Änderung im EnWG – Gesetz­geber verschärft die Pflicht zum Angebot variabler Stromtarife

Der Gesetz­geber hat am 22. Juni 2021 das „Gesetz zur Umsetzung unions­recht­licher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasser­stoff­netze im Energie­wirt­schafts­recht“ verab­schiedet, das – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur Regelungen zur Wasser­stoff­nutzung in das EnWG aufnimmt sondern auch zahlreiche neue Vorgaben für die Energie­lie­ferung an Letzt­ver­braucher außerhalb der Grund­ver­sorgung enthält.

Eine davon betrifft das Angebot von lastva­riablen oder tages­zeit­ab­hän­gigen Strom­ta­rifen. Bereits jetzt sind Energie­lie­fe­ranten nach § 40 Abs. 5 EnWG verpflichtet, „soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letzt­ver­braucher von Elektri­zität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energie­ein­sparung oder Steuerung des Energie­ver­brauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbe­sondere lastva­riable oder tages­zeit­ab­hängige Tarife.

Dahinter steckt eine gute, wenn auch nicht ganz neue Idee. In Zeiten von schwan­kendem Strom­an­gebot kann es ein sinnvolles Instrument der Steuerung der Nachfrage und der Vermin­derung von Lastspitzen sein, Strom preis­va­riabel anzubieten. Bisher kam diese Tarif­struktur eigentlich nur bei spezi­ellen HT/NT- Tarifen zum Betrieb von Nacht­spei­cher­hei­zungen zum Einsatz. Eine besonders praktische Regelungs­wirkung ging von § 40 Abs. 5 EnWG aber nicht aus.

 

Dies soll sich nun ändern. Im Rahmen des neu geschaffen § 41a EnWG (BT-Drs. 19/27453, S.37) wird nicht nur die bisherige Regelung des § 40 Abs. 5 EnWG übernommen, sondern in Abs. 2 festgelegt, dass große Strom­lie­fe­ranten, „die zum 31. Dezember eines Jahres mehr als 200.000 Letzt­ver­braucher beliefern“ im Folgejahr verpflichtet sind, „den Abschluss eines Strom­lie­fer­ver­trages mit dynami­schen Tarifen für Letzt­ver­braucher anzubieten, die über ein intel­li­gentes Messsystem im Sinne des Messstel­len­be­triebs­ge­setzes verfügen.“

Die Strom­lie­fe­ranten haben die Letzt­ver­braucher dabei über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile des Vertrags nach Satz 1 umfassend zu unter­richten sowie Infor­ma­tionen über den Einbau eines intel­li­genten Messsystems im Sinne des Messstel­len­be­triebs­ge­setzes anzubieten, denn dynamische Verträge bergen nach Ansicht des Gesetz­gebers für den Kunden sowohl Chancen als auch Risiken, über die der Strom­lie­ferant sie infor­mieren muss.

Versorger mit mehr als 200.000 Kunden sollten daher langsam mit der Planung entspre­chender Tarife beginnen.

(Christian Dümke)

2021-07-06T22:31:14+02:006. Juli 2021|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Der EU-Emissi­ons­handel wird novel­liert: Die Kommissionspläne

Nach und nach kommt an die Öffent­lichkeit, wie die Europäische Kommission sich die Zukunft des EU-Emissi­ons­handels vorstellt, um das verschärfte Klimaziel von 55% bis 2030 zu erreichen. Ersten Entwürfen zufolge (Entwurf gibt es hier) geht die Reise in die folgende Richtung:

# Der EU-Emissi­ons­handel wird größer. Während bisher „nur“ große stationäre Anlagen und Flugverkehr erfasst sind, soll ein EU-Emissi­ons­han­dels­system künftig schon ab 2025 auch Gebäude und Verkehr an Land und auf dem Wasser erfassen. Damit würde sich der deutsche nationale Emissi­ons­handel nach dem Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­gesetz (BEHG) nur wenige Jahre nach seiner Einführung erübrigen. Für die Unter­nehmen in Deutschland wäre dies trotz der dann mehrfachen Anpassung (u. a. aller Verträge) eher von Vorteil: Der Markt würde größer und robuster, wettbe­werbs­ver­zer­rende Effekte würden minimiert. Wie in Deutschland würde aber auch europaweit nicht auf Emittenten, sondern auf Inver­kehr­bringer abgestellt, das System würde neben dem heutigen ETS stehen. Achtung: Berichts­pflichten sollen schon für 2024 gelten.

# Nicht überra­schend: Wenn in den nächsten Jahren erheblich mehr einge­spart werden soll, kann es nur erheblich weniger Zerti­fikate geben. Die EU denkt offenbar an eine Einmal­ver­rin­gerung der Gesamt­menge, kombi­niert mit einem noch nicht festste­henden neuen linearen Minde­rungs­faktor, der höher liegen wird als die aktuellen 2,2%. Das bedeutet zwangs­läufig sehr schnell drastisch höhere Preise, u. a. weil es Unter­nehmen kurzfristig natur­gemäß schwer wird, ihre Mittel­frist­planung umzustoßen und auf andere Brenn­stoffe oder Antriebs­arten umzusteigen. Zudem erschweren langfristige Bezugs­ver­träge den schnellen Umbau der Portfolios.

Berlaymont, Europäisch, Kommission

# 50% der Mehrein­nahmen sollen zur Unter­stützung armer Menschen verwandt werden, vor allem bei den Heizkosten. Wie dies aussehen soll, soll aber den Mitglied­staaten überlassen bleiben, u. a. weil deren Sozial­systeme sehr unter­schiedlich ausge­staltet und organi­siert sind.

# Aktuell gibt es für vom EU-ETS erfasste Branchen – mit Ausnahme der Strom­erzeugung – noch kostenlose Zutei­lungen. Diese sollen nach und nach auslaufen und künftig an Emissi­ons­min­de­rungs­maß­nahmen geknüpft sein und auf deutlich anspruchs­vol­leren Bench­marks fußen. Diese sollen um 2,5% statt 1,6% maximal p.a. sinken. Wann es gar nichts mehr gibt, bleibt dem anste­henden politi­schen Prozess überlassen. Denn die KOM geht davon aus, dass der Carbon Border Adjus­tement Mechanism (CBAM) die europäische Wirtschaft wirksam schützt. Für die Branchen, die neu hinzu­kommen, soll es aber keine Zutei­lungen geben.

# CCU – also die Abscheidung und Verar­beitung von CO2 – soll aufge­wertet werden.

Wie geht es nun weiter? Am 14. Juli 2021 will die Kommission ein Paket aus 12 einzelnen Vorschlägen für verschiedene Energie- und Klima­re­ge­lungen vorstellen, zu denen auch dieser Reform­vor­schlag gehört. Sodann wird zwischen den Organen verhandelt. Es ist also noch keineswegs gesetzt, dass genau diese Regelungen wirklich in Kraft treten. Doch angesichts des 55%-Ziels bis 2030 ist in jedem Fall von erheb­lichen Verschär­fungen auszu­gehen, Spiel­räume dürften deswegen eher nur noch im Detail bestehen (Miriam Vollmer).

2021-07-02T21:32:41+02:002. Juli 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Wahlkampf­thema Energie­wende: Was steht im Wahlpro­gramm der FDP?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundes­tagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klima­schutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energie­ver­sorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlpro­gramme verschie­dener Parteien geschaut, wie diese die Zukunfts­themen Energie und Klima­schutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer reihe darüber berichten. Nach dem Programm der SPD haben wir uns diesmal die energie­po­li­ti­schen Vorstel­lungen der FDP angesehen.

Das Wahlpro­gramm der FDP trägt den Namen „Nie gab es mehr zu tun“ und wir haben nachge­schaut, was aus Sicht der Freien Liberalen beim Thema Energie­wende getan werden muss:

 

 

Klima­schutz
Die FDP bekennt sich in ihrem Programm ausdrücklich zu dem Ziel aus dem Pariser Abkommen, die Erder­wärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Klima­neu­tra­lität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Den Klima­wandel nennt die FDP „eine der größten Heraus­for­de­rungen unserer Zeit.“ Richtig angepackt könne „er aber auch zu einer unserer größten Chancen werden.“. Klima­wandel als Chance? Was steckt dahinter?

Um der Heraus­for­derung des Klima­wandels zu begegnen will die FDP auf „neue Techno­logien setzen“, die dazu führen sollen „Energie bezahlbar umzuwandeln und gleich­zeitig das Klima schützen zu können“. Bei der Lösung für „komplexe Umwelt­pro­bleme“ soll „die Kreati­vität der Vielen“ und der „Wettbewerb der besten Ideen“ zum Ziel führen. Der FDP schwebt dabei eine umwelt­po­li­tische „Start-up-Kultur“ vor.

Zukunfts­tech­no­logien
Konkret genannt werden hierbei die Förderung der Entwicklung „alter­na­tiver Kraft­stoffe“ die Erzeugung von Wasser­stoff als Brenn­stoff und der Ausbau der Speicher­tech­no­logie. Strom­speicher sollen von allen Abgaben und Umlagen befreit werden, um sie wirtschaftlich betreiben zu können. Weiterhin soll die Möglichkeit von „Geo-Engineering“ gefördert werden. „Carbon Capture and Storage“- und „Carbon Dioxide Removal“-Technologien (CCS und CDR), durch die CO2 der Atmosphäre direkt entzogen wird, wird als große Chance für den Klima­schutz verstanden. Auf europäi­scher Ebene soll der Ausbau einer Infra­struktur zur Erzeugung und zum Import von Wasser­stoff nach Deutschland gefördert werden.

Emissi­ons­handel
Den Emissi­ons­handel möchte die FDP schnellst­möglich auf alle Emissionen – insbe­sondere auf CO2 – ausweiten. Dieses Thema zieht sich durch die gesamte Klima­po­litik der FDP Die Politik müsse vorgeben, wieviel CO2 im Jahr ausge­stoßen werden darf. Für den Ausstoß müssen Zerti­fikate erworben werden, die von Jahr zu Jahr weniger und damit teurer werden. Wer besonders viel CO2 spart, muss weniger Zerti­fikate kaufen und spart Geld und wer CO2 speichert, muss dafür Geld erhalten. Ziel müsse es sein, über den europäi­schen Emissi­ons­handel (EU-ETS) hinaus ein inter­na­tional abgestimmtes Vorgehen beim Klima­schutz mit einheit­lichem CO2-Preis für alle zu erreichen.

Weiterhin solle die Möglichkeit genutzt werden, Projekte in anderen Staaten zu finan­zieren und die entspre­chenden Treib­haus­gas­re­duk­tionen auf die eigenen Ziele anzurechnen, wie Artikel 6 des Pariser Abkommens dies erlaube. Zudem solle es möglich sein durch Förderung der Wieder­auf­forstung von Wäldern Beloh­nungen im Rahmen des CO2 Zerti­fi­ka­te­handels zu erhalten. Das gleiche soll gelten wenn auf techni­schem Wege CO2 aus der Atmosphäre entzogen und gespei­chert werde.

EEG Förderung beschränken
Die EEG-Umlage will die FDP abschaffen, die Strom­steuer auf den niedrigsten nach aktuellem EU-Recht möglichen Satz absenken und so schnell wie möglich komplett streichen. Im Hinblick auf die EEG-Umlage sollen „keine neuen Förder­tat­be­stände geschaffen werden“ – was letzt­endlich wohl eine Abschaffung der EEG Förderung für Neuan­lagen bedeutet, denn EEG-Anlagen sollen „in den markt­wirt­schaft­lichen Wettbewerb überführt werden“. Gesetzlich geplante Ausbau­pfade für den Aufbau einer regene­ra­tiven Strom­erzeu­gungs­in­fra­struktur und staat­liche Abnah­me­ga­rantien für grünen Strom lehnt die FDP ausdrücklich ab.

(Christian Dümke)

2021-06-28T20:11:39+02:0028. Juni 2021|Energiepolitik|