Über Olaf Dilling

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Nachhaltige Heizungswahl oder Anschluss- und Benutzungszwang?

“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” So steht es im Grundgesetz und so wird es in Deutschland auch gelebt, manchmal zum Leidwesen und Unverständnis der Eigentümer, oft aber auch zum Wohl öffentlicher Güter und eines gedeihlichen Zusammenlebens. Im Einzelnen lässt sich oft trefflich über die Einschränkungen streiten.

Als sich eine uns gut bekannte ältere Dame vor einigen Jahren für eine neue Heizungsanlage entscheiden musste, dachte sie, vielleicht wegen der zahlreichen Enkel und inzwischen Urenkel, nicht an eine billige Investition, sondern an eine nachhaltige Lösung. Sie wollte für ihr freistehendes Einfamilienhaus, ein Neubau aus den 1990ern mit Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Dachsolaranlage.

DachPV an einem Haus am Waldrand am sonnigen Wintertag.

Dach-PV in Kombination mit einer Wärmepumpe ein Baustein für nachhaltige und autarke Wärmeversorgung (Foto: Armin Schreijäg via Pixabay)

Die Voranfrage beim Bauamt der norddeutschen Kleinstadt war abschlägig. Es sei für den Bereich der Altstadt eine Denkmalschutzsatzung erlassen worden, die von der Straße, in ihrem Fall von Süden aus, einsehbare Solarmodule nicht zulasse. Aus meiner Sicht war diese Satzung von Anfang an rechtswidrig und wurde meines Wissens inzwischen auch aufgehoben. Mein Angebot, die Sache zu übernehmen und vor der örtlichen Behörde auszufechten, schlug sie damals aus. Sie hatte aus leidvoller Erfahrung Sorge, dass Streit mit der Gemeinde ihr Nachteile bringen könne. Die Wärmepumpe hat sie trotzdem installieren lassen, die Dame ist zufrieden, die Pumpe läuft ohne Mucken und hat sie gut und relativ kostengünstig über die letzten Winter gebracht.

Andere Hauseigentümer haben da weniger Glück. Denn sie wollen die selbe Kombination, wie von ihr ursprünglich gewünscht. Aber viele Kommunen verhindern das in Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang (AuBZ). Das Problem ist nicht der AuBZ als solcher. Denn, wie gesagt, Eigentum verpflichtet. Das Problem ist, dass der AuBZ von vielen Gemeinden und kommunalen Energieversorgungsunternehmen zu unflexibel gehandhabt wird. Dazu gibt es sogar Rechtsprechung und unsere in diesen Dingen überaus erfahrene und im Energierecht mehrfach ausgezeichnete Kollegin Miriam Vollmer hat über die Frage des AuBZ bei bestehenden Wärmepumpen bereits ein Gutachten verfasst:

Im Ergebnis darf der AuBZ und der daraus resultierende Kontrahierungszwang nicht lediglich mit den niedrigeren Kosten pro Haushalt begründet werden, er muss auch gesetzlichen Zielen wie Umwelt- und Klimaschutz dienen. Damit der AuBZ verhältnismäßig bleibt und im Einzelfall Lösungen berücksichtigen kann, die diesen Zielen mindestens genauso nachkommen, müssen Satzungen laut der Rechtsprechung entsprechende Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten vorsehen. Zumindest dann, wenn die Wärmepumpe bereits existiert, ist ein Bestandsschutz erforderlich.

Auch für Neuanlagen müsste es unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit rechtliche Möglichkeiten geben, aber im Einzelnen ist vieles unklar. Jedenfalls reicht die rechtliche Klarstellung durch die Rechtsprechung offenbar nicht, dass die Kommunen entsprechende Befreiungsmöglichkeiten in ihre Satzungen aufnehmen. Denn wir bekommen relativ häufig Anfragen von Hauseigentümern, denen die Wahl eines nachhaltigen Heizungssystems verweigert wird. Wir haben nichts gegen diese Anfragen, sind aber nicht auf Privatpersonen spezialisiert. Insofern wäre es uns lieber, die Politik würde sich um eine rechtliche Klarstellung oder die Kommunen um gerichtsfeste, ausreichend differenzierte Satzungen kümmern.

Falls Sie in einem Ministerium, einem Verband oder einer Gemeindeverwaltung arbeiten und Fragen haben, wie das konkret aussehen könnte, erarbeiten wir Ihnen gerne einen fundierten Vorschlag. (Olaf Dilling)

Ersatzhaft für Schwarzfahren: Verhältnismäßig und volkswirtschaftlich sinnvoll?

Dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis müssen, stößt bei Gesprächen mit Ausländern auf Unverständnis. Denn in keinem anderen europäischen Land gibt es so häufige drakonische Strafen oder überhaupt eine Befassung der Strafgerichte mit dem Fehlverhalten. Auch außerhalb Europas, z.B. in Kanada oder den USA, gibt es diese massiven staatlichen Maßnahmen gegen das “Erschleichen von Beförderungsleistungen” nicht. Nicht nur, weil der ÖPNV dort eine geringere Rolle spielt, sondern weil die Benutzer dort auf smartere Weise diszipliniert werden, z.B. physische Barrieren typischerweise in Verbindung mit elektronischen Ticketsystemen.

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Ostfriesland (Foto: A27, pixabay)

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Westfriesland: Einfache Ticketkontrollen kontaktlos mit OV‑Chipkaart oder E‑Ticket (Foto: A27, pixabay)

Tatsächlich wäre es auch in Deutschland an der Zeit, die von Bundesjustizministerin Hubig vorgeschlagene Reform des § 265a StGB zur Entkriminalisierung ernst zu nehmen und dies aus zwei Gründen:

  • Die Kriminalisierung und vor allem das Einsperren vom Menschen im Wege der Ersatzhaft (§ 459e StPO) wegen Bagatelldelikten ist unverhältnismäßig und verstößt gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass Strafrecht nur als “ultima ratio” eingesetzt werden soll. Der oft gezogene Vergleich zum Falschparken, das an sich oft einen vergleichbaren Sachverhalt betrifft, nämlich beim Verstoß gegen Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, zeigt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Oft ist die Androhung von Strafe zudem bei denjenigen, die regelmäßig ohne Fahrausweis angetroffen werden, schon deshalb nicht geeignet, weil es sich um Menschen in sozialen oder psychischen Zwangslagen handelt, die sich durch die Strafandrohung nicht beeindrucken lassen. Zu der tatsächlichen generalpräventiven Wirkung gibt es daher kaum objektive Belege in kriminologischen Studien. Im Übrigen gibt es, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt, andere, weniger in Grundrechte eingreifende Möglichkeiten, mit dem Problem umzugehen. In absoluten Relationen zwischen Schutzgut und betroffenen Grundrechten ist auch die Angemessenheit der Erzwingungshaft fraglich.
  • Volkswirtschaftlich werden jährlich dreistellige Millionenbeträge für strafrechtliche Verfolgung und Erzwingungshaft aufgewendet. Grundsätzlich können Subventionen für den Öffentlichen Verkehr sinnvoll sein. Sie wären aber besser angelegt, wenn sie für mehr Personal für Sicherheit und Reinigung oder gegebenenfalls auch elektronische Systeme zur einfacheren Ticketkontrolle eingesetzt werden könnten. Auch eine ticketlose Finanzierung des ÖPNV oder Möglichkeiten für eine Ermäßigung des Deutschlandtickets könnte sinnvoll sein, wenn zugleich das Angebot eines sicheren und komfortablen öffentlichen Verkehrs dabei nicht auf der Strecke bleibt. Wenn gut geschultes Personal vor Ort, in den Bussen und Bahnen eingesetzt wird und nicht nur in den Haftanstalten, dann würde das aller Fahrgästen zu Gute kommen, auch denen, die immer ordnungsgemäß ihr Fahrtgeld entrichten.

Leider sieht es aktuell  so aus, als würde das von Bundesjustizministerin angestoßene Reformprojekt angesichts der klaren Haltung der CDU, die sich gegen eine Entkriminalisierung ausspricht, scheitern. Die Debatte wird dabei emotionalisiert geführt. Ein Argument ist, dass die Entkriminalisierung mit starken Preissteigerungen für andere Fahrgäste verbunden wäre. Doch das ist fraglich, wie die geringen Anhaltspunkte für die generalpräventive Wirkung bei hohen Kosten für die Strafverfolgung und den -vollzug zeigen. Tatsächlich soll es selbstverständlich weiterhin verboten sein, ohne gültiges Ticket im ÖPNV zu fahren, es wäre jedoch angemessen hier das Delikt zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Zugleich sollten die Träger des öffentlichen Verkehrs in die Verantwortung genommen und unterstützt werden, das Problem selbst in den Griff zu bekommen. Jedenfalls wäre eine politische Blockade in dieser Frage eine weitere verpasste Chance, den öffentlichen Verkehr und seine Finanzierungs- und Servicebedingungen auf grundlegendere Weise zu modernisieren. (Olaf Dilling)

2026-04-07T20:01:29+02:007. April 2026|Kommentar, Verkehr|

Das Paradox der Technologieoffenheit

Der Planet auf dem wir leben, ist als Heimat für die meisten Menschen vermutlich völlig ungeeignet. Statt klare Verhältnisse, Vorhersehbarkeit, Verlässlichkeit bietet er vor allem Chaos, Komplexität, Überraschungen. Vielleicht sind wir deswegen oft so anfällig für Sehnsüchte nach Geborgenheit in einer höheren Ordnung, sei es nach der reinen Natur, omnipotenter Technik, dem freien Markt oder dem idealen Staat – um von uns verschwindender Minderheit von Rechtsfetischisten gar nicht zu sprechen. Dabei sollten wir aber wissen: Es gibt hienieden nichts, an das wir uns dauerhaft halten können.

PV Großanlage auf dem Feld im Hintergrund eine Eisenbahn.

(Schienengütertransport mit Hilfe von Elektromobilität, Foto: Andreas Troll, Pixabay)

Eigentlich sollte es heute über etwas Anderes gehen, nämlich die sogenannte Technologieoffenheit – und das passt irgendwie doch wieder zum Thema. Wer meint, dass der Markt am Besten von alleine auf die effizientesten Lösungen käme, kann mit dem Stichwort vermutlich was anfangen. Wer eher auf den Staat setzt, will “dem Markt” bzw. den Verbrauchern Irrwege ersparen, die in Kostenfallen führen.

Nun, letztlich wissen wir immer erst im Nachheinein, was die richtige Lösung gewesen wäre, auch wenn es aktuell so aussieht, als war es ziemlich schlau von der Ampel gewesen, die Produktion deutscher Wärmepumpen, Windräder und E-Autos zu fördern und dadurch zur Marktreife zu bringen. Von den PV-Paneelen, deren Produktion schon Jahre zuvor im Zuge der sogenannten “Altmaier-Delle” nach China gewandert ist, schweigen wir geflissentlich. Jetzt, angesichts steigender Gas- und Ölpreise, schreit alle Welt nach diesen Produkten. Deutschland könnte wieder Exportweltmeister sein – und zugleich von einem günstigen Strompreis profitieren, der nicht an die Preise für teure importierte fossile Brennstoffe gebunden ist.

Hätte man es wissen können? Nicht wirklich. Das Einzige, was sich als Lehre draus ziehen lässt ist, dass es zu kurz greift, sich alleine an Vorstellungen vom freien Markt zu klammern. Denn die Umwelt des Marktes wird entscheidend durch Politik und Recht (und übrigens – was schon Karl Polanyi wusste – auch durch die von Naturereignissen abhängige Primärproduktion) geprägt. Was die Politik will und “mit Recht” beständig verfolgt, sei es Krieg oder Klimaschutz, bestimmt, was auf dem Markt knapp wird oder was nachgefragt wird. Wo Friedrich Hayek unrecht hatte, hat es Friedrich Merz immer noch nicht kapiert:

Nicht weil die Politik die Welt besser kennt, sondern weil sie für die Welt entscheidend ist, weiß der Staat oft besser als der Markt, über welche steinigen Bergpfade er mit größerer Wahrscheinlichkeit auf neue grüne Wiesen führen wird.

Ob Technologieoffenheit zu mehr Effizienz führt oder eher die einseitige Förderung von Zukunftstechnologien, hängt auf paradoxe Weise mit wirtschaftspolitischen Grundentscheidungen zusammen: Wenn Politik ihre eigene Rolle und die des Staates gering schätzt, dann ist der Markt ihr überlegen in der Suche nach der effizientesten Lösung. Wenn Politik bestimmte Visionen der Daseinsvorsorge, sei es im Verkehr oder in der Energiewirtschaft, selbstbewusst und konsequent verfolgt, dann schafft sie damit neue Umwelten für die Wirtschaft. Das ist nicht nur gut für die Politik, sondern vor allem auch für die Wirtschaft. Da sind Unternehmen nicht anders als wir alle. Sie brauchen vor allen Dingen stabile regulatorische Umwelten, in denen sie ein neues Gleichgewicht finden und sich neue Märkte erschließen können. Ohne einen Rechtsrahmen für öffentliche Infrastruktur, der Verlässlichkeit für Investitionsentscheidungen gewährleistet, werden sie das nicht schaffen. (Olaf Dilling)

 

2026-04-04T02:28:18+02:001. April 2026|Allgemein|