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RESourceEU: Europas Kreis­lauf­wirt­schaft als geopo­li­tische Strategie

Es tut sich was in Sachen Kreis­lauf­wirt­schaft auf europäi­scher Ebene: Mit der neuen Initiative „RESourceEU“ will EU-Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen Europa unabhän­giger von Rohstoff­im­porten machen – und zieht dabei eine klare Lehre aus der Energie­krise. „Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirt­schaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weiter­machen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen. Wir werden bei den kriti­schen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwen­digen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Vertei­digung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun“, sagte sie in ihrer Rede am 25.10.2025 im Rahmen des Berlin Global Dialogue 2025.

Ursula von der Leyen zeichnete ein düsteres Bild der Weltlage, aber dies sollte auch die „Alarm­glocken“ schrillen lassen und daher mahnte sie dazu, dass Europa sein geoöko­no­mi­sches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Inter­essen einsetzen müsse. Das sei letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirt­schaft finden könne. „Dies ist eine Abkehr von der tradi­tio­nellen Vorsicht Europas – denn die Welt von heute belohnt Schnel­ligkeit, nicht Zögern.“

Fest steht: Die Kreis­lauf­wirt­schaft dient nicht nur dem Ressour­cen­schutz und dem Klima­schutz, sondern dient letztlich auch der natio­nalen Sicherheit. Die strate­gische Bedeutung von kriti­schen Rohstoffen zeigt sich schließlich derzeit ganz akut. Auch hierbei wurde von der Leyen deutlich. China hat die Ausfuhr­kon­trollen für Seltene Erden und Batte­rie­ma­te­rialien drastisch verschärft – dies trifft auch Europa hart. Umso wichtiger ist es daher, die Kreis­lauf­wirt­schaft in Europa zu stärken.

Der Aktionsplan RESourceEU – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU – setzt deshalb auf drei zentrale Säulen: Recycling, Wieder­ver­wendung und strate­gische Rohstoff­ver­sorgung. Ziel ist es, den Rohstoff­kreislauf zu schließen – von der effizi­en­teren Nutzung bestehender Materialien über neue Recycling­tech­no­logien bis hin zum Aufbau europäi­scher Liefer­ketten. Damit soll nicht nur die Versor­gungs­si­cherheit gestärkt, sondern auch die Wettbe­werbs­fä­higkeit der europäi­schen Industrie gesichert werden.

In den kommenden Monaten will die Kommission konkrete Legis­la­tiv­vor­schläge vorlegen – etwa zur verpflich­tenden Rückge­winnung kriti­scher Metalle aus Altge­räten und zur Förderung zirku­lärer Produk­ti­ons­mo­delle. RESourceEU könnte so zu einem zentralen Baustein des europäi­schen Green Deal werden – und Europas Antwort auf die Frage, wie Nachhal­tigkeit, Souve­rä­nität und wirtschaft­liche Stärke zusammen gedacht werden können. Ein „Weiter so“ ist tatsächlich keine Option mehr, wie Ursula von der Leyen es zu Recht betonte. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-31T16:55:27+01:0031. Oktober 2025|Abfallrecht, Gesetzgebung, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|

♻️ Circular Economy Act: Umwelt­ver­bände fordern echten Wende­punkt in der EU-Ressourcenpolitik

Gerade noch läuft die öffent­liche Konsul­tation (bis 06.11.2025): Man darf gespannt sein, was der für 2026 angekün­digte Circular Economy Act (CEA) als neuer EU-Rechts­rahmen zur Kreis­lauf­wirt­schaft für die Praxis bereit­halten wird.

Acht deutsche Umwelt­ver­bände unter Feder­führung des DNR mahnen zu mehr Ambitionen (siehe auch hier und hier). Viele Kreis­lauf­po­ten­ziale bleiben ungenutzt, und zentrale Kennzahlen wie der Ressour­cen­ver­brauch pro Kopf zeigen: Europa steckt noch in der linearen Wirtschafts­logik fest. Von der Hand zu weisen ist dies sicherlich nicht Doch was machen wir draus? 

Im Kern fordern die Verbände sieben konkretere und verbind­li­chere Ansatz­punkte: Die Abfall­hier­archie muss wirksam verankert werden, um die Abfall­ver­meidung (Design – Rethink, Reduce oder Refuse.) tatsächlich zu stärken und damit dann auch das Wieder­ver­wenden klappt. Gleich­zeitig sollen verbind­liche Ziele für Primär­res­sour­cen­nutzung und Abfall­ver­meidung einge­führt werden, denn ohne Ressour­cen­ein­sparung bleibt jeder Kreis­lauf­ansatz fragmen­ta­risch. Steuer­recht und Finan­zierung müssen den Wandel aktiv unter­stützen: Lineare Verwer­tungs­mo­delle dürfen nicht weiter privi­le­giert bleiben, und Kreis­lauf­mo­delle brauchen Planungs­si­cherheit und Förderung. Die Herstel­ler­ver­ant­wortung (EPR) muss weiter­ent­wi­ckelt und EU-weit harmo­ni­siert werden – etwa durch höhere Vorgaben für Reparatur, Wieder­ver­wendung und Recycling­fä­higkeit. Auch bei Elektro- und Elektronik­ge­räten herrscht aus Sicht der Verbände noch eine Regelungs­lücke, die den Rezykla­teinsatz und die Rückführung von Materialien behindert. Schließlich fordert das Bündnis eine klare Quali­täts­po­litik für Rezyklate: Nur hochwertige, sichere und verläss­liche Sekun­där­roh­stoffe machen Kreis­lauf­mo­delle marktfähig.

Der Circular Economy Act könnte das Instrument sein, das Kreis­lauf­wirt­schaft in den Mittel­punkt der Industrie- und Rohstoff­po­litik rückt – weg vom Nachsorgen („Abfall“) hin zur voraus­schau­enden Ressour­cen­stra­tegie („abfall­freies Europa“). Wenn die EU also tatsächlich bis 2030 die „Zirku­la­ri­tätsrate“ verdoppeln will (derzeit bei rund 12 %), dann braucht es aber mehr als Recycling­quoten – es braucht syste­mische Verän­de­rungen und handhabbare recht­liche Regelungen. Dies gilt auch gerade für die minera­li­schen Abfälle. Zudem müssen wir Ängste überwinden – nicht nur beim Verbraucher sondern auch bei Behörden. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-22T20:38:51+02:0022. Oktober 2025|Abfallrecht|

Ende der Abfall­ei­gen­schaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen nimmt auf europäi­scher Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allge­meine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwer­tungs­ver­fahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwen­dungs­zweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesund­heits­ri­siken ausge­schlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzel­fall­ent­schei­dungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheb­licher Rechts­un­si­cherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäi­schen Kommission liegt seit 2024 ein umfas­sender techni­scher Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunst­stoff­ab­fälle vor (hier). Vorge­sehen sind klare Anfor­de­rungen an die Qualität der Eingangs­ma­te­rialien, die Recycling­pro­zesse selbst sowie die Beschaf­fenheit der entste­henden Rezyklate. Auch Dokumen­ta­tions- und Rückver­folg­bar­keits­pflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheit­liche Standards zu schaffen, die über alle Mitglied­staaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechts­si­cherheit für Unter­nehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekun­där­roh­stoff­markt. Gleich­zeitig stellen die Kriterien hohe Anfor­de­rungen an Quali­täts­si­cherung, Monitoring und die Schnitt­stellen zum Chemi­kalien- und Produkt­recht. Vor allem die Hetero­ge­nität von Kunst­stoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausge­staltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achil­les­ferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Recht­setzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mecha­nisch und physi­ka­lisch recycelte Altkunst­stoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpa­ckungs­ver­ordnung, die Rezyklat­quoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreis­lauf­wirt­schaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|