert werden, wenn dies wegen der im bestätigten Plan vorgesehenen Stilllegung/Umstellung erforderlich ist (§ 20 Abs. 2a Nr. 2 EnWG-E).

Anschlusstrennung ohne Zustimmung – mit sehr langen Fristen

Weitreichend ist § 17k EnWG-E: Unter engen Voraussetzungen sollen Netzbetreiber Netzanschlüsse sogar ohne Zustimmung trennen dürfen, wenn die dafür erforderlichen Leitungen laut bestätigtem Plan stillgelegt/umgestellt werden. Das ist aber an umfangreiche Informationspflichten geknüpft (u. a. Hinweise zehn und fünf Jahre vorher sowie wiederholte Erinnerungen bis kurz vor dem Termin). Zusätzlich gilt eine Schutzklausel: Eine Trennung darf nicht erfolgen, wenn absehbar ist, dass die im Wärmeplan als besonders geeignet eingestufte Versorgungsart im betroffenen Gebiet nicht rechtzeitig verfügbar sein wird (§ 17k Abs. 2 EnWG-E). Damit soll verhindert werden, dass der Versorger die Gasleitung kappt, obwohl die Fernwärmeleitung noch nicht fertig ist. Dort, wo es keine zentralen Einrichtungen geben wird, hilft dies aber nicht weiter: Es kann also durchaus sein, dass den letzten Kunden am Gasnetz gekündigt wird und sie gezwungen sind, sich für eine neue Heizung zu entscheiden.

Wie geht es nun weiter?

Der Referentenentwurf vom 4.11. wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nach Beschluss durch das Kabinett in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Es gibt bereits Stellungnahmen der Verbände, die auch das weitere Verfahren begleiten werden. Klar ist schon heute: Mit der Novelle 2026 trennen sich die Wege von Strom und Gas im EnWG. Stand bisher jeweils die Regulierung im natürlichen Monopol im Vordergrund, wird es nun darum gehen, die Stromnetze auszubauen und die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas über die nächsten zwei Jahrzehnte zu beenden (Miriam Vollmer)

2026-01-23T00:59:33+01:0023. Januar 2026|Gas|