Ab wann gilt eigentlich die Strom­preis­bremse fragen sich viele Verbraucher gerade. Ab Januar oder März? Wir erklären es:

Die Entlastung für nach dem Strom­preis­brem­se­gesetz erhält der Kunde für das gesamte Jahr 2023, einschließlich der Monate Januar und Februar 2023. Aller­dings beginnt die Anrechnung erst ab dem Monat März 2023. Dies ergibt sich aus § 49 StromPBG.

Energie­ver­sorger können also zunächst für die Monate Januar und Februar 2023 die Abschläge und Rechnungs­be­träge noch ganz normal erheben. Ab dem Monat März 2023 wird dem Kunden dann der Entlas­tungs­betrag für den Monat März und auch nachträglich die Entlas­tungen für die Monate Januar und Februar angerechnet.

Die Anrechnung kann dabei auf verschiedene Weise erfolgen: Der Versorger kann den Abschlag für den Monat März reduzieren, er kann die Entlas­tungs­be­träge der Vormonate an den Kunden zurück­zahlen oder aber mit offenen Rechnungen des Kunden verrechnen.

Das monat­liche Entlas­tungs­kon­tingent für Kunden mit einem Jahres­strom­ver­brauch von weniger als 30.000 kWh beträgt dabei 1/12 des gesamten Entlas­tungs­kon­tin­gentes für das Jahr 2023, welches seiner­seits 80 % der Jahres­ver­brauchs­pro­gnose des Kunden entspricht (§ 6 StromPBG).

(Christian Dümke)