Avatar-Foto

Über Dirk Buchsteiner

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Dirk Buchsteiner, 119 Blog Beiträge geschrieben.

VerpackDG: Neue Pflichten für Hersteller – mehr Vermeidung, mehr Recycling, mehr Kontrolle

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen (siehe hier). Hintergrund ist die ab August 2026 EU-weit geltende Verpackungsverordnung. Damit deutsches Recht und europäische Vorgaben reibungslos ineinandergreifen, soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das VerpackDG abgelöst werden – bei Beibehaltung der bewährten Strukturen, jedoch mit deutlich verschärften Anforderungen.

Im Zentrum steht eine umfassende Zulassungspflicht: Künftig benötigen nicht nur duale Systeme, sondern alle Organisationen, die Herstellerpflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen, eine Zulassung. Hersteller, die sich keiner solchen Organisation angeschlossen haben, müssen selbst eine individuelle Zulassung beantragen. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Finanzierung künftig auf eine breitere Basis gestellt wird. Vorgesehen ist ein möglichst bürokratiearmes, automatisiertes Verfahren – der Kontrollrahmen wird gleichwohl deutlich enger.

Neu ist zudem eine klare Verpflichtung zur Verpackungsvermeidung. Bestimmte Akteure – darunter duale Systeme, Branchenlösungen sowie nicht angeschlossene Hersteller – müssen künftig einen Mindestanteil ihres Budgets in Maßnahmen zur Abfallvermeidung investieren. Ziel ist insbesondere die Stärkung von Mehrweg- und Wiederbefüllsystemen. Denkbar sind etwa Anschubfinanzierungen für neue Mehrwegangebote oder Informationskampagnen zur Förderung nachhaltiger Verpackungsalternativen.

Darüber hinaus wird das Recycling weiter verschärft. Ab 2028 steigen die Quoten für Aluminium und Eisenmetalle auf jeweils 95 Prozent. Für Kunststoffverpackungen gilt künftig eine Recyclingquote von 75 Prozent; davon müssen 70 Prozent werkstofflich recycelt werden. Damit wird die bislang geltende Verwertungsquote durch eine anspruchsvollere Recyclingquote ersetzt. Der Effekt: Weniger Kunststoff in der Müllverbrennung, mehr tatsächliche Kreislaufführung.

Nach der Kabinettsentscheidung folgt nun die europarechtliche Notifizierung. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Für Hersteller und Entsorgungsakteure ist jedoch bereits jetzt klar: Die regulatorischen Anforderungen steigen erheblich. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich künftig nicht nur um Systembeteiligung und Recycling kümmern, sondern aktiv zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-19T09:22:45+01:0019. Februar 2026|Abfallrecht|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwischen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregulierungsmaßnahme in der amerikanischen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispielloser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erderwärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefährdungsfeststellung „Endangerment Finding“ aufgehoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umweltbehörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien den Ausstoß von sechs Treibhausgasen als Luftverschmutzung und als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens eingestuft.. Der Clean Air Act, also das Luftreinhaltegesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmutzungsquellen, die nach Überzeugung der Wissenschaftler zur Erderwärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regulatorische Rahmen für CO₂-Grenzwerte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraftwerke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, dass Treibhausgase der Haupttreiber des menschengemachten Klimawandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermäßigen staatlichen Regulierung“. Für Trump ist die Klimapolitik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbesondere die Autoindustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrssektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verursacher. Doch statt strengere Vorgaben durchzusetzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissionsbegrenzungen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einsparungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klimaschutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusammenhang zwischen Treibhausgasen und öffentlicher Gesundheit.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft reagiert (berechtigterweise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Vernebelungstaktik. Der Klimaforscher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwürdigen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregulierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognostiziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klimaziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umweltverbände sprechen vom größten Angriff auf die staatlichen Klimaschutzbemühungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brennstoffindustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohlebranche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Stilllegung alter Kohlekraftwerke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klagewelle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klimaschädliche Gase als Luftschadstoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrtwende vollziehen, hätte das weitreichende Folgen – nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umweltgesetze in den USA. Zwischen wirtschaftlicher Deregulierung und globaler Verantwortung, zwischen politischer Ideologie und wissenschaftlicher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Wie gehen wir mit Modemüll um?

Shoppen wie ein Milliardär? Sich also alles kaufen können, was man will, weil es so verlockend günstig ist? Der Werbeslogan der chinesischen E-Commerce-Plattform Temu, die seit 2023 den Markt mit extrem günstigen Preisen für Mode flutet, weckt Begehrlichkeiten. Dies ist nicht folgenlos. Neben immer mehr Paketen, die in deutschen Haushalten ankommen, sind auch die Altkleidercontainer am Limit, die Branche stirbt. Was lange als gut funktionierendes Recyclingsystem galt, ist im Begriff unter der Last von Billigmode zusammenzubrechen. In einem Interview mit ntv (siehe hier) findet Bundesumweltminister Carsten Schneider hierfür ungewöhnlich klare Worte: Die Container seien „voll mit diesem Schrott“. Kampf der Klamottenflut!

Schneider beschreibt ein System, das aus dem Ruder gelaufen ist. Täglich kommen rund zwölf Millionen Pakete aus China in der EU an, gefüllt mit T-Shirts, Kleidern oder Hosen für wenige Euro. Was für Konsumentinnen und Konsumenten wie ein Schnäppchen wirkt (und von den Anbietern auch aggressiv so beworben wird), entpuppt sich schnell als ökologisches und wirtschaftliches Problem. Die Stoffe sind häufig so minderwertig verarbeitet, dass sie weder weiterverkauft noch recycelt werden können. Dies ist aber nicht nur Shein oder Temu anzulasten, sondern ein generelles Problem bei Textilien. Dass auch Luxusmode teilweise extrem billig und unter fragwürdigen Bedingungen produziert, wird, ist keine neue Erkenntnis (siehe auch hier). Die Verwirrung des Verbrauchers ist System. Der Bundesumweltminister macht deutlich, dass er die Verantwortung dennoch nicht allein bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht. Auch er kenne das Phänomen aus dem eigenen Alltag, erzählt er, nicht zuletzt durch seine Tochter, die zur Kernzielgruppe von Onlineanbietern gehöre. Pakete kommen schnell, die Enttäuschung über die Qualität ebenso. Kleidung, die kaum eine Wäsche übersteht, habe ihren Preis – nur eben nicht an der Kasse, sondern später im System. Billigmode sei nur deshalb so billig, weil Umweltkosten, Ressourcenverbrauch und Entsorgung bislang nicht ehrlich eingepreist würden. Das soll sich ändern. Deshalb erhebt die EU ab Juli eine Zollgebühr von 3 Euro auf alle Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Damit sollen jene Geschäftsmodelle unattraktiver werden, die auf Masse, Wegwerfqualität und aggressive Preispolitik setzen. Bis zum Sommer will das BMUV zudem ein neues Textilgesetz vorlegen. Für Schneider ist das Thema mehr als eine Umweltfrage. Es geht auch um soziale Fairness und wirtschaftliche Vernunft. Ein System, das kurzfristig günstige Preise ermöglicht, aber langfristig Recyclingstrukturen zerstört, Umwelt schädigt und Verantwortung auslagert, sei nicht nachhaltig – weder ökologisch noch gesellschaftlich. Kleidung müsse wieder einen Wert bekommen, der über den Moment des Online-Kaufs hinausreicht. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-06T17:30:27+01:006. Februar 2026|Abfallrecht|