Das 2. Türchen: Ist die Erlösabschöpfung bei Erneuerbaren in dieser Form rechtmäßig?

Erneuerbare Energien sollen ausgebaut werden, so der deutsche Gesetzgeber, denn nur mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren kann der steigende Bedarf an Strom bei gleichzeitigem Ausstieg aus konventionellen Erzeugungtechnologien gedeckt werden, zu denen die Bundesrepublik nicht nur politisch, sondern auch juristisch verpflichtet ist, wie zuletzt der Klimabeschluss des BVerfG (hierzu hier) festgestellt hat.

Im Bild: Ein betroffener Solarpark unserer Mandantschaft

Ob es angesichts dessen sinnvoll ist, die Erlöse Erneuerbarer Energien ab Dezember im Strompreisbremsengesetz (Entwurf hier) deutlich drastischer abzuschöpfen, als die EU es in ihrer Verordnung vom 6. Oktober 2022 vorgegeben hat, ist aber nicht nur eine politische, sondern auch eine juristische Frage, die wir für die ARGEnergie e. V. in einem aktuellen Gutachten untersucht haben. Dem Verbund von 118 Stadtwerken und anderen Energieversorgern aus Süddeutschland gehören viele Unternehmen an, die PV-Freiflächenanlagen und/oder Windparks betreiben.

Was wir herausgefunden haben: Statt die Erlöse nun bei 18 Cent/kWh zu kappen, wie die EU vorgibt, sondern am anzulegenden Wert, also der Mindestvergütung nach dem EEG, anzusetzen, und damit oft bei 6 – 7 Cent/kWh zu kappen, wird nach unserer Prüfung weder Art. 14 Abs. 1 GG gerecht, noch ist die Ungleichbehandlung mit der – von solchen Plänen ganz verschonten – Steinkohle rechtlich nachvollziehbar. Dies verletzt, so unser aktuelles Gutachten, auch die Vorgaben des Art. 8 Abs. 2 der EU-Verordnung, der eine diskriminierungsfreie und verhältnismäßige Umsetzung fordert, die Investitionen nicht erstickt.

Das Gutachten wurde erstellt von Dr. Miriam Vollmer.

2022-12-02T14:49:22+01:002. Dezember 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

re Adventskalender Tür 1 – Schadenersatzklage gegen Gas.de

Wir öffnen unser erstes Türchen des virtuellen re Adventskalenders, mit dem wir Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem Jahr so an interessanten Verfahren und Projekten betrieben hat.

Wir führen für einen unserer Mandanten derzeit vor dem Landgericht Düsseldorf eine Schadenersatzklage gegen den Energieversorger gas.de. Hintergrund der Klage ist die – nach unserer Rechtsauffassung unzulässige – Vertragskündigung eines Kunden durch gas.de im Dezember 2022. Ein hiervon betroffener ehemaliger gas.de Kunde hat seine möglichen Schadenersatzansprüche gegen gas.de in nicht unerheblicher Höhe an unseren Mandanten abgetreten, die diese nun als eigene Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht.

Wir halten die Kündigung und gleichzeitige Einstellung der Belieferung des betroffenen Kunden durch gas.de für rechtswidrig. Der eingeklagte Schadenersatzanspruch bemisst sich dabei nach unserer Rechtsauffassung aus der Differenz zwischen dem Lieferpreis den der gekündigte Kunde bei einer Fortsetzung der Belieferung durch gas.de gezahlt hätte und den tatsächlichen Kosten, die er für eine vertraglich geschuldete Weiterversorgung durch einen neuen Energielieferanten aufwenden musste.

Der von uns eingeklagte Fall ist möglicherweise repräsentativ für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle, denn die Verbraucherzentrale meldet auf Ihrer Website, dass der Versorger gas.de so mit einer Vielzahl seiner Kunden verfahren sei.

In einem ersten Hinweisbeschluss vom 01. August 2022 hat das Landgericht Düsseldorf mitgeteilt, dass die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg habe. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde vom Gericht leider mehrfach verschoben, er soll nun im Februar 2023 stattfinden. Wir hatten über den Fall auch hier schon einmal kurz berichtet.

Das Klageverfahren führt für den Kläger Dr. Christian Dümke.

 

2022-12-01T16:06:50+01:001. Dezember 2022|Allgemein|

Der re|Adventskalender 2022

Was für aufregendes, buntes Jahr! Ganz ehrlich, an manchen Tagen kriechen wir kurz vor Mitternacht auf dem Zahnfleisch aus der Kanzlei nach Hause. Aber an den meisten Tagen ist Energierecht gerade 2022 das Ding. Aber was machen wir eigentlich den ganzen Tag? Was liegt auf unseren Tischen, wer ruft uns an, was machen wir auch mal neben unserer ganz alltäglichen Spur? Bis Weihnachten öffnen wir jeden Tag ein Türchen in unseren Alltag.

 

2022-12-01T15:52:10+01:001. Dezember 2022|Allgemein|