CO2-Steuer mit Köpfchen

Bundes­um­welt­mi­nis­terin Svenja Schulze brachte vor ein paar Tagen die CO2-Steuer ins Gespräch. Wolfgang Schäuble hat sich ebenfalls verhalten zustimmend geäußert. Viele seiner Partei­ge­nossen setzen dagegen eher auf eine Ausweitung des Emissi­ons­handels. Sie verweisen damit auf die EU, die dafür dann ja zuständig wäre und vermutlich ein paar Jahre brauchen würde, jeden­falls bis zur nächsten Legis­la­tur­pe­riode. Demnächst soll das neu berufene Klima­ka­binett tagen und will vermutlich bald Ergeb­nisse präsen­tieren, auch zu dieser Frage. Es könnte also spannend werden.

Inzwi­schen gab es ein Gastbeitrag von Sigmar Gabriel im Tages­spiegel zum Thema CO2-Steuer. Die Überle­gungen von Gabriel stellen die Kernfrage, wie sich nämlich ökolo­gi­scher Fortschritt mit sozialem Ausgleich verträgt. Durch die Erhebung auf fossile Brenn­stoffe sei die Steuer relativ einfach und unbüro­kra­tisch zu erheben. Die derzeit vom Umwelt­mi­nis­terium ins Spiel gebrachten 20 Euro pro Tonne CO2 seien auf Dauer aber nicht genug, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Gabriel spricht etwas süffisant von einem „niedrig­schwel­ligen Einstiegs­an­gebot“, das konti­nu­ierlich bis auf 200 Euro ansteigen müsse.

Tatsächlich sind 20 Euro pro Tonne CO2 zunächst einmal ein fast symbo­li­scher Betrag, wenn es um den Verkehrs­sektor geht. Der Benzin­preis einer Autofahrt in einem 6‑l-Wagen von Berlin nach München, derzeit bei etwas über 40 Euro, würde sich laut Agora Verkehrs­wende um ca. 1,70 Euro verteuern. Ein Betrag, der als Trinkgeld in besseren Restau­rants fast eine Belei­digung wäre. Angesichts der üblichen Ölpreis­schwan­kungen würde er kaum auffallen. Anders sähe es natürlich aus, wenn die Steuer tatsächlich auf 200 Euro pro Tonne CO2 ansteigen würde. Das wäre für viele Bürger dann sehr schmerzhaft.

Hier kommen Gabriels Überle­gungen zum Tragen: Er schlägt vor, die CO2-Steuer durch Rückzah­lungen sozial abzufedern. Das ist grund­sätzlich nichts Neues, dennoch enthält der Vorschlag einige inter­es­sante Details. Das gesamte Steuer­auf­kommen soll in seinem Modell als gleich­mäßig verteilte „Kopfprämie“ an jeden erwach­senen oder minder­jäh­rigen Bürger gezahlt werden.  Idealer­weise wird es nicht zurück­ge­zahlt, sondern vorge­streckt, bevor die Steuer erhoben wird. Dies würde in mehrfacher Hinsicht für Umver­teilung und erhöhte Binnen­nach­frage sorgen. Zum einen, weil Liqui­dität erhöht, nicht verringert wird. Zweitens, weil kinder­reiche Familien durch die Kopfprämie begünstigt würden. Und nicht zuletzt, weil wohlha­bende Leute häufig mehr CO2 ausstoßen als Leute, die ohnehin sparen müssen.

Aller­dings gibt Gabriel zu, dass von der Steuer auch Berufs­pendler, Mieter in schlecht gedämmten Häusern und die Landbe­völ­kerung  stark betroffen wären. Also häufig nicht gerade die Reichsten. Hier sollen ÖPNV, Energie­spar­maß­nahmen, verbrauchsarme Autos und Wärme­dämmung gefördert werden. Aller­dings warnt er davor, das über die Steuer einge­nommene Geld auch noch dafür zu verwenden: Darunter würde die eindeutige Botschaft leiden, dass der Staat es diesmal ernst meint mit der Verbindung von Klima­po­litik und gerechter Verteilung. Sonst ist es wie so oft, dass mit steigendem Steuer­auf­kommen, das „mit der Gießkanne“ verteilt wird, auch die Staats­auf­gaben gleich­mäßig wachsen.

 

2019-04-25T10:16:45+02:0025. April 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Bundesrat ermög­licht beschleu­nigten Netzausbau

Klavier­spielen, heißt es, wäre eigentlich kinder­leicht, wenn man nur zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle in die Tasten hauen würde. Genauso ist es mit der Energie­wende. Die Erzeugung von Strom aus erneu­er­barer Energie an sich ist das geringste Problem. Wind und Sonne gibt es schließlich umsonst. Die große Heraus­for­derung besteht darin, Energie recht­zeitig dort bereit­zu­stellen, wo sie gebraucht wird. Das ist im Strom­sektor zum größten Teil eine Frage der Übertra­gungs­netze. Die sind aller­dings dieser Heraus­for­derung immer noch nicht ausrei­chend gewachsen – und bekanntlich dauern in Deutschland Infra­struk­tur­pla­nungen öfter mal etwas länger.

Das sollte sich eigentlich schon seit 2011 mit dem Netzaus­bau­be­schleu­ni­gungs­gesetz Übertra­gungsnetz (NABEG) ändern. Aller­dings hat das noch nicht zur erhofften Beschleu­nigung geführt, so dass das Planungs- und Geneh­mi­gungs­recht für Höchst­span­nungs­lei­tungen nun weiter optimiert werden soll. Über einige der geplanten Änderungen hatten wir bereits berichtet. Auch das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren hat nun wieder einige Monate gedauert. Umstritten war dabei zwischen Bund und Ländern unter anderem, ob für Power-to-Gas-Anlagen die Netzent­gelt­be­freiung entfallen solle. Vor allem Schleswig-Holstein hatte sich dagegen stark gemacht, so dass nun zumindest solche Anlagen weiter befreit sein sollen, die vollständig aus erneu­er­baren Energie­quellen gepeist werden. Da die Bundes­re­gierung eine entspre­chende Proto­kol­lerklärung abgab, konnten langwierige Verhand­lungen im Vermitt­lungs­aus­schluss vermieden werden.

Eine andere Regelung betrifft den Beschleu­ni­gungs­zu­schlag, der in die Netzent­gelt­ver­ordnung aufge­nommen werden soll. Damit können Eigen­tümer einen Anreiz erhalten, sich schnell, nämlich innerhalb von acht Wochen, darüber zu einigen, dass die Trasse über ihr Grund­stück gebaut werden darf. Damit soll verhindert werden, dass höchste Entschä­digung derjenige bekommt, der am höchsten pokert und das Verfahren dadurch am längsten verschleppt.

2019-04-23T10:48:37+02:0023. April 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Verwaltungsrecht|

Die GRÜNEN wollen raus: Das grüne Kohleausstiegspapier

Wer nach dem Abschluss­be­richt der Kohle­kom­mission gehofft hatte, schnell Sicherheit über die Zukunft der Kohle­ver­stromer zu haben, sieht sich getäuscht. Noch immer ist völlig unklar, welche Kraft­werke in der „ersten Runde“ bis 2022 still­gelegt werden sollen. Aktuell spricht man zwar über Hilfen für betroffene Regionen. Die mit dem Kohle­aus­stieg verbun­denen Härten sollen aber wohl erst nach den Landtags­wahlen 2019 disku­tiert werden. Soweit der Plan der Regierung. Insofern ist nicht erstaunlich, dass die Opposition, sprich die GRÜNEN, nun ihre Vorstel­lungen vom Kohle­aus­stieg vorgelegt haben.

Schauen wir uns den „Zehn-Punkte-Fahrplan“ also einmal an.

Zum Einstieg geißelt Frau Baerbock, die verant­wortlich zeichnet, die große Koalition und weist daraufhin, dass schon der Plan der Kohle­kom­mission nach Ansicht der GRÜNEN nicht ausreicht, die Ziele des Pariser Klima­schutz­ab­kommens zu erreichen. Nach ihrer Ansicht soll es deswegen nicht bei den Ausstiegs­daten 2022 bzw. 2038 bleiben. Die GRÜNEN streben also nach wie vor eine Revision mit früheren Ausstiegs­daten an. Sodann stellt das Papier klar, dass die GRÜNEN Geld für die vom Ende der Kohle­ver­stromung betrof­fenen Regionen nur im Zusam­menhang mit konkreten Abschal­tungen für richtig halten. Das erstaunt nun niemanden: Der möglichst schnelle und konse­quente Umstieg auf die Erneu­er­baren und damit verbunden der vollständige Kohle­aus­stieg gehören quasi zur DNA der Umweltschutzpartei.

Auf der nächsten Seite wird es dann konkret. Die Grünen benennen Blöcke in zwei Braun­koh­le­kraft­werken und sechs Stein­koh­le­kraft­werken, die von einer Abschaltung des 2022 betroffen sein sollen. Insgesamt rund 7.020 MW elektrische Leistung.

Die Grünen halten eine Entschä­digung für diese durchweg alten Kraft­werke nicht für erfor­derlich und beziehen sich auf ein (im Papier verlinktes) Rechts­gut­achten von Becker Büttner Held aus 2017 und ein Gutachten des wissen­schaft­lichen Dienstes des Bundestags. Auch für die Kraft­werke, die nach 2022 still­gelegt werden, halten die Grünen bei Kraft­werken, die zum Zeitpunkts des Ausstiegs älter als 25 Jahre sind, Entschä­di­gungen für unnötig. Nur im Hinblick auf jüngere Kraft­werke sollen überhaupt Entschä­di­gungen fließen. 

Im Hinblick auf die Instru­mente hält das Papier sich kurz und erwähnt Ausschrei­bungen mit Still­le­gungs­prämien oder Einzel­ver­ein­ba­rungen. Erwähnt wird auch für die jüngere Kraft­werke eine Entschä­di­gungs­leis­tungen in Anlehnung an die Regeln für die Sicher­heits­be­reit­schaft. Anlage, die für die Umstellung von Kohle auf Gas Hilfe auf Grundlage des KWKG erhalten haben, sollen darüber hinaus keine Entschä­digung mehr erhalten. Die GRÜNEN wollen auch die neuen Grenz­werte für Großfeue­rungs­an­lagen in den ab Schaltplan und die Frage von Entschä­di­gungen einbeziehen.

Sodann geht es weiter: Neue Tagebaue sollen untersagt werden. Maßnahmen für den Struk­tur­wandel wollen die Grünen in entspre­chenden Förder­pro­grammen konkre­ti­sieren. Darüber hinaus mahnen sie einen Rahmen für eine Revisi­ons­klausel an, also einen Prozess, in den fortlaufend überprüft wird, ob die Bundes­re­publik mit dem jeweils geltenden Instru­men­ten­kasten die Ziele des Pariser Klima­schutz­ab­kommens erreichen wird. Weiter findet sich die Forderung, die Rückstel­lungen, die Strom­erzeuger für die Rekul­ti­vierung nach Beendigung des Braun­koh­le­abbaus gebildet haben, in einen öffentlich-recht­lichen Fonds einzu­stellen. Einige weitere Forde­rungen wie die nach einer Unter­stützung der Industrie im Rahmen der Strom­preis­kom­pen­sation runden das Bild ab. 

Wie wichtig ist dieses Papier nun? Immerhin stammt es von einer umwelt­po­li­tisch besonders engagierten Partei. Aller­dings ist nicht zu erwarten, dass die Koalition von ihren Plänen abrückt. Warum sollte sie auch. Unser Tipp: Die Koalition wird abwarten, bis der Osten gewählt hat. Die Struk­tur­bei­hilfen einbringen. Und die konkreten Ausstiegs­pläne nicht vor dem vierten Quartal diskutieren.

2019-04-17T23:47:10+02:0017. April 2019|Energiepolitik, Strom, Umwelt|